Digital Services Act: Was Online-Plattformen und Marktplätze als KMU wissen müssen
Wer einen Online-Marktplatz betreibt und glaubt, der Digital Services Act betreffe nur die Großen, irrt sich. Seit dem 17. Februar 2024 gilt die Verordnung (EU) 2022/2065 vollständig — auch für Nischen-Marktplätze, Buchungsportale und Jobbörsen mit zwölf Mitarbeitenden. Die Bundesnetzagentur treibt die Durchsetzung voran und hat 2025 bereits 26 Verfahren geführt.
Was der DSA regelt
Der Digital Services Act schafft abgestufte Pflichten für alle Anbieter digitaler Dienste in der EU. Je nach Dienstart und Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Anforderungen — von der Basis-Transparenz bis zur vollständigen Händler-Verifikation.
Die EU hat die Verordnung bewusst kaskadierend aufgebaut: Wer mehr Marktmacht und mehr Nutzer hat, trägt mehr Pflichten. Sehr große Plattformen (VLOP) mit über 45 Millionen EU-Nutzern unterliegen den strengsten Regeln. Doch die Grundpflichten gelten von Anfang an für alle.
Drei Pflichten-Stufen für KMU
Stufe 1: Alle Online-Dienste — unabhängig von der Größe
Jeder Anbieter eines Vermittlungs- oder Hostingdienstes muss:
- Eine elektronische Kontaktstelle für Behörden und eine für Nutzer benennen und erreichbar halten
- Klare Nutzungsbedingungen veröffentlichen, die Moderationsregeln, Einschränkungsmaßnahmen und Rechtsmittel verständlich erläutern
- Behördliche Anordnungen zur Entfernung rechtswidriger Inhalte umsetzen und dokumentieren
- Bei Verdacht auf schwere Straftaten (z. B. terroristische Inhalte, Kinderpornografie) unverzüglich die zuständigen Behörden informieren
Das gilt für jeden SaaS-Anbieter, der Nutzerinhalte hostet, für Foren-Betreiber, für Bewertungsplattformen und für Online-Shops mit Kommentarfunktion.
Stufe 2: Online-Plattformen ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz
Wer eine Online-Plattform betreibt und nicht als Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen gilt (Art. 19 DSA befreit Betriebe bis 49 MA und bis 10 Mio. € Umsatz), muss zusätzlich:
- Ein Beschwerdemanagementsystem einrichten, über das Nutzer Moderationsentscheidungen anfechten können
- Jährlich einen Transparenzbericht über Inhaltsmoderation, erhaltene Behördenanfragen und Nutzerbeschwerden veröffentlichen
- Dark Patterns und irreführende Oberflächengestaltung, die Nutzer zu Entscheidungen verleiten, unterlassen
- Werbung klar als solche kennzeichnen und personalisierte Empfehlungssysteme auf Anfrage erklären
Für ein B2B-Marktplatz-Unternehmen mit 80 Mitarbeitenden ist das konkreter Handlungsbedarf: Beschwerdeportal einrichten, Jahresbericht schreiben, UX auf Dark Patterns prüfen.
Stufe 3: Jeder Online-Marktplatz — Art. 30 KYBC gilt für alle Größen
Hier liegt der kritischste Punkt für viele KMU: Die Händler-Verifikationspflicht nach Art. 30 DSA steht im Abschnitt 4 der Verordnung — einem Abschnitt, der von der Größenausnahme des Art. 19 (Abschnitt 3) strukturell nicht abgedeckt wird. Sie gilt für jeden Betreiber eines Online-Marktplatzes, der gewerblichen Händlern erlaubt, Fernabsatzverträge mit Verbrauchern abzuschließen.
Was Art. 30 konkret verlangt:
Vor der ersten Listung eines gewerblichen Händlers muss der Marktplatzbetreiber folgende Daten erheben und verifizieren:
- Vollständiger Firmenname und ladungsfähige Anschrift (identisch zum Handelsregister)
- Handelsregisternummer und zuständiges Registergericht
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — Abgleich über das EU-VIES-System
- Bankverbindung (Zahlungskontodaten, insbesondere bei Auszahlungsfunktion)
- Konformitätserklärung, wonach nur rechtskonforme Produkte angeboten werden
Reine Selbstauskunft genügt nicht. Die Angaben müssen gegen öffentliche Register und Sanktionslisten abgeglichen werden. Händler, deren Daten sich als falsch herausstellen oder die eine Korrektur verweigern, müssen gesperrt werden.
Was das für dich bedeutet
Betreibst du eine der folgenden Plattformen?
- Nischen-Marktplatz (z. B. für Handwerk, Antiquitäten, Speziallebensmittel)
- Buchungsplattform (Ferienwohnungen, Handwerker, Veranstaltungen)
- Jobbörse oder Freelance-Portal, über das Selbstständige an Auftraggeber vermittelt werden
- Online-Shop mit Drittanbieter-Funktion, bei der externe Händler eigene Produkte einstellen
Dann bist du Marktplatzbetreiber im Sinne von Art. 30 DSA — auch wenn du zwölf Mitarbeitende hast und ausschließlich in einer Nische aktiv bist. Die KYBC-Pflicht greift ab der ersten gewerblichen Händler-Listung.
Fair gesagt
Die Größenausnahme des Art. 19 DSA hilft Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen bei den meisten Plattform-Pflichten — Transparenzbericht, Beschwerdesystem, Werbetransparenz entfallen. Und wer ausschließlich eigene Produkte und Dienstleistungen verkauft, ohne externe Händler zuzulassen, hat mit Stufe 3 nichts zu tun. Der praktische Durchsetzungsdruck der Bundesnetzagentur lag bisher auf mittleren und großen Plattformen. Kleinstbetriebe sind zwar rechtlich gebunden, stehen aber nicht im Fokus der aktuellen Verfahren.
Der eigentliche Haken
Die Bundesnetzagentur ist seit Mai 2024 als Digital Services Coordinator tätig und eskaliert. 2025 gingen über 2.000 Beschwerden ein — mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. 26 laufende Verfahren zeigen, dass die Behörde längst nicht mehr nur Plattformgiganten ins Visier nimmt. Ab Q2 2026 läuft die zweite Durchsetzungswelle für mittelgroße Plattformen.
Der Bußgeldrahmen ist erheblich: bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 52 DSA, gilt ab 5 Mio. € Umsatz) oder bis zu 300.000 € für Einzelverstöße nach § 33 Digitale-Dienste-Gesetz. Ein Marktplatz mit 8 Mio. € Umsatz riskiert bei einem schweren Verstoß 480.000 €.
Wer KYBC-Daten noch nicht erhebt und prüft, sollte jetzt damit anfangen — der Aufwand für die Einmalerfassung ist überschaubar. Der Reputationsschaden bei einem öffentlichen Verfahren deutlich weniger.
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Häufige Fragen
Gilt der Digital Services Act auch für kleine Online-Shops?+
Was ist die Händler-Verifikationspflicht nach Art. 30 DSA genau?+
Sind kleine Unternehmen nach Art. 19 DSA von allen Pflichten befreit?+
Welche Bußgelder drohen bei DSA-Verstößen?+
Bin ich als Betreiber einer Buchungsplattform oder Jobbörse vom DSA betroffen?+
Du willst wissen, was das für deinen Betrieb bedeutet?
In der Macher-Session sprechen wir über genau solche Themen — konkret, ohne Theorie-Kurs.
Melde dich für die Macher-Session an- Verordnung (EU) 2022/2065 — Digital Services Act (EUR-Lex)
- Bundesnetzagentur — Digital Services Act
- Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) — gesetze-im-internet.de
- DSA-Pflichten für Marktplätze 2026 — Xictron
- Digital Services Act für KMU — BHO Legal
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 18. September 2026.