Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Frist — die Pflichten kommen trotzdem
7. Juni 2026 war Stichtag. Deutschland sollte die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis dahin umgesetzt haben. Bis heute liegt kein Referentenentwurf vor. Für Betriebe ab 100 Mitarbeitern bedeutet das vor allem eins: Unsicherheit.
Was sich ändert
Die Richtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet Betriebe mit mindestens 100 Mitarbeitern, regelmäßig über Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern zu berichten:
- Ab 250 Mitarbeitern: jährlich ab 7. Juni 2027
- 150-249 Mitarbeiter: alle drei Jahre ab 7. Juni 2027
- 100-149 Mitarbeiter: alle drei Jahre ab 7. Juni 2031
Zusätzlich gelten für alle Betriebe ab 100 Mitarbeitern neue Pflichten:
- Gehaltsangaben (Anfangsgehalt oder Spanne) müssen vor Bewerbungsgesprächen offengelegt werden
- Verbot: Fragen nach dem bisherigen Gehalt im Bewerbungsprozess
- Auskunftsrecht für Mitarbeiter über vergleichbare Gehälter im Betrieb
Was das für dich heißt
Ab 100 Beschäftigten greift die Berichtspflicht — und die wird aufwendig:
- Gehaltsdaten nach Geschlecht aufschlüsseln
- Gründe für Differenzen darlegen
- Bei über 5 Prozent Unterschied gemeinsam mit Arbeitnehmervertretern Maßnahmen erarbeiten
Die Beweislast dreht sich um: Wenn ein Mitarbeiter Diskriminierung vermutet, muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine vorliegt. Sanktionen sollen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein — konkrete Bußgelder legt Deutschland fest. Nur wann, ist unklar.
Fair gesagt
Lohngerechtigkeit ist wichtig. Eine Expertenkommission des Bundesfamilienministeriums empfahl im November 2025 Vereinfachungen — etwa digitale Tools, damit gerade kleinere Betriebe nicht in Bürokratie ersticken.
Die Berichtspflicht greift erst ab 100 Mitarbeitern. Betriebe darunter sind nicht betroffen — es sei denn, Deutschland senkt die Schwelle freiwillig (bislang nicht geplant).
Der eigentliche Haken
Für öffentliche Arbeitgeber gilt die Richtlinie ab 8. Juni 2026 direkt — ohne deutsches Gesetz. Private Betriebe hängen in der Luft:
- Wann kommt das Gesetz?
- Wie hoch werden die Strafen?
- Welche Software funktioniert?
- Müssen Prozesse schon vor dem Gesetz umgestellt werden, damit die Fristen eingehalten werden können?
Die Fristen aus Brüssel stehen fest, aber die Antworten aus Berlin fehlen.
Das Problem ist nicht neu: Der Referentenentwurf sollte im Januar 2026 kommen. Der Zusammenbruch der Ampel-Koalition im November 2024 stoppte den Prozess. Jetzt bleibt unklar, wann und mit welchen Anpassungen das deutsche Gesetz kommt.
Für Unternehmer: Weiterführende Grundlagen
Die Entgelttransparenz-Richtlinie betrifft Betriebe ab 100 Mitarbeitern — aber die Weichen für faire Vergütungsstrukturen werden früher gestellt. Wer sich selbstständig macht und mit der Zeit Angestellte einstellt, dokumentiert Gehaltsstrukturen am besten von Anfang an. Für Freiberufler ist Entgelttransparenz gelebte Praxis: kein Arbeitgeber, keine Berichtspflicht, aber klare Preisgestaltung nach außen. Wer nebenberuflich selbstständig startet und irgendwann erste Mitarbeiter einstellt, legt heute den Grundstein für faire Strukturen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Berichtspflicht?+
Was müssen Betriebe unter 100 Mitarbeitern tun?+
Was passiert, wenn Deutschland die Richtlinie nicht umsetzt?+
Welche Sanktionen drohen?+
Du willst wissen, was das für deinen Betrieb bedeutet?
In der Macher-Session sprechen wir über genau solche Themen — konkret, ohne Theorie-Kurs.
Melde dich für die Macher-Session an- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2023/970
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Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 17. Juni 2026.