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AI Act Artikel 50 ab 2. August 2026: Chatbot-Kennzeichnung und KI-Pflichten für KMU

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik AI Act Artikel 50: Vier Transparenzpflichten für KMU ab 2. August 2026 — Checkliste mit Fristen und Bußgeldangaben

Ab dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) — ohne Übergangsfrist für die aktiven Hinweispflichten, ohne Mindestgröße, für jeden Betrieb, der KI nach außen einsetzt. Chatbots müssen als KI erkennbar sein, KI-generierte Inhalte müssen maschinenlesbar gekennzeichnet werden, und wer Deepfakes oder Emotionserkennung einsetzt, muss betroffene Personen aktiv informieren.

Vier Transparenzpflichten ab 2. August 2026

Artikel 50 legt vier eigenständige Pflichten fest, die für unterschiedliche KI-Anwendungen gelten:

Pflicht 1: KI-Chatbot und interaktive KI-Systeme

Anbieter müssen sicherstellen, dass Nutzer zu Beginn jeder Interaktion klar erkennen können, dass sie mit einem KI-System — nicht mit einem Menschen — kommunizieren. Die Kennzeichnung muss vor der ersten Nachricht sichtbar, verständlich und barrierefrei sein.

Wichtig für KMU: Wer einen Chat-Widget eines Drittanbieters (z. B. ChatGPT-Plugin, Intercom, HubSpot) auf der eigenen Website einbettet, gilt als Betreiber und trägt die Hinweispflicht selbst. Es reicht nicht, darauf zu vertrauen, dass der Anbieter die Kennzeichnung übernimmt.

Pflicht 2: KI-generierte Bilder, Videos und Texte

Anbieter generativer KI-Systeme müssen synthetische Inhalte in einem maschinell lesbaren Format als KI-generiert kennzeichnen. Das betrifft Audio, Bilder, Videos und Text.

Für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Betrieb waren, gilt eine Übergangsfrist: Die maschinell lesbare Kennzeichnung muss bis zum 2. Dezember 2026 nachgerüstet werden. Für neue Systeme gilt sie sofort.

Pflicht 3: Deepfakes

Wer täuschend echte KI-Bilder oder -Videos realer Personen erzeugt oder einbettet, muss die dargestellten oder betroffenen Personen ausdrücklich und klar darüber informieren, dass es sich um eine KI-generierte Darstellung handelt.

Pflicht 4: Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung

Betreiber, die KI-Systeme zur Erkennung von Emotionen oder zur biometrischen Kategorisierung von Personen einsetzen, müssen die Betroffenen vor oder beim Einsatz informieren.

Keine KMU-Ausnahme

Anders als bei den Hochrisiko-KI-Pflichten (Artikel 6 ff.) gibt es für Artikel 50 keine Schwellenwerte nach Beschäftigtenzahl oder Umsatz. Wer KI-Systeme im Sinne der Verordnung einsetzt, unterliegt den Transparenzpflichten — unabhängig davon, ob der Betrieb 3 oder 3.000 Mitarbeiter hat.

Die Pflichten sind unmittelbar anwendbar, ohne nationales Umsetzungsgesetz.

Bußgelder und Marktaufsicht

Verstöße gegen Artikel 50 fallen unter die mittlere Bußgeldkategorie des AI Act:

Marktaufsichtsbehörden in Deutschland:

Was KMU heute noch tun können

Sofort — bis 2. August 2026:

Bis 2. Dezember 2026:

Der technische Aufwand für die Chatbot-Kennzeichnung ist gering — in vielen Widget-Konfigurationen ist der Hinweis mit einer Textzeile aktiviert. Die Herausforderung liegt eher darin, KI-generierte Inhalte systematisch zu erfassen, wenn mehrere Tools im Einsatz sind.

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Häufige Fragen

Was verlangt Artikel 50 des EU AI Act ab dem 2. August 2026 konkret?+
Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 legt vier Transparenzpflichten fest: Erstens müssen Anbieter von KI-Chatbots und interaktiven KI-Systemen sicherstellen, dass Nutzer vor der ersten Interaktion klar und sichtbar darauf hingewiesen werden, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. Zweitens müssen Anbieter generativer KI-Systeme synthetische Inhalte (Bild, Audio, Video, Text) in einem maschinell lesbaren Format als KI-generiert kennzeichnen. Drittens müssen Betreiber, die Deepfake-Systeme einsetzen, betroffene Personen klar und erkennbar informieren. Viertens müssen Betreiber von Emotionserkennungs- oder biometrischen Kategorisierungssystemen die betroffenen Personen über deren Einsatz informieren.
Bin ich als kleines Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern von Artikel 50 betroffen?+
Ja. Artikel 50 enthält keine Ausnahme für kleine oder mittlere Unternehmen. Pflichten knüpfen ausschließlich an die Art des KI-Einsatzes, nicht an die Unternehmensgröße. Wer einen KI-Chatbot auf der Website eingebettet hat — auch als Widget eines Drittanbieters wie ChatGPT, Intercom oder HubSpot — gilt als Betreiber im Sinne des AI Act und trägt die Kennzeichnungspflicht selbst. Lediglich bei den Bußgeldern gibt es eine proportionale Regelung: Für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag aus dem Festbetrag (15 Mio. €) und dem Prozentsatz (3 % des weltweiten Jahresumsatzes).
Was ist die Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 und was fällt darunter?+
Die Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 gilt ausschließlich für die Pflicht zur maschinell lesbaren Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten bei Systemen, die bereits vor dem 2. August 2026 in Betrieb waren. Sie deckt nicht die aktiven Hinweispflichten ab: Der sichtbare Hinweis, dass ein Chatbot KI-gestützt ist, sowie die Informationspflicht bei Deepfakes und Emotionserkennung gelten ohne Schonfrist ab dem 2. August 2026. Neue Systeme, die nach dem 2. August 2026 in Betrieb genommen werden, müssen von Anfang an alle Pflichten erfüllen.
Was passiert, wenn mein KI-Chatbot nicht als KI gekennzeichnet ist?+
Verstöße gegen Artikel 50 können mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden — je nachdem, welcher Betrag für das jeweilige Unternehmen niedriger ist. Marktaufsichtsbehörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur für die allgemeine Wirtschaft und die BaFin für den Finanzsektor. Zusätzlich können Mitbewerber zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen. Der Hinweis muss sichtbar, klar und barrierefrei sein und vor der ersten Interaktion erscheinen.
Wie kennzeichne ich KI-generierte Inhalte auf meiner Website oder in meinem Newsletter?+
Für aktive Nutzerinformationen (Chatbot) reicht in den meisten Fällen ein sichtbarer Texthinweis im Widget oder auf der Seite, z. B. 'Dieser Assistent wird von KI unterstützt.' Für maschinell lesbare Kennzeichnung von Bild- und Videoinhalten wird empfohlen, Metadaten-Standards wie IPTC Photo Metadata oder das C2PA-Protokoll (Coalition for Content Provenance and Authenticity) einzusetzen. Viele KI-Bildgeneratoren (Adobe Firefly, DALL-E, Midjourney) betten diese Metadaten bereits automatisch ein. Für KI-generierte Texte in Newslettern oder auf Social Media sind die technischen Standards noch in Entwicklung; bis zum 2. Dezember 2026 gilt hier die Übergangsfrist für bestehende Systeme.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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