BNPL und Ratenkauf: EU-Kreditrecht trifft ab 20. November 2026 auch kleine Online-Shops
Was ist CCD II und wen trifft sie?
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie II (Richtlinie (EU) 2023/2225, kurz CCD II) ersetzt die bisherige Richtlinie 2008/48/EG und schließt eine lange bestehende Lücke im europäischen Verbraucherschutz: Buy Now, Pay Later, Kleinkredite unter 200 Euro und zinsfreie Ratenzahlungen waren bislang weitgehend vom Kreditrecht ausgenommen. Genau dort operierten viele der heute verbreiteten Finanzierungsmodelle im E-Commerce.
Der deutsche Gesetzgeber hat das Umsetzungsgesetz am 17. April 2026 verabschiedet (BGBl. 2026 I Nr. 139). Es tritt am 20. November 2026 in Kraft.
Betroffen sind alle Unternehmen, die Verbrauchern Kredite, Zahlungsaufschübe oder Ratenzahlungen anbieten — unabhängig von Unternehmensgröße und unabhängig davon, ob eine Banklizenz vorliegt.
Was bisher ausgenommen war — und jetzt nicht mehr
Die alte Richtlinie enthielt drei Ausnahmen, auf die viele Geschäftsmodelle im E-Commerce gebaut waren:
- Kleinkredite unter 200 Euro waren vollständig vom Kreditrecht ausgenommen
- Zinsfreie Ratenzahlungen galten nicht als Kreditverträge, solange keine Zinsen anfielen
- Zahlungsaufschübe bis drei Monate unterlagen keinen Kreditpflichten
Alle drei Ausnahmen fallen ab 20. November 2026 ersatzlos weg. BNPL, Ratenkauf und Rechnungskauf mit mehr als 50 Tagen Zahlungsziel werden künftig wie klassische Verbraucherkredite behandelt.
Neue Pflichten für Online-Händler im Einzelnen
SECCI-Formular vor Vertragsschluss
Wer Ratenzahlung, BNPL oder Zahlungsaufschub anbietet, muss Verbrauchern vor Abschluss das Standard European Consumer Credit Information (SECCI)-Formular aushändigen. Darin stehen effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag, Laufzeit, Zahlungsplan und Widerrufsrecht. Das Formular muss dauerhaft zugänglich sein — per PDF-Download, per E-Mail oder als Dokument im Kundenkonto.
Kreditwürdigkeitsprüfung
Wer einem Verbraucher Kredit gewährt — auch im Form eines kurzfristigen Zahlungsaufschubs —, muss dessen Kreditwürdigkeit prüfen. Eine Kleinstbetrags-Ausnahme gibt es nicht. Für Händler, die BNPL über einen Drittanbieter (Klarna, easyCredit, PayPal etc.) abwickeln, übernimmt der Drittanbieter diese Prüfung. Wer eigene Zahlungsaufschübe gewährt, muss sie selbst einrichten.
Werberegeln für Finanzierungsangebote
Werbung für Ratenzahlung oder BNPL muss künftig Pflichtangaben enthalten: repräsentatives Beispiel, effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag und Laufzeit. Der generische Hinweis „Jetzt kaufen, bequem in 3 Raten zahlen" ohne diese Angaben ist ab dem Stichtag eine Ordnungswidrigkeit — und zwar für den Händler, nicht nur für den BNPL-Anbieter.
BaFin-Registrierung via AbsFinAG
Das neue Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz (AbsFinAG) unterstellt Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf eigener Waren oder Dienstleistungen Zahlungsaufschübe oder Ratenzahlungen direkt gewähren, erstmals der BaFin-Aufsicht. Wer kein Drittinstitut zwischenschaltet, muss sich bei der BaFin registrieren und laufende Aufsichtspflichten erfüllen. Für Darlehensvermittler gilt eine Übergangsfrist bis November 2027, wenn der Erlaubnisantrag nach § 34k GewO rechtzeitig gestellt wurde.
Die 50-Tage-Ausnahme: Was weiterhin möglich bleibt
Eine wichtige Ausnahme besteht: Wer Kunden ein Zahlungsziel von maximal 50 Tagen nach Lieferung einräumt, dabei keine Gebühren berechnet und im Verzug nur geringe Kosten entstehen, fällt nicht unter CCD II und das AbsFinAG. Das klassische 30-Tage-Zahlungsziel ohne Aufpreis bleibt damit weiterhin problemlos möglich — ohne SECCI-Formular, ohne Kreditwürdigkeitsprüfung und ohne BaFin-Registrierung.
Wichtig: Die Ausnahme gilt nur bei fehlendem Entgelt. Sobald Gebühren für die Zahlungsfrist erhoben werden oder das Zahlungsziel 50 Tage überschreitet, greift das volle Kreditrecht.
Wer ist zuständig — Händler oder BNPL-Anbieter?
Eine verbreitete Fehleinschätzung: Wer Klarna, PayPal Ratenzahlung oder einen anderen BNPL-Dienst im Checkout einbindet, gehe davon aus, dass der Anbieter allein verantwortlich sei. Das gilt für die Kreditvergabe — aber nicht für die Werbung im Checkout.
Der Händler, der BNPL als Zahlungsoption präsentiert und bewirbt, trägt selbst Verantwortung für die korrekten Pflichtangaben in diesem Werbekontext. BNPL-Anbieter wie Klarna stellen dafür Checkout-Module bereit, die diese Angaben automatisch einblenden. Händler müssen sicherstellen, dass sie diese Module aktuell halten und keine abweichenden eigenen Werbetexte verwenden.
Zeitplan und Handlungsbedarf
Das Inkrafttreten am 20. November 2026 lässt wenig Zeit. Die wichtigsten Schritte:
- Checkout-Flows prüfen: Welche Zahlungsoptionen überschreiten 50 Tage oder fallen unter bisherige Ausnahmen?
- SECCI-Prozess einrichten: Automatische Ausgabe des Infoblatts vor Vertragsschluss sicherstellen
- BNPL-Verträge prüfen: Verträge mit BNPL-Anbietern auf aktualisierte Informationspflichten und Checkout-Module abstimmen
- Eigene Zahlungsaufschübe inventarisieren: Falls direkte Zahlungsaufschübe ohne Drittfinanzierer existieren: BaFin-Registrierungspflicht nach AbsFinAG prüfen
- Werbematerialien aktualisieren: Alle Marketingmaterialien mit Ratenkauf-Hinweisen auf Pflichtangaben prüfen
*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Einzelfalls empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.*
Häufige Fragen
Bin ich als Online-Händler von CCD II betroffen, wenn ich Klarna oder PayPal Ratenzahlung einbinde?+
Was ist das SECCI-Formular und wozu brauche ich es?+
Was bedeutet die 50-Tage-Ausnahme für meinen Rechnungskauf?+
Muss ich mich als kleiner Händler bei der BaFin registrieren?+
Gibt es eine Übergangsfrist für die neuen Pflichten?+
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Melde dich für die Macher-Session an- Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (EUR-Lex)
- BMJV — Gesetzgebungsverfahren: Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2023/2225
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139 — Umsetzungsgesetz CCD II
- Osborne Clarke: CCD II — Was Marktteilnehmer bis November 2026 umsetzen sollten
- KPMG Law: Verbraucherkreditrichtlinie CCD II verschärft Regeln für die Kreditwirtschaft
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 13. September 2026.