DAC7 und PStTG: Was KMU-Verkäufer auf Plattformen jetzt wissen müssen
Das Finanzamt kennt deine Plattformeinnahmen — seit 2023
Wer auf Amazon, eBay, Airbnb oder Fiverr Geld verdient, sollte wissen: Seit dem 1. Januar 2023 sind alle großen digitalen Plattformen gesetzlich verpflichtet, die Einnahmen ihrer Nutzer an die Steuerbehörden zu melden. Das geschieht automatisch, jährlich und ohne dass der Verkäufer davon aktiv benachrichtigt wird.
Die rechtliche Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/514 (DAC7). Das Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und schaffte auf einen Schlag die steuerliche Grauzone, die zuvor für viele Plattformeinnahmen existierte.
Was das PStTG von Plattformbetreibern verlangt
Plattformbetreiber — also Unternehmen wie Amazon, eBay, Etsy, Airbnb, Booking.com, Fiverr oder Upwork — müssen jährlich bis zum 31. Januar beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden, welche Einnahmen ihre Nutzer im vergangenen Kalenderjahr erzielt haben.
Für das Jahr 2026 gilt damit der Stichtag 31. Januar 2027. Die Daten laufen über das gesamte Jahr 2026 zusammen — wer heute auf Plattformen aktiv ist, ist bereits Teil dieses Datenflusses.
Das BZSt leitet die gemeldeten Daten an das zuständige Finanzamt weiter. Dort werden sie mit den eingereichten Steuererklärungen abgeglichen.
Für wen gilt die Meldepflicht?
Die Meldepflicht greift, sobald eines dieser Kriterien erfüllt ist:
- Mehr als 2.000 Euro Jahreseinnahmen auf einer Plattform, oder
- Mehr als 30 Transaktionen pro Jahr auf einer Plattform
Nur wenn beide Werte gleichzeitig unterschritten werden, gilt die gesetzliche Bagatellausnahme. Die Schwelle bezieht sich jeweils auf eine einzelne Plattform — wer auf drei Plattformen je 1.500 Euro verdient, muss auf jeder Plattform gesondert geprüft werden.
Das Gesetz erfasst vier Kategorien:
- Warenverkauf: Amazon Marketplace, eBay, Etsy, Kleinanzeigen
- Persönliche Dienstleistungen: Fiverr, Upwork und vergleichbare Freelancer-Plattformen
- Vermietung von Immobilien: Airbnb, Booking.com und Ferienwohnungsportale
- Vermietung von Fahrzeugen: Carsharing-Plattformen
Welche Daten werden übermittelt?
Die Meldung ist umfassend. Plattformbetreiber übermitteln an das BZSt:
- Vollständiger Name und Anschrift
- Steueridentifikationsnummer (TIN)
- IBAN des Auszahlungskontos
- Vollständige Transaktionsdaten mit Datum und Betrag
Das sind dieselben Informationen, die Plattformbetreiber ohnehin für Auszahlungen erheben müssen. Die DAC7-Meldung ist für sie ein zusätzlicher Schritt im bereits bestehenden Prozess.
Warum das für KMU-Verkäufer wichtig ist
Das Finanzamt erhält durch die DAC7-Meldungen strukturierte, vollständige Daten über Plattformeinnahmen. Diese Daten können für Kontrollmitteilungen genutzt werden — also gezielte Mitteilungen an zuständige Finanzämter, wenn gemeldete Einnahmen und erklärte Einkünfte auseinanderfallen.
Wer in früheren Jahren Plattformeinnahmen nicht korrekt oder gar nicht deklariert hat, sollte die Situation mit einem Steuerberater besprechen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur wirksam, bevor die Behörde selbst aktiv wird.
Was jetzt zu tun ist
Für KMU und Selbstständige, die Einnahmen über digitale Plattformen erzielen, sind zwei Dinge relevant:
Aufzeichnungen führen: Alle Plattformeinnahmen für 2026 vollständig und korrekt dokumentieren — aufgeschlüsselt nach Plattform, Datum und Betrag.
Steuererklärung prüfen: Sicherstellen, dass alle Plattformeinnahmen in der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung vollständig erfasst sind. Abweichungen zwischen gemeldeten und erklärten Beträgen lösen automatisch Prüfmechanismen aus.
Die Bagatellgrenze (unter 30 Transaktionen UND unter 2.000 Euro) schützt kleine Gelegenheitsverkäufer — aber sie greift nur, wenn beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind.
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen DAC7 und PStTG?+
Ab welchem Umsatz muss meine Plattform meine Daten ans Finanzamt melden?+
Welche Daten meldet die Plattform über mich ans Finanzamt?+
Was passiert, wenn ich Plattformeinnahmen bisher nicht deklariert habe?+
Bis wann muss die Plattform meine Einnahmen aus 2026 melden?+
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Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 19. August 2026.