AI Act Artikel 50 ab 2. August 2026: Chatbot-Kennzeichnung und KI-Pflichten für KMU
Ab dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) — ohne Übergangsfrist für die aktiven Hinweispflichten, ohne Mindestgröße, für jeden Betrieb, der KI nach außen einsetzt. Chatbots müssen als KI erkennbar sein, KI-generierte Inhalte müssen maschinenlesbar gekennzeichnet werden, und wer Deepfakes oder Emotionserkennung einsetzt, muss betroffene Personen aktiv informieren.
Vier Transparenzpflichten ab 2. August 2026
Artikel 50 legt vier eigenständige Pflichten fest, die für unterschiedliche KI-Anwendungen gelten:
Pflicht 1: KI-Chatbot und interaktive KI-Systeme
Anbieter müssen sicherstellen, dass Nutzer zu Beginn jeder Interaktion klar erkennen können, dass sie mit einem KI-System — nicht mit einem Menschen — kommunizieren. Die Kennzeichnung muss vor der ersten Nachricht sichtbar, verständlich und barrierefrei sein.
Wichtig für KMU: Wer einen Chat-Widget eines Drittanbieters (z. B. ChatGPT-Plugin, Intercom, HubSpot) auf der eigenen Website einbettet, gilt als Betreiber und trägt die Hinweispflicht selbst. Es reicht nicht, darauf zu vertrauen, dass der Anbieter die Kennzeichnung übernimmt.
Pflicht 2: KI-generierte Bilder, Videos und Texte
Anbieter generativer KI-Systeme müssen synthetische Inhalte in einem maschinell lesbaren Format als KI-generiert kennzeichnen. Das betrifft Audio, Bilder, Videos und Text.
Für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Betrieb waren, gilt eine Übergangsfrist: Die maschinell lesbare Kennzeichnung muss bis zum 2. Dezember 2026 nachgerüstet werden. Für neue Systeme gilt sie sofort.
Pflicht 3: Deepfakes
Wer täuschend echte KI-Bilder oder -Videos realer Personen erzeugt oder einbettet, muss die dargestellten oder betroffenen Personen ausdrücklich und klar darüber informieren, dass es sich um eine KI-generierte Darstellung handelt.
Pflicht 4: Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
Betreiber, die KI-Systeme zur Erkennung von Emotionen oder zur biometrischen Kategorisierung von Personen einsetzen, müssen die Betroffenen vor oder beim Einsatz informieren.
Keine KMU-Ausnahme
Anders als bei den Hochrisiko-KI-Pflichten (Artikel 6 ff.) gibt es für Artikel 50 keine Schwellenwerte nach Beschäftigtenzahl oder Umsatz. Wer KI-Systeme im Sinne der Verordnung einsetzt, unterliegt den Transparenzpflichten — unabhängig davon, ob der Betrieb 3 oder 3.000 Mitarbeiter hat.
Die Pflichten sind unmittelbar anwendbar, ohne nationales Umsetzungsgesetz.
Bußgelder und Marktaufsicht
Verstöße gegen Artikel 50 fallen unter die mittlere Bußgeldkategorie des AI Act:
- Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes
- Für KMU gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge
Marktaufsichtsbehörden in Deutschland:
- Bundesnetzagentur — zuständig für die allgemeine Wirtschaft
- BaFin — zuständig für den Finanzsektor
Was KMU heute noch tun können
Sofort — bis 2. August 2026:
- Alle eingebetteten Chat-Widgets und KI-Assistenten auf sichtbare KI-Kennzeichnung prüfen
- Hinweis aktivieren oder nachrüsten: „Dieser Assistent ist KI-gestützt" — gut sichtbar, vor der ersten Nachricht
- Prüfen, ob Deepfake-Inhalte oder Emotionserkennung im Einsatz sind und Betroffene informieren
Bis 2. Dezember 2026:
- Maschinell lesbare Kennzeichnung von KI-generierten Bildern, Videos und Texten nachrüsten (Metadaten-Standard: C2PA oder IPTC)
- Prüfen, ob genutzte KI-Tools diese Kennzeichnung bereits automatisch setzen
Der technische Aufwand für die Chatbot-Kennzeichnung ist gering — in vielen Widget-Konfigurationen ist der Hinweis mit einer Textzeile aktiviert. Die Herausforderung liegt eher darin, KI-generierte Inhalte systematisch zu erfassen, wenn mehrere Tools im Einsatz sind.
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Häufige Fragen
Was verlangt Artikel 50 des EU AI Act ab dem 2. August 2026 konkret?+
Bin ich als kleines Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern von Artikel 50 betroffen?+
Was ist die Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 und was fällt darunter?+
Was passiert, wenn mein KI-Chatbot nicht als KI gekennzeichnet ist?+
Wie kennzeichne ich KI-generierte Inhalte auf meiner Website oder in meinem Newsletter?+
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Melde dich für die Macher-Session an- EU-Kommission — FAQ Transparenzpflichten Art. 50 AI Act
- EU-Kommission — Leitlinien Transparenzpflichten (Art. 50)
- EUR-Lex — Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act)
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 31. Juli 2026.