MacherMentor
Regulierung

DORA: Was kleine Finanzdienstleister jetzt wissen müssen

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik zu DORA EU 2022/2554: 5 Pflichtbereiche für Finanzdienstleister-KMU — IKT-Risikomanagement, Vorfallsmeldung, Resilienz-Tests, Drittanbieter-Management, Informationsaustausch. Gilt seit 17. Januar 2025.

Was ist DORA?

Die Verordnung (EU) 2022/2554 — bekannt als Digital Operational Resilience Act oder kurz DORA — ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten und gilt unmittelbar seit dem 17. Januar 2025 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Kein nationales Umsetzungsgesetz ist nötig.

DORA schreibt dem gesamten europäischen Finanzsektor einheitliche Anforderungen an IT-Sicherheit und digitale Betriebsstabilität vor. Das Ziel: sicherstellen, dass Finanzunternehmen auch bei schweren IT-Störungen oder Cyberangriffen funktionsfähig bleiben.

Wer ist betroffen?

Rund 22.000 Finanzunternehmen EU-weit fallen unter DORA — darunter ausdrücklich auch kleine:

Indirekt betroffen sind IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter und Softwarehäuser, die für Banken oder Versicherungen arbeiten. Finanzunternehmen sind verpflichtet, Audit-Rechte, Service-Level-Agreements, Kündigungsklauseln und Vorfallsmeldepflichten vertraglich zu verankern — und geben diesen Druck direkt an ihre IT-Zulieferer weiter.

Ausgenommen: Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Nebentätigkeits-Vermittler, wenn sie als Kleinstunternehmen oder KMU eingestuft sind (Art. 2 Abs. 3 lit. e).

Die fünf Pflichtbereiche

1. IKT-Risikomanagement

Finanzunternehmen müssen eine schriftliche IT-Risikostrategien erstellen, alle IKT-Systeme erfassen und die Verantwortung auf Managementebene verankern. Dazu gehören Business-Continuity-Pläne für den Fall schwerer IT-Ausfälle. Kleine Institute dürfen ein vereinfachtes Rahmenwerk nach Artikel 16 nutzen — die Dokumentationspflicht entfällt dabei nicht.

2. Vorfallsmanagement und Meldung

Schwere IKT-Vorfälle müssen klassifiziert und an die zuständige Behörde — in Deutschland die BaFin — gemeldet werden. Diese Meldepflicht ist seit dem 17. Januar 2025 aktiv. Kriterien für „schwere" Vorfälle (Anzahl betroffener Kunden, Systemausfallzeit, finanzieller Schaden) sind in delegierten Rechtsakten der ESAs präzisiert.

3. Resilienz-Tests

Finanzunternehmen müssen die digitale Widerstandsfähigkeit ihrer Systeme regelmäßig testen. Für systemrelevante Institute schreibt DORA Threat-Led Penetration Tests (TLPT) vor — simulierte Angriffe durch externe Experten. Kleinere Institute führen vereinfachte digitale Belastbarkeitstests durch.

4. IT-Drittanbieter-Management

Jedes Finanzunternehmen muss ein Register seiner IKT-Drittanbieter führen und der BaFin auf Anfrage vorlegen. Für Dienstleister, die kritische oder wichtige Funktionen erbringen, gelten erweiterte Vertragsanforderungen: Audit-Rechte, Subauftragsvergabe-Kontrolle, Exit-Strategien und Datensicherheitsklauseln müssen vertraglich festgelegt sein.

5. Informationsaustausch

Finanzunternehmen können freiwillig an sektoralen Netzwerken zum Austausch von Bedrohungsinformationen teilnehmen (Art. 45). Dies ist der einzige wirklich freiwillige Bereich von DORA — alle anderen vier Bereiche sind verpflichtend.

Vereinfachtes Regime für kleine Unternehmen

Kleine, nicht verbundene Wertpapierfirmen, Zahlungsinstitute mit weniger als 50 Mitarbeitern und kleine Pensionseinrichtungen mit weniger als 100 Mitgliedern dürfen ein vereinfachtes IKT-Risikomanagement-Rahmenwerk nach Artikel 16 anwenden. Das bedeutet:

Die Kernpflichten — IKT-Risikomanagement dokumentieren, Vorfälle melden, Drittanbieter registrieren — gelten aber auch für diese Unternehmen.

Sanktionen und Zeitplan

Die BaFin kann täglich bis zu 1 % des weltweiten durchschnittlichen Tagesumsatzes als Verwaltungssanktion verhängen. Da DORA seit Januar 2025 gilt, besteht für nicht compliant aufgestellte Unternehmen seit eineinhalb Jahren ein offenes Sanktionsrisiko. Erste Bußgeldbescheide werden für 2026 erwartet.

Besonderheit: Bestimmte KWG-Institute, die unter nationalen Vorgaben wie BAIT oder VAIT stehen, haben eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027.

Was jetzt zu tun ist

Wer als Finanzdienstleister oder IT-Zulieferer für den Finanzsektor tätig ist und noch kein dokumentiertes IKT-Risikomanagement hat, sollte jetzt handeln:

Melde dich für die Macher-Session an: macher-mentor.de

Häufige Fragen

Wer ist von DORA direkt betroffen?+
Direkt betroffen sind alle regulierten Finanzunternehmen: Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Versicherungen, Krypto-Dienstleister (nach MiCAR) und Verwalter alternativer Investmentfonds. EU-weit sind das rund 22.000 Unternehmen. Die Verordnung gilt unmittelbar — ohne nationales Umsetzungsgesetz — seit dem 17. Januar 2025.
Sind Versicherungsvermittler-KMU von DORA betroffen?+
Nein. Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit sind nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe e DORA ausdrücklich ausgenommen, wenn sie Kleinstunternehmen oder KMU sind. Diese Ausnahme gilt nicht für Versicherungsunternehmen selbst — nur für Vermittler.
Was passiert bei Verstößen gegen DORA?+
Die BaFin kann täglich bis zu 1 % des weltweiten durchschnittlichen Tagesumsatzes als Verwaltungssanktion verhängen. Da die Pflichten seit Januar 2025 gelten, laufen für nicht compliant aufgestellte Unternehmen bereits seit über eineinhalb Jahren Sanktionsrisiken. Erste Bußgeldbescheide werden für 2026 erwartet.
Müssen IT-Dienstleister, die für Banken arbeiten, DORA direkt einhalten?+
Nicht direkt — es sei denn, sie werden von den europäischen Aufsichtsbehörden als kritischer IKT-Drittanbieter eingestuft. Allerdings müssen Finanzunternehmen nach Artikel 30 DORA alle Verträge mit IT-Dienstleistern um Audit-Rechte, SLA-Klauseln, Exit-Pläne und Vorfallsmeldepflichten ergänzen. Der Regulierungsdruck wird damit vertraglich direkt weitergegeben.

Du willst wissen, was das für deinen Betrieb bedeutet?

In der Macher-Session sprechen wir über genau solche Themen — konkret, ohne Theorie-Kurs.

Melde dich für die Macher-Session an
Quellen

Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 22. Juli 2026.

Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

← Zurück zum Blog