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EU-Reparaturrecht ab 31. Juli 2026: Was Importeure und Händler jetzt wissen müssen

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik EU-Reparaturrecht 2024/1799: Rollen und Pflichten für Hersteller, Importeur, Distributor und Verkäufer ab 31. Juli 2026

Was ist das EU-Reparaturrecht?

Die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren wurde am 13. Juni 2024 verabschiedet und am 10. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. In Deutschland ist das Umsetzungsgesetz am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 212) erschienen und tritt am 31. Juli 2026 in Kraft.

Das Gesetz ist das Herzstück des EU-Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft. Es soll Verbrauchern das Recht auf Reparatur sichern, unabhängige Werkstätten stärken und die Lebensdauer von Produkten verlängern. Für Unternehmen bringt es neue Pflichten — und für viele Importeure eine wenig bekannte Haftungsfalle.

Welche Produkte sind betroffen?

Das Gesetz gilt für Produktkategorien, für die bereits Ökodesign-Reparierbarkeitsanforderungen existieren. Anhang II der Richtlinie erfasst derzeit:

Die Liste ist nicht abgeschlossen. Sie wird automatisch erweitert, sobald neue Ökodesign-Verordnungen (ESPR) Reparierbarkeitsanforderungen für weitere Produkte festlegen. Die EU-Kommission muss innerhalb von zwölf Monaten nach solchen neuen Anforderungen einen Delegierten Rechtsakt zur Listenerweiterung erlassen.

Pflichten für Hersteller

Hersteller der erfassten Produkte treffen ab dem 31. Juli 2026 erhebliche neue Pflichten — und zwar unabhängig davon, ob das Gerät vor oder nach diesem Datum verkauft wurde:

Die Kaskaden-Regel: Größte Falle für Importeure

Hier liegt das größte Risiko für viele kleine und mittlere Unternehmen: Sitzt der Hersteller außerhalb der EU und hat keinen EU-Bevollmächtigten benannt, gehen alle Hersteller-Pflichten automatisch auf den Importeur über. Das ist keine Kann-Regel, sondern eine automatische Kaskade aus Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie.

Ist auch kein Importeur klar benannt oder vorhanden, trägt schließlich der Distributor als letztes Glied der Kette die vollständige Hersteller-Verantwortung.

Wer ist konkret betroffen?

Die Kaskaden-Regel trifft besonders:

Viele dieser Importeure haben sich bisher keine Gedanken über Reparaturpflichten gemacht — das ändert sich ab dem 31. Juli 2026 grundlegend.

Pflichten für Verkäufer

Für Händler, die Produkte an Verbraucher verkaufen, gelten eigene neue Pflichten — allerdings nur für B2C-Verträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden, also nicht rückwirkend:

Diese Pflichten klingen überschaubar, haben aber ein erhebliches Abmahnpotenzial: Die Informationspflicht bei Verkauf ist eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG — Mitbewerber können bei Verletzung sofort abmahnen.

Europäische Reparaturplattform

Ab dem 31. Juli 2027 soll eine europäische Online-Plattform für Reparaturdienstleistungen in Betrieb gehen. Reparaturbetriebe können sich dort kostenlos registrieren; Verbraucher können standortbasiert nach Werkstätten für ihr Produkt suchen. Die Registrierung ist freiwillig, bietet aber eine neue Sichtbarkeit — besonders für lokale Reparaturbetriebe.

Sanktionen und Durchsetzung

Das deutsche Umsetzungsgesetz enthält keine expliziten Bußgeldtatbestände. Sachverständige im Bundestag-Anhörungsverfahren hatten deren Aufnahme gefordert, der Gesetzgeber hat darauf verzichtet.

Die Durchsetzung erfolgt stattdessen über:

Kein Bußgeld bedeutet nicht kein Risiko. Abmahnungen sind teuer — besonders wenn Mitbewerber aktiv suchen.

Was KMU jetzt tun sollten

Wer die erfassten Produkte herstellt, importiert oder verkauft, sollte vor dem 31. Juli 2026 prüfen:

Das Gesetz gilt nächste Woche. Die Uhr läuft.

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Häufige Fragen

Gilt das EU-Reparaturrecht auch für kleine Unternehmen?+
Ja. Die Richtlinie (EU) 2024/1799 enthält keine KMU-Ausnahme und keine Größenschwelle. Alle Hersteller, Importeure, Distributoren und Verkäufer der erfassten Produktkategorien sind verpflichtet — unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Art. 10 sieht lediglich freiwillige Leitlinien für KMU vor, keine Freistellung.
Welche Produkte sind vom EU-Reparaturrecht erfasst?+
Anhang II der Richtlinie listet: Mobiltelefone und Tablets, E-Bikes und E-Scooter, Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Fernseher und Monitore, Staubsauger, Server sowie Wäschetrockner. Die Liste wird automatisch erweitert, wenn neue Ökodesign-Verordnungen Reparierbarkeitsanforderungen für weitere Produkte einführen.
Was passiert, wenn der Hersteller meiner importierten Ware keinen EU-Vertreter hat?+
Dann greift die Kaskaden-Regel aus Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie: Die vollständige Hersteller-Pflicht geht automatisch auf den Importeur über. Das bedeutet: Reparaturpflicht auf Verlangen, Bereitstellung von Ersatzteilen und technischer Dokumentation, Transparenz-Website mit Reparaturpreisen — alles liegt beim Importeur. Ist auch kein Importeur klar benannt, trägt der Distributor als letztes Glied die Verantwortung.
Wie werden Verstöße gegen das EU-Reparaturrecht durchgesetzt?+
Das deutsche Umsetzungsgesetz enthält keine Bußgeldtatbestände. Durchsetzung erfolgt über Abmahnungen durch Mitbewerber nach § 3a UWG (Marktverhaltensregel) sowie durch Verbandsklagen von Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen. Verstöße können also teuer werden — auch ohne staatliche Bußgelder.
Was ändert sich für Verkäufer ab 31. Juli 2026?+
Verkäufer müssen Verbraucher aktiv über die Wahl zwischen Reparatur und Ersatz informieren. Entscheidet sich der Kunde für die Reparatur, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist einmalig um 12 Monate ab Abschluss der Reparatur. Diese Pflicht gilt nur für B2C-Verträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden.

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Quellen

Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 24. Juli 2026.

Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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