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CBAM: Importeure von Stahl, Alu und Zement zahlen jetzt CO₂-Aufpreis

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik: CBAM EU-CO2-Grenzausgleich — Zeitstrahl Jan 2026 Regelphase, Feb 2027 Zertifikatskauf, Sep 2027 erste Abgabepflicht; Sektoren Stahl Alu Zement Dünger; 50-Tonnen-Schwelle befreit 90% der Unternehmen — dunkelgrüner Hintergrund, goldene Akzente

Wer Stahl, Aluminium oder Zement aus Drittländern importiert, zahlt seit 2026 den CO₂-Unterschied. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Regelphase des CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) aktiv — mit Registrierungspflicht, Emissionsberechnung und Zertifikatskauf.

Was ist CBAM?

CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism, den EU-CO₂-Grenzausgleich nach Verordnung (EU) 2023/956. Ziel ist es, Importware aus Ländern ohne gleichwertiges CO₂-Pricing mit denselben Kosten zu belegen, die EU-Produzenten über das Emissionshandelssystem (EU-ETS) tragen. Damit soll Carbon Leakage verhindert werden — also die Verlagerung von Produktion in Länder mit niedrigeren Klimastandards.

Die Übergangsphase lief von Oktober 2023 bis Ende 2025 mit reiner Berichtspflicht. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Regelphase: Registrierungspflicht, Emissionsberechnung und Zertifikatserwerb.

Wer ist betroffen?

CBAM erfasst Importeure folgender Waren aus Drittländern:

Für die ersten vier Gruppen gilt seit Oktober 2025 eine De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr (kumuliert über alle CBAM-Waren). Importeure darunter sind vollständig befreit. Rund 90 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen fallen unter diese Schwelle. Für Strom und Wasserstoff gilt kein Limit.

Die vier Pflichten für betroffene Importeure

1. DEHSt-Registrierung: Importeure müssen den Status „zugelassener CBAM-Anmelder" beim DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt) beantragen. Die Antragsfrist lief bis zum 31. März 2026. Wer noch nicht registriert ist und unter die Pflicht fällt, sollte das umgehend nachholen.

2. Emissionsberechnung: Für jede importierte Warenpartie müssen die eingebetteten CO₂-Emissionen berechnet werden — entweder anhand von Lieferantendaten oder mit EU-Standardwerten. Die Berechnung ist komplex, Lieferantendaten oft lückenhaft.

3. Zertifikatskauf: Ab Februar 2027 werden CBAM-Zertifikate auf einer EU-zentralen Plattform handelbar sein. Der Preis entspricht dem aktuellen EU-ETS-Kurs — als Richtwert gelten 60–80 Euro pro Tonne CO₂-Äquivalent.

4. Jährliche CBAM-Erklärung: Bis zum 30. September 2027 muss die erste Zertifikatsabgabe erfolgen — rückwirkend für alle CBAM-Importe des Jahres 2026. Ab 2028 gilt dieser Termin jährlich.

Wichtige Fristkorrektur: Nicht Mai, sondern September

Ältere Quellen — darunter auch der ursprüngliche Text von Artikel 22 der VO 2023/956 bei EUR-Lex — nennen den 31. Mai als Abgabefrist. Die Omnibus-Reform (VO EU 2025/2083, in Kraft Oktober 2025) hat diese Frist auf den 30. September verschoben. Korrekt ist: 30.09.2027 für das Importjahr 2026.

Was droht bei Verstößen?

Die Sanktionen sind gestaffelt:

Geplante Erweiterung ab 2028

Die EU-Kommission hat im Dezember 2025 eine Ausweitung auf rund 180 weitere Downstream-Produkte vorgeschlagen — Maschinen, Fahrzeugteile, Haushaltsgeräte. Das Gesetzgebungsverfahren läuft. Es handelt sich noch nicht um geltendes Recht.

Was Importeure jetzt tun sollten

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Häufige Fragen

Was ist CBAM und wen betrifft er?+
CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist der EU-CO₂-Grenzausgleich nach Verordnung (EU) 2023/956. Er gilt für Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff aus Drittländern ohne gleichwertiges CO₂-Pricing. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Regelphase aktiv: Wer diese Waren oberhalb der Schwellenwerte einführt, braucht eine Zulassung als 'zugelassener CBAM-Anmelder' beim DEHSt und muss CO₂-Zertifikate kaufen.
Welche Mengenschwelle gilt für CBAM?+
Für Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel gilt seit der Omnibus-Reform (VO EU 2025/2083, Oktober 2025) eine De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr — kumuliert über alle CBAM-Waren. Importeure unterhalb dieser Menge sind befreit. Für Strom und Wasserstoff gilt kein Mindestwert: CBAM greift ab der ersten Lieferung. Rund 90 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen fallen unter die 50-Tonnen-Schwelle und sind befreit.
Wann müssen CBAM-Zertifikate erstmals gekauft und abgegeben werden?+
CBAM-Zertifikate werden ab Februar 2027 auf einer EU-zentralen Plattform handelbar sein. Die erste Pflicht zur Zertifikatsabgabe gilt bis zum 30. September 2027 — und zwar rückwirkend für alle CBAM-Importe des gesamten Jahres 2026. Ältere Quellen nennen noch den 31. Mai als Frist: Diese wurde durch die Omnibus-Reform auf den 30. September verschoben. Ab 2028 gilt jährlich der 30. September als Abgabetermin.
Was kostet ein CBAM-Zertifikat und wie werden die Preise berechnet?+
Der Preis eines CBAM-Zertifikats entspricht dem aktuellen EU-ETS-Kurs (Europäisches Emissionshandelssystem). Als Richtwert gilt ein Preis von rund 60–80 Euro pro Tonne CO₂-Äquivalent. Importeure müssen die eingebetteten Emissionen ihrer Importwaren berechnen — entweder aus Lieferantendaten oder anhand von EU-Standardwerten. Der Zertifikatsbedarf ergibt sich aus der Differenz zwischen dem CO₂-Preis im Herstellungsland und dem EU-ETS-Preis.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen CBAM?+
Bei fehlender Zertifikatsabgabe drohen 100 Euro pro Tonne CO₂-Äquivalent — entspricht dem EU-EHS-Sanktionsniveau. Wer CBAM-Waren ohne Zulassung über die 50-Tonnen-Schwelle importiert, riskiert 300 bis 500 Euro pro Tonne. Bei wiederholten Verstößen kann die CBAM-Zulassung widerrufen werden, was einem faktischen Importverbot gleichkommt. Die Zahlung der Strafe befreit nicht von der Nachholpflicht — die Zertifikate müssen zusätzlich beschafft werden.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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