Cyber Resilience Act: CE-Kennzeichnung wird ab 2027 zur Verkaufsbedingung
Wer in der EU Produkte mit digitalen Elementen herstellt oder vertreibt, braucht ab 11. Dezember 2027 die CE-Kennzeichnung für Cybersicherheit. Ohne CE-Zeichen kein Marktzugang — das gilt auch für kleine Hersteller.
Was sich ändert
Die Cyber Resilience Act Verordnung (EU) 2024/2847 ist am 9. Dezember 2024 in Kraft getreten. Ab 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen binnen 24 Stunden an die EU-Cybersicherheitsbehörde ENISA melden. Ab 11. Dezember 2027 gilt die Verordnung in voller Breite.
Das heißt konkret: Jedes vernetzte Produkt braucht eine Risikoanalyse während der Entwicklung, muss nach Security-by-Design-Prinzipien gebaut werden, Schwachstellen müssen koordiniert offengelegt und gepatcht werden, Sicherheitsupdates müssen über die gesamte Produktlebensdauer bereitgestellt werden — und all das muss dokumentiert sein.
Die CE-Kennzeichnung darf erst angebracht werden, wenn die Konformität nachgewiesen ist.
Was das für dich heißt
Wenn du Produkte mit digitalen Elementen entwickelst, vertreibst oder importierst, musst du jetzt schon handeln. Die Fristen laufen.
- Risikomanagement-Prozesse aufbauen
- Entwicklungs-Workflows anpassen (Security by Design integrieren)
- Dokumentation vorbereiten (welche Cybersicherheitsanforderungen wie erfüllt wurden)
- Schwachstellen-Management etablieren (Monitoring, Incident Response, Meldewege zu ENISA)
- Update-Infrastruktur bereitstellen (automatische Updates für Consumer-Produkte)
Und das kostet: Zeit, Ressourcen, oft externe Berater. Für Kleinhersteller ohne eigene IT-Sicherheitsabteilung eine erhebliche Belastung.
Fair gesagt
Das Ziel der Verordnung ist richtig: Unsichere vernetzte Produkte sind ein Einfallstor für Cyberangriffe. Hersteller sollten Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte übernehmen, gerade wenn diese ins Netz gehen.
Und die Verordnung räumt immerhin einen Zeitpuffer ein: 18 Monate von jetzt bis zum Stichtag für die Hauptpflichten, fast drei Jahre seit Inkrafttreten im Dezember 2024.
Der eigentliche Haken
Das Problem ist nicht das Ziel, sondern der Aufwand. Jedes Produkt einzeln durchleuchten, Risiken dokumentieren, Schwachstellen-Management aufbauen, Update-Infrastruktur bereitstellen — das bindet Kapazitäten, die kleine Hersteller oft nicht haben.
Dazu kommt die Meldepflicht: Binnen 24 Stunden muss eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle an ENISA gemeldet werden. Das setzt voraus, dass du überhaupt weißt, dass dein Produkt betroffen ist — also Monitoring, Incident Response, permanente Wachsamkeit.
Und die Sanktionen sind deutlich: Verstöße gegen die wesentlichen Cybersicherheitsanforderungen können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden — je nachdem, was höher ist.
Wer das nicht stemmen kann, dem bleibt nur: Produkt vom Markt nehmen oder auslagern. Beides trifft den Umsatz.
Fazit
Der Cyber Resilience Act ist keine Empfehlung, sondern EU-Recht ab 2027. Wer digitale Produkte verkauft, muss jetzt anfangen — sonst wird es eng.
Nächster Schritt: Prüfe, ob deine Produkte betroffen sind. Bau dir einen Zeitplan. Hol dir externe Unterstützung, wenn du das intern nicht abdecken kannst. Und: Dokumentiere alles von Anfang an.
Für Unternehmer: Weiterführende Grundlagen
Der CRA gilt für jeden, der digitale Produkte mit Netzwerkverbindung entwickelt oder vertreibt — unabhängig von der Betriebsgröße, ohne KMU-Ausnahme. Wer ein Startup gründet mit vernetzter Software oder Hardware, muss den CRA von Anfang an einplanen. Auch wer eine Firma gründet und digitale Produkte anbietet, kommt nicht daran vorbei. Und selbst wer als Einzelunternehmer Hardware oder Software mit Netzwerkverbindung entwickelt: Die CE-Pflicht trifft auch kleine Hersteller.
Häufige Fragen
Welche Produkte sind vom Cyber Resilience Act betroffen?+
Wann gilt die CE-Kennzeichnungspflicht?+
Welche Pflichten haben Hersteller konkret?+
Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen gegen den CRA?+
Gibt es Ausnahmen für kleine Hersteller?+
Du willst wissen, was das für deinen Betrieb bedeutet?
In der Macher-Session sprechen wir über genau solche Themen — konkret, ohne Theorie-Kurs.
Melde dich für die Macher-Session an- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act)
- BSI: Cyber Resilience Act
- EU-Kommission: Cyber Resilience Act
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 12. Juni 2026.