EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Neue Pflichten für Händler — zum dritten Mal verschoben
Eine EU-Regel für Kaffee, Holz und Schokolade wurde zum dritten Mal verschoben. Das ist keine gute Nachricht.
Was sich ändert
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115, geändert durch Verordnung (EU) 2025/2650) gilt jetzt ab dem 30. Dezember 2026 — für große und mittlere Betriebe und für alle nachgelagerten Händler, egal welcher Größe. Kleinstunternehmen haben für einen Teil der Produkte bis 30. Juni 2027 Zeit.
Betroffen ist, wer mit Kaffee, Kakao, Holz, Papier, Leder, Möbeln, Kautschuk, Soja, Palmöl oder Rindfleisch handelt. Auch verarbeitete Ware. Auch wenn du nur weiterverkaufst.
Was das für dich heißt
Jeder Betrieb — egal wie klein — muss Daten zu Lieferanten und Abnehmern sammeln und fünf Jahre aufbewahren. Du musst dich im EU-Informationssystem registrieren. Und du musst die Referenznummer der ursprünglichen Sorgfaltserklärung erfassen und weiterreichen.
Fair gesagt
Brüssel hat nachgebessert. Nachgelagerte Händler brauchen keine eigene Sorgfaltserklärung mehr. Kleinstbetriebe in Niedrigrisiko-Ländern reichen nur eine einmalige vereinfachte Meldung ein. Der Aufwand für die Kleinen war zu groß — das hat man gesehen.
Der eigentliche Haken
Die dritte Verschiebung selbst. Wer 2024 sein System gebaut hat, war zu früh. Wer jetzt wartet, läuft in den Stichtag. Diese Planungsunsicherheit kostet — Zeit, Geld, Nerven. Auf einen Termin, der schon dreimal gewackelt hat, kannst du keinen Prozess aufbauen.
Für Unternehmer: Weiterführende Grundlagen
Die EUDR betrifft Betriebe in Lieferketten mit Kaffee, Holz, Leder, Kakao und weiteren Rohstoffen — vom Kleinhändler bis zum Hersteller. Wer eine Firma gründet in einem betroffenen Handelsbereich, muss EUDR-Compliance von Beginn an einplanen. Auch wer als Einzelunternehmer mit betroffenen Waren handelt, ist nicht ausgenommen. Wer sich selbstständig macht im Handel mit diesen Produkten, findet hier die regulatorischen Pflichten, die ab Dezember 2026 gelten.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die EUDR?+
Welche Produkte sind betroffen?+
Was muss ein kleiner Händler konkret tun?+
Du willst wissen, was das für deinen Betrieb bedeutet?
In der Macher-Session sprechen wir über genau solche Themen — konkret, ohne Theorie-Kurs.
Melde dich für die Macher-Session an- Europäische Kommission (Access2Markets): Verzögerung bis Dezember 2026 und weitere Entwicklungen bei der EUDR-Umsetzung (28.01.2026)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/2650 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115
- BMLEH: Durchbruch bei der EUDR — Erleichterungen und Verschiebung (05.12.2025)
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 5. Juni 2026.