Mindestlohn 2026: 13,90 € — und wer bei Subunternehmern wegschaut, haftet
Lohnkosten sind für kleine Betriebe einer der wenigen wirklich steuerbaren Kostenpositionen — zumindest solange keine Pflicht sie von außen bewegt. Die EU-Mindestlohnrichtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2041) bewegt sie: Ab dem 1. Januar 2026 gilt 13,90 € pro Stunde, ab dem 1. Januar 2027 steigen die Kosten erneut auf 14,60 €. Und mit der Richtlinie kommt eine Haftungsregel, die viele Betriebe noch nicht auf dem Schirm haben.
Was die EU-Mindestlohnrichtlinie vorschreibt
Die Richtlinie (EU) 2022/2041 wurde im Oktober 2022 verabschiedet und bis November 2024 in nationales Recht umzusetzen. Deutschland war weitgehend bereits compliant — trotzdem hat die Richtlinie zwei konkrete Pflichten gebracht, die auch kleine Betriebe betreffen.
Erstens: Regelmäßige Anpassung. Der Mindestlohn muss in einem klaren, am Tarifniveau orientierten Verfahren angepasst werden. Das macht die Entwicklung planbar — aber auch unausweichlich. Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) setzt die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni 2025 um:
- Ab 01.01.2026: 13,90 €/h (BGBl. 2025 I)
- Ab 01.01.2027: 14,60 €/h
Zweitens: Durchsetzung in der Auftragskette. Die Richtlinie schreibt vor, dass Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass der Mindestlohn auch in komplexen Auftragsstrukturen eingehalten wird. Deutschland hat das in § 13 MiLoG geregelt.
Was § 13 MiLoG für Auftraggeber bedeutet
Dieser Paragraph trifft Betriebe, die selbst über dem Mindestlohn zahlen, aber trotzdem haften: Wer einen Auftragnehmer oder Subunternehmer für Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet als Bürge, wenn dieser den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlt.
Konkret betrifft das jeden Betrieb, der Dienstleistungen outsourct:
- Reinigungsunternehmen für Büro, Produktion oder Lagerhalle
- Sicherheitsdienste für Veranstaltungen oder Betriebsgelände
- Cateringunternehmen für Betriebskantinen oder Events
- Paket- und Kurierdienste in der eigenen Lieferkette
Die betroffenen Arbeitnehmer des Auftragnehmers können ihre Mindestlohnforderungen direkt beim beauftragenden Betrieb geltend machen. Die Haftung tritt ohne eigenes Verschulden ein, und sie lässt sich nicht per Vertrag ausschließen — eine Haftungsfreistellungsklausel gegenüber dem Auftragnehmer ist wertlos, wenn der Arbeitnehmer direkt klagt.
Was Betriebe jetzt konkret tun sollten
Lohnbuchhaltung anpassen: Der neue Satz von 13,90 € gilt ab dem ersten Januar-Arbeitstag 2026. Wer Lohnabrechnungen nicht rechtzeitig anpasst, zahlt nicht nur nach — sondern riskiert Bußgelder bis 500.000 €.
Subunternehmer-Verträge prüfen: Bei Auftragnehmer-Beziehungen empfiehlt sich eine vertragliche Bestätigung, dass der Mindestlohn gezahlt wird, plus Einsichtsrecht in Lohnunterlagen. Das schützt zwar nicht vollständig vor der gesetzlichen Haftung, gibt aber Regressansprüche.
Branchenmindestlöhne beachten: In bestimmten Branchen gilt ein höherer Branchen-Mindestlohn per Tarifvertrag oder Allgemeinverbindlichkeitserklärung — zum Beispiel Pflegebereich, Bau oder Dachdeckerhandwerk. Diese Sätze liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn und gelten vorrangig.
Fair gesagt
Die Richtlinie bringt Planbarkeit. Die Anpassung folgt einem definierten Verfahren auf Basis der Tarifentwicklung — nicht politischem Belieben. Und EU-Erwägungsgrund 19 hält ausdrücklich fest, dass Kleinstbetriebe nicht unverhältnismäßig belastet werden dürfen. Seit Januar 2025 entfällt die Dokumentationspflicht für Arbeitnehmer, die mehr als 4.461 € brutto im Monat verdienen — eine Erleichterung für den oberen Lohnbereich.
Der eigentliche Haken
Deutschland liegt mit rund 40,5 Prozent Tarifbindung weit unter dem EU-Ziel von 80 Prozent. Das verpflichtet Deutschland zu einem nationalen Aktionsplan zur Steigerung der kollektiven Lohnfindung. Was das langfristig bedeutet: In Bereichen ohne Tarifvertrag bleibt der gesetzliche Mindestlohn der einzige strukturelle Lohnboden — und der steigt jedes Jahr weiter. Wer heute keine Tarifbindung hat, wird die nächsten Erhöhungen direkt im Lohnkonto spüren.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn ab 2026 und 2027?+
Welche Pflichten entstehen für KMU durch die EU-Mindestlohnrichtlinie?+
Was bedeutet die Auftraggeber-Haftung nach § 13 MiLoG konkret?+
Was kostet die Mindestlohnerhöhung 2026 einen typischen KMU-Betrieb?+
Gilt die Mindestlohnpflicht für alle Branchen ohne Ausnahme?+
Was fordert die EU-Richtlinie noch von Deutschland?+
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Melde dich für die Macher-Session an- EU-Mindestlohnrichtlinie (EU) 2022/2041 — EUR-Lex
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- BMAS — Mindestlohn für Arbeitgeber: Merkblatt mit Dokumentations- und Haftungspflichten
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2. Oktober 2026.