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BNPL und Ratenkauf: EU-Kreditrecht trifft ab 20. November 2026 auch kleine Online-Shops

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik CCD II: Vergleich BISHER vs. AB 20.11.2026 — BNPL und Ratenkauf im Online-Shop. Links grau: bisherige Ausnahmen für Kleinkredite, Zinsfreiheit, keine BaFin. Rechts orange: SECCI-Pflicht, Kreditwürdigkeitsprüfung, AbsFinAG-Registrierung ab November 2026.

Was ist CCD II und wen trifft sie?

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie II (Richtlinie (EU) 2023/2225, kurz CCD II) ersetzt die bisherige Richtlinie 2008/48/EG und schließt eine lange bestehende Lücke im europäischen Verbraucherschutz: Buy Now, Pay Later, Kleinkredite unter 200 Euro und zinsfreie Ratenzahlungen waren bislang weitgehend vom Kreditrecht ausgenommen. Genau dort operierten viele der heute verbreiteten Finanzierungsmodelle im E-Commerce.

Der deutsche Gesetzgeber hat das Umsetzungsgesetz am 17. April 2026 verabschiedet (BGBl. 2026 I Nr. 139). Es tritt am 20. November 2026 in Kraft.

Betroffen sind alle Unternehmen, die Verbrauchern Kredite, Zahlungsaufschübe oder Ratenzahlungen anbieten — unabhängig von Unternehmensgröße und unabhängig davon, ob eine Banklizenz vorliegt.

Was bisher ausgenommen war — und jetzt nicht mehr

Die alte Richtlinie enthielt drei Ausnahmen, auf die viele Geschäftsmodelle im E-Commerce gebaut waren:

Alle drei Ausnahmen fallen ab 20. November 2026 ersatzlos weg. BNPL, Ratenkauf und Rechnungskauf mit mehr als 50 Tagen Zahlungsziel werden künftig wie klassische Verbraucherkredite behandelt.

Neue Pflichten für Online-Händler im Einzelnen

SECCI-Formular vor Vertragsschluss

Wer Ratenzahlung, BNPL oder Zahlungsaufschub anbietet, muss Verbrauchern vor Abschluss das Standard European Consumer Credit Information (SECCI)-Formular aushändigen. Darin stehen effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag, Laufzeit, Zahlungsplan und Widerrufsrecht. Das Formular muss dauerhaft zugänglich sein — per PDF-Download, per E-Mail oder als Dokument im Kundenkonto.

Kreditwürdigkeitsprüfung

Wer einem Verbraucher Kredit gewährt — auch im Form eines kurzfristigen Zahlungsaufschubs —, muss dessen Kreditwürdigkeit prüfen. Eine Kleinstbetrags-Ausnahme gibt es nicht. Für Händler, die BNPL über einen Drittanbieter (Klarna, easyCredit, PayPal etc.) abwickeln, übernimmt der Drittanbieter diese Prüfung. Wer eigene Zahlungsaufschübe gewährt, muss sie selbst einrichten.

Werberegeln für Finanzierungsangebote

Werbung für Ratenzahlung oder BNPL muss künftig Pflichtangaben enthalten: repräsentatives Beispiel, effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag und Laufzeit. Der generische Hinweis „Jetzt kaufen, bequem in 3 Raten zahlen" ohne diese Angaben ist ab dem Stichtag eine Ordnungswidrigkeit — und zwar für den Händler, nicht nur für den BNPL-Anbieter.

BaFin-Registrierung via AbsFinAG

Das neue Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz (AbsFinAG) unterstellt Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf eigener Waren oder Dienstleistungen Zahlungsaufschübe oder Ratenzahlungen direkt gewähren, erstmals der BaFin-Aufsicht. Wer kein Drittinstitut zwischenschaltet, muss sich bei der BaFin registrieren und laufende Aufsichtspflichten erfüllen. Für Darlehensvermittler gilt eine Übergangsfrist bis November 2027, wenn der Erlaubnisantrag nach § 34k GewO rechtzeitig gestellt wurde.

Die 50-Tage-Ausnahme: Was weiterhin möglich bleibt

Eine wichtige Ausnahme besteht: Wer Kunden ein Zahlungsziel von maximal 50 Tagen nach Lieferung einräumt, dabei keine Gebühren berechnet und im Verzug nur geringe Kosten entstehen, fällt nicht unter CCD II und das AbsFinAG. Das klassische 30-Tage-Zahlungsziel ohne Aufpreis bleibt damit weiterhin problemlos möglich — ohne SECCI-Formular, ohne Kreditwürdigkeitsprüfung und ohne BaFin-Registrierung.

Wichtig: Die Ausnahme gilt nur bei fehlendem Entgelt. Sobald Gebühren für die Zahlungsfrist erhoben werden oder das Zahlungsziel 50 Tage überschreitet, greift das volle Kreditrecht.

Wer ist zuständig — Händler oder BNPL-Anbieter?

Eine verbreitete Fehleinschätzung: Wer Klarna, PayPal Ratenzahlung oder einen anderen BNPL-Dienst im Checkout einbindet, gehe davon aus, dass der Anbieter allein verantwortlich sei. Das gilt für die Kreditvergabe — aber nicht für die Werbung im Checkout.

Der Händler, der BNPL als Zahlungsoption präsentiert und bewirbt, trägt selbst Verantwortung für die korrekten Pflichtangaben in diesem Werbekontext. BNPL-Anbieter wie Klarna stellen dafür Checkout-Module bereit, die diese Angaben automatisch einblenden. Händler müssen sicherstellen, dass sie diese Module aktuell halten und keine abweichenden eigenen Werbetexte verwenden.

Zeitplan und Handlungsbedarf

Das Inkrafttreten am 20. November 2026 lässt wenig Zeit. Die wichtigsten Schritte:

*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Einzelfalls empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.*

Häufige Fragen

Bin ich als Online-Händler von CCD II betroffen, wenn ich Klarna oder PayPal Ratenzahlung einbinde?+
Ja — teilweise. Den Kreditvertrag schließt der BNPL-Anbieter. Aber wer BNPL im Checkout präsentiert und bewirbt, trägt ab 20. November 2026 selbst Verantwortung für korrekte Pflichtangaben in der Werbung. Wer eigene Zahlungsaufschübe ohne Drittfinanzierer gewährt, wird vollständig zum Kreditgeber nach BGB.
Was ist das SECCI-Formular und wozu brauche ich es?+
SECCI steht für Standard European Consumer Credit Information. Es ist ein standardisiertes Vorabinformationsblatt, das Verbrauchern vor Abschluss eines Kreditvertrags ausgehändigt werden muss — auch bei BNPL und Ratenkauf. Inhalt: effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag, Laufzeit, Zahlungsplan und Widerrufsrecht.
Was bedeutet die 50-Tage-Ausnahme für meinen Rechnungskauf?+
Wenn du Kunden ein Zahlungsziel von maximal 50 Tagen nach Lieferung einräumst, dabei keine Gebühren berechnest und bei Zahlungsverzug nur geringe Kosten entstehen, fällt dieser Rechnungskauf nicht unter CCD II und das AbsFinAG. Klassisches 30-Tage-Zahlungsziel ohne Aufpreis bleibt damit weiterhin problemlos möglich.
Muss ich mich als kleiner Händler bei der BaFin registrieren?+
Nur wenn du eigene Zahlungsaufschübe oder BNPL ohne Drittfinanzierer anbietest. In diesem Fall unterstellt das neue Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz (AbsFinAG) deinen Betrieb der BaFin-Aufsicht und verlangt eine Registrierung. Wer ausschließlich etablierte BNPL-Anbieter einbindet (Klarna, PayPal etc.), hat keine BaFin-Registrierungspflicht — muss aber Werbe- und Vorabinformationspflichten erfüllen.
Gibt es eine Übergangsfrist für die neuen Pflichten?+
Für Darlehensvermittler, die rechtzeitig vor dem 20. November 2026 einen Erlaubnisantrag nach § 34k GewO gestellt haben, gilt eine Übergangsfrist bis November 2027. Für die Checkout-Pflichten (SECCI, Werbung) gibt es keine solche Übergangsfrist — diese gelten ab 20. November 2026 unmittelbar.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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