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EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Neue Pflichten für Händler — zum dritten Mal verschoben

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik: EU-Entwaldungsverordnung EUDR — Stichtage 30.12.2026 und 30.06.2027, Pflichten für KMU: Datenaufbewahrung, EU-Informationssystem, Referenznummern

Eine EU-Regel für Kaffee, Holz und Schokolade wurde zum dritten Mal verschoben. Das ist keine gute Nachricht.

Was sich ändert

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115, geändert durch Verordnung (EU) 2025/2650) gilt jetzt ab dem 30. Dezember 2026 — für große und mittlere Betriebe und für alle nachgelagerten Händler, egal welcher Größe. Kleinstunternehmen haben für einen Teil der Produkte bis 30. Juni 2027 Zeit.

Betroffen ist, wer mit Kaffee, Kakao, Holz, Papier, Leder, Möbeln, Kautschuk, Soja, Palmöl oder Rindfleisch handelt. Auch verarbeitete Ware. Auch wenn du nur weiterverkaufst.

Was das für dich heißt

Jeder Betrieb — egal wie klein — muss Daten zu Lieferanten und Abnehmern sammeln und fünf Jahre aufbewahren. Du musst dich im EU-Informationssystem registrieren. Und du musst die Referenznummer der ursprünglichen Sorgfaltserklärung erfassen und weiterreichen.

Fair gesagt

Brüssel hat nachgebessert. Nachgelagerte Händler brauchen keine eigene Sorgfaltserklärung mehr. Kleinstbetriebe in Niedrigrisiko-Ländern reichen nur eine einmalige vereinfachte Meldung ein. Der Aufwand für die Kleinen war zu groß — das hat man gesehen.

Der eigentliche Haken

Die dritte Verschiebung selbst. Wer 2024 sein System gebaut hat, war zu früh. Wer jetzt wartet, läuft in den Stichtag. Diese Planungsunsicherheit kostet — Zeit, Geld, Nerven. Auf einen Termin, der schon dreimal gewackelt hat, kannst du keinen Prozess aufbauen.

Für Unternehmer: Weiterführende Grundlagen

Die EUDR betrifft Betriebe in Lieferketten mit Kaffee, Holz, Leder, Kakao und weiteren Rohstoffen — vom Kleinhändler bis zum Hersteller. Wer eine Firma gründet in einem betroffenen Handelsbereich, muss EUDR-Compliance von Beginn an einplanen. Auch wer als Einzelunternehmer mit betroffenen Waren handelt, ist nicht ausgenommen. Wer sich selbstständig macht im Handel mit diesen Produkten, findet hier die regulatorischen Pflichten, die ab Dezember 2026 gelten.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die EUDR?+
Ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Betriebe und für alle nachgelagerten Händler — unabhängig von der Größe. Kleinstunternehmen haben für einen Teil der Produkte bis 30. Juni 2027 Zeit.
Welche Produkte sind betroffen?+
Kaffee, Kakao, Holz, Papier, Leder, Möbel, Kautschuk, Soja, Palmöl und Rindfleisch — auch verarbeitete Ware und auch dann, wenn du sie nur weiterverkaufst.
Was muss ein kleiner Händler konkret tun?+
Daten zu Lieferanten und Abnehmern sammeln und fünf Jahre aufbewahren, sich im EU-Informationssystem registrieren und die Referenznummer der ursprünglichen Sorgfaltserklärung erfassen und weiterreichen.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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