E-Rechnungspflicht: Ab 2027 läuft deine PDF-Rechnung ab
Die E-Rechnungspflicht setzt Betriebe ab 2027 unter Zugzwang. Und dein Empfang muss heute schon funktionieren.
Was sich ändert
Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder inländische B2B-Betrieb E-Rechnungen empfangen können. Bis Ende 2026 läuft die Übergangsfrist: Versenden darfst du noch Papier oder PDF.
Ab dem 1. Januar 2027 ist Schluss — dann müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Jahr 2026 ihre B2B-Rechnungen als E-Rechnung verschicken. Ab dem 1. Januar 2028 gilt das für alle.
Und wichtig: E-Rechnung heißt strukturiertes XML-Format — XRechnung oder ZUGFeRD. Ein PDF ist keine E-Rechnung.
Was das für dich heißt
Schickt dir ein Lieferant heute eine E-Rechnung, gilt sie als ordnungsgemäß zugestellt — auch wenn dein Betrieb sie nicht verarbeiten kann. Das Empfangs-Thema ist also nicht 2027, es ist jetzt.
Liegt dein Umsatz 2026 über 800.000 Euro, brauchst du ab Januar 2027 einen funktionierenden Versandprozess: erstellen, übermitteln, archivieren. Das heißt Software, Prozesse, oft auch Schulung.
Und selbst wenn du drunter liegst: 2028 trifft es jeden B2B-Betrieb.
Fair gesagt
Es gibt echte Ausnahmen: Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind dauerhaft von der Versandpflicht befreit (§ 34a UStDV) — empfangen müssen sie trotzdem. Kleinbeträge bis 250 Euro bleiben ebenfalls außen vor. Und einheitliche Formate sparen auf Dauer Erfassungsaufwand auf beiden Seiten.
Der eigentliche Haken
Die Stufen wirken großzügig — aber ob du ab 2027 versenden musst, entscheidet dein Umsatz 2026. Das Jahr läuft bereits. Wer die Umstellung auf 2027 verschiebt, plant mit einer Zahl, die er noch gar nicht kennt.
Für Unternehmer: Weiterführende Grundlagen
Die E-Rechnungspflicht trifft jeden inländischen B2B-Betrieb — vom Einzelunternehmer bis zur GmbH, ohne generelle KMU-Ausnahme. Wer sich selbstständig macht, sollte Software-Auswahl und Buchhaltungsprozesse von Anfang an auf E-Rechnung auslegen. Der Einzelunternehmer mit B2B-Kunden muss spätestens 2028 E-Rechnungen versenden. Für Freiberufler gilt: Empfangen ab sofort, Versenden nach Überschreiten der Umsatzgrenzen. Beim Firma gründen ist E-Rechnung keine Zukunftsfrage — sondern eingeplante Infrastruktur ab Tag eins.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?+
Ist ein PDF eine E-Rechnung?+
Gibt es Ausnahmen von der Versandpflicht?+
Du willst wissen, was das für deinen Betrieb bedeutet?
In der Macher-Session sprechen wir über genau solche Themen — konkret, ohne Theorie-Kurs.
Melde dich für die Macher-Session an- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung
- Landesamt für Steuern Bayern: Einführung der E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025
- BMF: Schreiben vom 18.03.2025 zur Kleinunternehmer-Sonderregelung (§§ 19, 19a UStG)
- IHK Frankfurt am Main: E-Rechnungspflicht ab 2025
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 7. Juni 2026.