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Regulierung

EU-Bauprodukteverordnung 2024: Was KMU-Hersteller und -Händler jetzt tun müssen

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik EU-Bauprodukteverordnung VO 2024/3110: Zeitstrahl mit drei Meilensteinen — Jan. 2026 Neue Erklärungspflicht gilt, Jan. 2027 Sanktionen Art. 92 wirksam, ab 2027 Digitaler Produktpass stufenweise. Infoboxen: 3/4 des Baugewerbes = KMU, Kleinstunternehmen unter 10 MA vereinfachtes Verfahren.

Wer Fenster, Dämmstoffe, Bodenbeläge oder andere Bauprodukte herstellt, importiert oder in Deutschland in Verkehr bringt, hat seit dem 8. Januar 2026 neue Pflichten — doch viele Unternehmen im Baugewerbe wissen noch nichts davon. Die Verordnung (EU) 2024/3110 gilt seit diesem Datum unmittelbar und ersetzt schrittweise die alte Bauprodukteverordnung (EU) 305/2011. Ab Januar 2027 greifen Sanktionen.

Was die neue Bauprodukteverordnung vorschreibt

Die neue Bauprodukteverordnung (BauPVO) bringt für alle Unternehmen, die Bauprodukte in Verkehr bringen, drei wesentliche Neuerungen:

Ab 2027 kommt stufenweise der Digitale Produktpass für Bauprodukte hinzu — die Kommission legt einen Arbeitsplan für die schrittweise Einführung vor.

Wer ist betroffen?

Drei Viertel der Unternehmen im Baugewerbe sind KMU (Mittelstandsbund). Betroffen sind alle, die Bauprodukte in Verkehr bringen:

Nicht betroffen: Handwerksbetriebe, die Bauprodukte ausschließlich verbauen und nicht selbst in Verkehr bringen.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

| Datum | Pflicht | |---|---| | 7. Januar 2025 | Verordnung (EU) 2024/3110 in Kraft | | 8. Januar 2026 | Verordnung gilt unmittelbar — neue Erklärungspflicht wirksam | | 8. Januar 2027 | Sanktionsbestimmungen (Art. 92) anwendbar — nationale Strafen | | ab 2027 | Digitaler Produktpass stufenweise (Delegierte Rechtsakte) |

Erleichterungen für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen mit höchstens 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz können vereinfachte Nachweisverfahren nach Artikel 37 der Verordnung nutzen. Damit ist die aufwendige externe Konformitätsbewertung für viele Produktkategorien nicht erforderlich.

Was jetzt zu tun ist

Unternehmen, die Bauprodukte in Verkehr bringen, sollten jetzt:

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Häufige Fragen

Ab wann gilt die neue EU-Bauprodukteverordnung VO 2024/3110?+
Die Verordnung (EU) 2024/3110 wurde am 18. Dezember 2024 veröffentlicht und trat am 7. Januar 2025 in Kraft. Sie gilt seit dem 8. Januar 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzt schrittweise die alte Verordnung (EU) 305/2011.
Welche Unternehmen sind von der neuen Bauprodukteverordnung betroffen?+
Betroffen sind alle Unternehmen, die Bauprodukte in Verkehr bringen: Hersteller, Importeure und Händler von Produkten wie Fenstern, Türen, Dämmstoffen, Bodenbelägen, Beton, Stahl und weiteren für Bauwerke bestimmten Erzeugnissen. Neu in den Anwendungsbereich aufgenommen wurden auch Unternehmen, die gebrauchte Bauprodukte weiterverkaufen oder 3D-Druck-Teile für Bauanwendungen liefern. Drei Viertel der Unternehmen im Baugewerbe sind KMU.
Was ist die kombinierte Leistungs- und Konformitätserklärung?+
Die neue kombinierte Erklärung ersetzt die bisherige Declaration of Performance (DoP) nach der alten Verordnung (EU) 305/2011. Sie fasst die Leistungsangaben und den Konformitätsnachweis des Produkts in einem einzigen Dokument zusammen. Hersteller, die noch auf dem alten DoP-Muster arbeiten, müssen auf das neue Format umstellen.
Wann greifen Sanktionen bei Verstößen gegen die neue Bauprodukteverordnung?+
Die Sanktionsbestimmungen nach Artikel 92 der Verordnung (EU) 2024/3110 werden ab dem 8. Januar 2027 angewendet. Ab diesem Datum können nationale Behörden Strafen verhängen. Die Mitgliedstaaten legen die konkreten Sanktionen in ihren nationalen Umsetzungsgesetzen fest.
Gibt es Erleichterungen für kleine Unternehmen?+
Ja. Kleinstunternehmen mit höchstens 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz können vereinfachte Nachweisverfahren nach Artikel 37 der Verordnung nutzen. Damit entfällt für sie die aufwendige Konformitätsbewertung durch externe Stellen für viele Produktkategorien.
Was hat es mit dem Globalen Erwärmungspotenzial (GWP) in der Leistungserklärung auf sich?+
Die neue Verordnung verlangt die Angabe des Globalen Erwärmungspotenzials (GWP) des Produkts in der kombinierten Leistungs- und Konformitätserklärung. Diese Pflicht tritt für ein konkretes Produkt in Kraft, sobald eine harmonisierte technische Spezifikation (EN-Norm oder delegierter Rechtsakt) für dieses Produkt vorliegt. Die Kommission legt einen Arbeitsplan für die schrittweise Einführung dieser Normen vor.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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