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EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was ab 12. August 2026 auf Online-Händler zukommt

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik: EU-Verpackungsverordnung PPWR — ein Versandkarton mit vier neuen Pflichten (Konformitätserklärung, Stoffgrenzen, Kennzeichnung, Registrierung), Marktplatz-Prüfung und Zeitstrahl bis 2030

Neue EU-Verpackungsregeln setzen Online-Händler massiv unter Druck. Ab 12. August 2026. Und ohne Registrierung riskierst du, dass deine Angebote vom Marktplatz fliegen.

Was sich ändert

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) gilt ab dem 12. August 2026 direkt in allen Mitgliedstaaten — kein deutsches Gesetz nötig. Sie trifft jeden, der Verpackungen in Verkehr bringt. Auch deinen Versandkarton.

Neu ab diesem Stichtag: Registrierung im Herstellerregister, Konformitätserklärung plus technische Dokumentation je Verpackungsart, neue Kennzeichnungspflichten und Stoffgrenzen — etwa für PFAS in Lebensmittelverpackungen.

Was das für dich heißt

Verkaufst du über Amazon, eBay & Co.? Die Marktplätze müssen ab August 2026 deine Registrierung prüfen. Ohne gültige Registrierung droht: Angebot offline.

Verkaufst du in mehrere EU-Länder? Jedes Land führt ein eigenes Register. Du brauchst unter Umständen eine Registrierung pro Land.

Und die Herstellerdefinition ist breit: Auch Händler und Importeure gelten oft als „Erzeuger" — mit allen Pflichten. Eine generelle KMU-Ausnahme gibt es nicht.

Fair gesagt

Einheitliche EU-Regeln ersetzen 27 nationale Flickenteppiche. Für grenzüberschreitende Händler kann das langfristig einfacher werden. Die härtesten Vorgaben — maximal 50 % Leerraum im Paket, Recyclingquoten, Verpackungsverbote — kommen erst ab 2030.

Der eigentliche Haken

Deutschland hat sein Durchführungsgesetz (VerpackDG) noch nicht verabschiedet, der Entwurf ist in der Abstimmung. Berlin wollte den Start auf 2027 schieben — entschieden ist nichts. Du musst dich auf August 2026 vorbereiten, während die nationalen Details noch fehlen.

Für Unternehmer: Weiterführende Grundlagen

Die PPWR gilt für jeden, der Verpackungen in Verkehr bringt — ohne Ausnahme für kleine Händler. Wer als Einzelunternehmer Waren verkauft oder versendet, muss sich ab August 2026 im Herstellerregister registrieren. Auch wer ein Startup gründet mit physischem Produkt, muss Verpackungspflichten von Anfang an einkalkulieren. Beim Firma gründen gilt: Registrierung im Herstellerregister ist kein optionaler Schritt — ohne gültige Registrierung drohen Angebote auf Marktplätzen offline zu gehen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die PPWR?+
Ab dem 12. August 2026 — direkt in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass ein deutsches Gesetz nötig ist. Sie trifft jeden, der Verpackungen in Verkehr bringt, auch deinen Versandkarton.
Gibt es eine Ausnahme für kleine Händler?+
Nein. Eine generelle KMU-Ausnahme gibt es nicht. Die Herstellerdefinition ist breit: Auch Händler und Importeure gelten oft als „Erzeuger" — mit allen Pflichten.
Was passiert, wenn ich mich nicht registriere?+
Marktplätze wie Amazon oder eBay müssen ab August 2026 deine Registrierung prüfen. Ohne gültige Registrierung droht, dass deine Angebote offline gehen. Bei Verkauf in mehrere EU-Länder kann eine Registrierung pro Land nötig sein.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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