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Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Frist — die Pflichten kommen trotzdem

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik: EU-Entgelttransparenzrichtlinie — Berichtspflicht ab 100 Mitarbeitern (gestaffelt 2027/2031), Gehaltsangaben vor Bewerbung, Beweislastumkehr, Sanktionen

7. Juni 2026 war Stichtag. Deutschland sollte die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis dahin umgesetzt haben. Bis heute liegt kein Referentenentwurf vor. Für Betriebe ab 100 Mitarbeitern bedeutet das vor allem eins: Unsicherheit.

Was sich ändert

Die Richtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet Betriebe mit mindestens 100 Mitarbeitern, regelmäßig über Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern zu berichten:

Zusätzlich gelten für alle Betriebe ab 100 Mitarbeitern neue Pflichten:

Was das für dich heißt

Ab 100 Beschäftigten greift die Berichtspflicht — und die wird aufwendig:

Die Beweislast dreht sich um: Wenn ein Mitarbeiter Diskriminierung vermutet, muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine vorliegt. Sanktionen sollen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein — konkrete Bußgelder legt Deutschland fest. Nur wann, ist unklar.

Fair gesagt

Lohngerechtigkeit ist wichtig. Eine Expertenkommission des Bundesfamilienministeriums empfahl im November 2025 Vereinfachungen — etwa digitale Tools, damit gerade kleinere Betriebe nicht in Bürokratie ersticken.

Die Berichtspflicht greift erst ab 100 Mitarbeitern. Betriebe darunter sind nicht betroffen — es sei denn, Deutschland senkt die Schwelle freiwillig (bislang nicht geplant).

Der eigentliche Haken

Für öffentliche Arbeitgeber gilt die Richtlinie ab 8. Juni 2026 direkt — ohne deutsches Gesetz. Private Betriebe hängen in der Luft:

Die Fristen aus Brüssel stehen fest, aber die Antworten aus Berlin fehlen.

Das Problem ist nicht neu: Der Referentenentwurf sollte im Januar 2026 kommen. Der Zusammenbruch der Ampel-Koalition im November 2024 stoppte den Prozess. Jetzt bleibt unklar, wann und mit welchen Anpassungen das deutsche Gesetz kommt.

Für Unternehmer: Weiterführende Grundlagen

Die Entgelttransparenz-Richtlinie betrifft Betriebe ab 100 Mitarbeitern — aber die Weichen für faire Vergütungsstrukturen werden früher gestellt. Wer sich selbstständig macht und mit der Zeit Angestellte einstellt, dokumentiert Gehaltsstrukturen am besten von Anfang an. Für Freiberufler ist Entgelttransparenz gelebte Praxis: kein Arbeitgeber, keine Berichtspflicht, aber klare Preisgestaltung nach außen. Wer nebenberuflich selbstständig startet und irgendwann erste Mitarbeiter einstellt, legt heute den Grundstein für faire Strukturen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Berichtspflicht?+
Für Betriebe mit 250 oder mehr Mitarbeitern ab 7. Juni 2027 (jährlich). Betriebe mit 150-249 Mitarbeitern müssen ab dem gleichen Datum alle drei Jahre berichten, Betriebe mit 100-149 Mitarbeitern ab 7. Juni 2031 (alle drei Jahre).
Was müssen Betriebe unter 100 Mitarbeitern tun?+
Nichts — die Berichtspflicht greift erst ab 100 Mitarbeitern. Mitgliedstaaten können freiwillig niedrigere Schwellen festlegen, Deutschland hat das bislang nicht vor.
Was passiert, wenn Deutschland die Richtlinie nicht umsetzt?+
Für öffentliche Arbeitgeber gilt die Richtlinie ab 8. Juni 2026 direkt (ohne deutsches Gesetz). Bei privaten Arbeitgebern können Gerichte bestehendes Recht richtlinienkonform auslegen. Die EU-Kommission kann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten.
Welche Sanktionen drohen?+
Die Richtlinie schreibt 'wirksame, verhältnismäßige und abschreckende' Sanktionen vor, darunter Geldbußen. Die konkrete Höhe legen Mitgliedstaaten fest — Deutschland hat noch keine Zahlen veröffentlicht.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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