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Regulierung

E-Rechnungspflicht: Ab 2027 läuft deine PDF-Rechnung ab

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik: E-Rechnungspflicht Zeitstrahl — 2025 Empfangspflicht, Ende 2026 Übergangsfrist, 2027 Versandpflicht über 800.000 Euro Umsatz, 2028 Versandpflicht für alle

Die E-Rechnungspflicht setzt Betriebe ab 2027 unter Zugzwang. Und dein Empfang muss heute schon funktionieren.

Was sich ändert

Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder inländische B2B-Betrieb E-Rechnungen empfangen können. Bis Ende 2026 läuft die Übergangsfrist: Versenden darfst du noch Papier oder PDF.

Ab dem 1. Januar 2027 ist Schluss — dann müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Jahr 2026 ihre B2B-Rechnungen als E-Rechnung verschicken. Ab dem 1. Januar 2028 gilt das für alle.

Und wichtig: E-Rechnung heißt strukturiertes XML-Format — XRechnung oder ZUGFeRD. Ein PDF ist keine E-Rechnung.

Was das für dich heißt

Schickt dir ein Lieferant heute eine E-Rechnung, gilt sie als ordnungsgemäß zugestellt — auch wenn dein Betrieb sie nicht verarbeiten kann. Das Empfangs-Thema ist also nicht 2027, es ist jetzt.

Liegt dein Umsatz 2026 über 800.000 Euro, brauchst du ab Januar 2027 einen funktionierenden Versandprozess: erstellen, übermitteln, archivieren. Das heißt Software, Prozesse, oft auch Schulung.

Und selbst wenn du drunter liegst: 2028 trifft es jeden B2B-Betrieb.

Fair gesagt

Es gibt echte Ausnahmen: Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind dauerhaft von der Versandpflicht befreit (§ 34a UStDV) — empfangen müssen sie trotzdem. Kleinbeträge bis 250 Euro bleiben ebenfalls außen vor. Und einheitliche Formate sparen auf Dauer Erfassungsaufwand auf beiden Seiten.

Der eigentliche Haken

Die Stufen wirken großzügig — aber ob du ab 2027 versenden musst, entscheidet dein Umsatz 2026. Das Jahr läuft bereits. Wer die Umstellung auf 2027 verschiebt, plant mit einer Zahl, die er noch gar nicht kennt.

Für Unternehmer: Weiterführende Grundlagen

Die E-Rechnungspflicht trifft jeden inländischen B2B-Betrieb — vom Einzelunternehmer bis zur GmbH, ohne generelle KMU-Ausnahme. Wer sich selbstständig macht, sollte Software-Auswahl und Buchhaltungsprozesse von Anfang an auf E-Rechnung auslegen. Der Einzelunternehmer mit B2B-Kunden muss spätestens 2028 E-Rechnungen versenden. Für Freiberufler gilt: Empfangen ab sofort, Versenden nach Überschreiten der Umsatzgrenzen. Beim Firma gründen ist E-Rechnung keine Zukunftsfrage — sondern eingeplante Infrastruktur ab Tag eins.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?+
Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für jeden inländischen B2B-Betrieb. Die Versandpflicht beginnt am 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Jahr 2026, ab dem 1. Januar 2028 gilt sie für alle.
Ist ein PDF eine E-Rechnung?+
Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes XML-Format wie XRechnung oder ZUGFeRD. Ein PDF — auch per E-Mail verschickt — erfüllt die Pflicht nicht.
Gibt es Ausnahmen von der Versandpflicht?+
Ja. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind dauerhaft von der Versandpflicht befreit (§ 34a UStDV) — empfangen müssen sie trotzdem. Auch Kleinbeträge bis 250 Euro bleiben außen vor.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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