CBAM: Importeure von Stahl, Alu und Zement zahlen jetzt CO₂-Aufpreis
Wer Stahl, Aluminium oder Zement aus Drittländern importiert, zahlt seit 2026 den CO₂-Unterschied. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Regelphase des CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) aktiv — mit Registrierungspflicht, Emissionsberechnung und Zertifikatskauf.
Was ist CBAM?
CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism, den EU-CO₂-Grenzausgleich nach Verordnung (EU) 2023/956. Ziel ist es, Importware aus Ländern ohne gleichwertiges CO₂-Pricing mit denselben Kosten zu belegen, die EU-Produzenten über das Emissionshandelssystem (EU-ETS) tragen. Damit soll Carbon Leakage verhindert werden — also die Verlagerung von Produktion in Länder mit niedrigeren Klimastandards.
Die Übergangsphase lief von Oktober 2023 bis Ende 2025 mit reiner Berichtspflicht. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Regelphase: Registrierungspflicht, Emissionsberechnung und Zertifikatserwerb.
Wer ist betroffen?
CBAM erfasst Importeure folgender Waren aus Drittländern:
- Eisen und Stahl (KN-Kapitel 72, 7301–7326)
- Aluminium (7601–7616)
- Zement (2523, 2507)
- Düngemittel (2808, 2814, 3102, 3105)
- Strom (2716) — kein Mengenlimit
- Wasserstoff (2804) — kein Mengenlimit
Für die ersten vier Gruppen gilt seit Oktober 2025 eine De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr (kumuliert über alle CBAM-Waren). Importeure darunter sind vollständig befreit. Rund 90 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen fallen unter diese Schwelle. Für Strom und Wasserstoff gilt kein Limit.
Die vier Pflichten für betroffene Importeure
1. DEHSt-Registrierung: Importeure müssen den Status „zugelassener CBAM-Anmelder" beim DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt) beantragen. Die Antragsfrist lief bis zum 31. März 2026. Wer noch nicht registriert ist und unter die Pflicht fällt, sollte das umgehend nachholen.
2. Emissionsberechnung: Für jede importierte Warenpartie müssen die eingebetteten CO₂-Emissionen berechnet werden — entweder anhand von Lieferantendaten oder mit EU-Standardwerten. Die Berechnung ist komplex, Lieferantendaten oft lückenhaft.
3. Zertifikatskauf: Ab Februar 2027 werden CBAM-Zertifikate auf einer EU-zentralen Plattform handelbar sein. Der Preis entspricht dem aktuellen EU-ETS-Kurs — als Richtwert gelten 60–80 Euro pro Tonne CO₂-Äquivalent.
4. Jährliche CBAM-Erklärung: Bis zum 30. September 2027 muss die erste Zertifikatsabgabe erfolgen — rückwirkend für alle CBAM-Importe des Jahres 2026. Ab 2028 gilt dieser Termin jährlich.
Wichtige Fristkorrektur: Nicht Mai, sondern September
Ältere Quellen — darunter auch der ursprüngliche Text von Artikel 22 der VO 2023/956 bei EUR-Lex — nennen den 31. Mai als Abgabefrist. Die Omnibus-Reform (VO EU 2025/2083, in Kraft Oktober 2025) hat diese Frist auf den 30. September verschoben. Korrekt ist: 30.09.2027 für das Importjahr 2026.
Was droht bei Verstößen?
Die Sanktionen sind gestaffelt:
- 100 Euro/t CO₂-Äq. bei fehlender Zertifikatsabgabe (entspricht EU-ETS-Sanktionsniveau)
- 300–500 Euro/t bei unerlaubter Einfuhr ohne Zulassung über die 50-Tonnen-Schwelle
- Widerruf der Zulassung bei wiederholten Verstößen — faktisches Importverbot
- Die Strafe befreit nicht von der Nachholpflicht: Zertifikate müssen trotzdem noch beschafft werden
Geplante Erweiterung ab 2028
Die EU-Kommission hat im Dezember 2025 eine Ausweitung auf rund 180 weitere Downstream-Produkte vorgeschlagen — Maschinen, Fahrzeugteile, Haushaltsgeräte. Das Gesetzgebungsverfahren läuft. Es handelt sich noch nicht um geltendes Recht.
Was Importeure jetzt tun sollten
- Prüfen: Fallen eure Importe unter CBAM? Schwellenwert: 50 t/Jahr (Stahl, Alu, Zement, Dünger); für Strom/Wasserstoff ab der ersten Lieferung
- Registrieren: Antrag auf DEHSt-Zulassung, falls noch nicht erfolgt
- Daten sammeln: Lieferantenangaben zu eingebetteten CO₂-Emissionen anfordern — das braucht Zeit
- Budgetieren: CO₂-Kosten ab 2027 einplanen (Richtwert: 60–80 Euro/t × Emissionsvolumen)
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Häufige Fragen
Was ist CBAM und wen betrifft er?+
Welche Mengenschwelle gilt für CBAM?+
Wann müssen CBAM-Zertifikate erstmals gekauft und abgegeben werden?+
Was kostet ein CBAM-Zertifikat und wie werden die Preise berechnet?+
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen CBAM?+
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Melde dich für die Macher-Session an- DEHSt: CBAM-Regelphase ab 2026
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- GTAI: CBAM-Vereinfachungen 2025
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/956 — Volltext
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 15. Juli 2026.