MacherMentor
Regulierung

EU-Batterienverordnung 2023/1542: Was Hersteller und Importeure jetzt wissen müssen

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik: EU-Batterienverordnung 2023/1542 — Zeitstrahl mit Stichtagen: Aug 2023 in Kraft, Feb 2024 anwendbar, Aug 2025 Sammelplichten, 2026 Kennzeichnung, Feb 2027 Digitaler Batteriepass + QR-Code Pflicht, Ende 2027 Austauschbarkeit — tiefblauer Hintergrund, gelbe Akzente

Wer Batterien herstellt, importiert oder in Produkte einbaut, hat seit August 2023 neue EU-Pflichten. Die Verordnung (EU) 2023/1542 gilt für alle Unternehmensgrößen — ohne Pauschalbefreiung für KMU.

Was die EU-Batterienverordnung regelt

Die Verordnung (EU) 2023/1542 ersetzt die alte Batterie-Richtlinie 2006/66/EG und regelt den gesamten Lebenszyklus von Batterien: von der Rohstoffbeschaffung über Kennzeichnung, Sammelverantwortung und Recycling bis hin zum Digitalen Batteriepass. Sie trifft Hersteller, Importeure und Händler gleichermaßen — portable Batterien, Industrie-Batterien, E-Fahrzeugbatterien und Batterien für Leichtfahrzeuge (z. B. E-Bikes) sind alle erfasst.

Die Verordnung trat am 17. August 2023 in Kraft und ist seit dem 18. Februar 2024 direkt anwendbar.

Wer ist betroffen?

Jedes Unternehmen, das Batterien oder batteriebetriebene Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringt:

Typisch betroffene KMU: E-Bike-Importeure, Hersteller von Elektrowerkzeug, Elektronikbetriebe, Fahrzeugbauer.

Die wichtigsten Stichtage

August 2025 — Sammel- und Recyclingpflichten aktiv

Seit August 2025 gilt die erweiterte Herstellerverantwortung für Altbatterien. Hersteller und Importeure tragen die Kosten und organisatorische Verantwortung für die Sammlung und das Recycling der von ihnen in den Verkehr gebrachten Batterien.

2026 — Neue Kennzeichnungspflichten

Ab 2026 müssen Batterien und Verpackungen neue Pflichtangaben tragen: Informationen zu Inhaltsstoffen, Nennkapazität, Mindestlebensdauer und CO₂-Angaben (je nach Batteriekategorie).

18. Februar 2027 — Digitaler Batteriepass und QR-Code

Das ist die nächste große Deadline für viele KMU. Ab dem 18. Februar 2027 müssen EV-Batterien, Industrie-Batterien ab 2 kWh und LMT-Batterien (z. B. E-Bikes) mit einem Digitalen Batteriepass ausgestattet sein. Ein QR-Code direkt auf dem Produkt oder der Verpackung ermöglicht den Zugang zu diesen Daten. Inhalt des Passes: Materialzusammensetzung, Rohstoffherkunft, CO₂-Fußabdruck, Kapazitätsdaten, Recyclinginformationen.

Ende 2027 — Austauschbarkeit portabler Batterien

Bis Ende 2027 müssen portable Batterien in Geräten — also etwa in Werkzeug, Spielzeug oder Haushaltsgeräten — durch den Endnutzer entfernbar und austauschbar sein. Das betrifft Gerätehersteller und Importeure, die Geräte mit fest verbauten Batterien anbieten.

August 2031 — Mindest-Recyclinggehalt

Ab August 2031 gelten Mindestanforderungen an den Recyclinggehalt neuer Batterien: 16 Prozent Kobalt, 85 Prozent Blei, 6 Prozent Lithium und 6 Prozent Nickel müssen aus recycelten Quellen stammen.

Die einzige echte KMU-Ausnahme

KMU sind von einer Pflicht befreit: den Sorgfaltspflichten zur Rohstoffbeschaffung nach Artikel 47 der Verordnung. Diese Due-Diligence-Anforderungen — Nachweis der sozialen und ökologischen Risikobewertung für Lithium, Kobalt, Nickel und Graphit — gelten nur für Großunternehmen. Das ist echte Entlastung für kleine Betriebe.

Alle anderen Pflichten — Kennzeichnung, Herstellerverantwortung für Sammlung, Digitaler Batteriepass — treffen KMU genauso.

Warum der Batteriepass 2027 jetzt Vorbereitung braucht

Den Digitalen Batteriepass kann man nicht 2027 in einer Woche aufbauen. Er erfordert Daten, die tief in der Lieferkette sitzen: Materialzusammensetzung des Akkus, CO₂-Emissionen der Produktion, Herkunft der Rohstoffe. Wer seine Lieferanten nicht jetzt danach fragt, hat 2027 ein Problem. Unternehmen, die Batterieprodukte im EU-Markt anbieten, sollten heute beginnen, die nötigen Daten systematisch zu erfassen.

Melde dich für die Macher-Session an: macher-mentor.de

Häufige Fragen

Wen trifft die EU-Batterienverordnung 2023/1542?+
Die Verordnung (EU) 2023/1542 gilt für alle Hersteller, Importeure und Händler, die Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen — unabhängig von der Batteriegröße oder dem Unternehmenstyp. Betroffen sind portable Batterien (z. B. in Geräten), Industriebatterien ab 2 kWh, E-Fahrzeugbatterien (EV) und Leichtfahrzeugbatterien (LMT, z. B. E-Bikes). Eine allgemeine KMU-Ausnahme gibt es nicht.
Was ist der Digitale Batteriepass und wann ist er Pflicht?+
Der Digitale Batteriepass ist ein digitales Dossier, das Informationen zu Materialzusammensetzung, Rohstoffherkunft, CO₂-Fußabdruck, Kapazität und Recyclingdaten einer Batterie enthält. Ab dem 18. Februar 2027 ist er Pflicht für EV-Batterien, Industrie-Batterien ab 2 kWh und LMT-Batterien (z. B. E-Bikes). Ein QR-Code auf dem Produkt muss den Zugang ermöglichen. Der Aufbau erfordert Lieferantendaten, die bereits jetzt gesammelt werden müssen.
Welche KMU-Ausnahmen gibt es bei der Batterienverordnung?+
KMU sind lediglich von den Sorgfaltspflichten zur Rohstoffbeschaffung befreit (Artikel 47 VO 2023/1542). Diese Due-Diligence-Anforderungen zu Lithium, Kobalt, Nickel und Graphit gelten nur für Großunternehmen. Alle anderen Pflichten — Kennzeichnung, erweiterte Herstellerverantwortung für Sammlung und Recycling, sowie der Digitale Batteriepass — treffen auch kleine und mittlere Unternehmen.
Was ändert sich 2026 und 2027 für Unternehmen?+
Ab 2026 gelten neue Kennzeichnungspflichten: Batterien und Verpackungen müssen Angaben zu Inhaltsstoffen, Kapazität und CO₂-Emissionen tragen. Ab dem 18. Februar 2027 wird der Digitale Batteriepass mit QR-Code für EV-, Industrie- und LMT-Batterien ab 2 kWh verpflichtend. Bis Ende 2027 müssen portable Batterien in Geräten durch Endnutzer entfernbar und austauschbar sein. Das Sammelziel für portable Batterien liegt bei 63 Prozent bis Ende 2027.
Was passiert bei Verstößen gegen die Batterienverordnung?+
Die Verordnung (EU) 2023/1542 legt keine fixen Bußgelder fest — das ist Sache der EU-Mitgliedstaaten. Die nationalen Marktüberwachungsbehörden können Produkte vom Markt nehmen, Verkaufsverbote verhängen und Bußgelder auferlegen. Unternehmen, die Batterien ohne Konformitätserklärung oder ohne Digitalen Batteriepass (ab 2027) in den Handel bringen, riskieren Marktzugangssperren in der gesamten EU.

Du willst wissen, was das für deinen Betrieb bedeutet?

In der Macher-Session sprechen wir über genau solche Themen — konkret, ohne Theorie-Kurs.

Melde dich für die Macher-Session an

Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

← Zurück zum Blog