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EU-Zollreform 2026: Die 150-Euro-Zollfreigrenze ist weg — was Online-Händler jetzt wissen müssen

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik EU-Zollreform 2026: Zeitstrahl mit drei Meilensteinen — 1. Juli 2026 Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze und 3 Euro Pauschalzoll je Warenposition (VO (EU) 2026/382), bis 1. Juli 2028 Pauschale übergangsweise, ab 1. Juli 2028 EU-Zolldatenhub und Deemed-Importer-Haftung.

Wer Waren aus Nicht-EU-Ländern bezieht — zum Weiterverkauf, für den eigenen Shop oder als Dropshipper — hatte bis Mitte 2026 eine bequeme Grenze: Sendungen bis 150 Euro Warenwert kamen zollfrei ins Land. Diese Grenze ist seit dem 1. Juli 2026 Geschichte. Mit der Verordnung (EU) 2026/382 hat die EU die 150-Euro-Zollfreigrenze abgeschafft. Seitdem unterliegt grundsätzlich jede Warensendung aus einem Drittland dem Zoll — auch die günstige Kleinsendung.

Was sich seit dem 1. Juli 2026 ändert

Die Reform greift in drei Stufen. Der erste Schritt betrifft jeden Import sofort:

Wer ist betroffen?

Es gibt keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Die Zollpflicht knüpft an die Einfuhr aus Drittländern an, nicht an die Unternehmensgröße. Betroffen sind damit:

Die wichtigsten Termine im Überblick

| Datum | Was gilt | |---|---| | 1. Juli 2026 | 150-Euro-Freigrenze weg; 3 Euro Pauschalzoll je Warenposition | | bis 1. Juli 2028 | 3-Euro-Pauschale übergangsweise für Sendungen bis 150 Euro | | 1. Juli 2028 | EU-Zolldatenhub für E-Commerce; deemed importer haftet | | bis 1. März 2034 | Zolldatenhub stufenweise für alle Warenbewegungen |

Der zweite Schritt ab 2028: Zolldatenhub und Deemed Importer

Ab dem 1. Juli 2028 wird der EU-Zolldatenhub für den E-Commerce operativ. Über diese zentrale Plattform sollen die Zolldaten künftig digital erfasst und ausgetauscht werden. Für alle Warenbewegungen wird der Hub stufenweise bis zum 1. März 2034 ausgerollt. Begleitend nimmt die neue EU-Zollbehörde EUCA mit Sitz in Lille ihren Vollbetrieb ab 2028 auf.

Die zweite große Änderung ist der deemed importer: Plattformen und Fernabsatz-Verkäufer gelten dann als Einführer der Ware und haften für Zollformalitäten und Zollzahlung — nicht mehr der Endverbraucher. Wer über einen eigenen Shop oder eine Plattform in die EU verkauft, trägt die Zollverantwortung damit selbst.

Was jetzt zu tun ist

Unternehmen, die Waren aus Drittländern beziehen, sollten jetzt:

Fair eingeordnet

Die Reform hat einen nachvollziehbaren Kern: Bisher kamen Milliarden Billigpakete zollfrei aus Drittländern in die EU, während der heimische Handel seine Waren voll verzollt. Das erklärte Ziel ist fairerer Wettbewerb. Der Haken für die Kleinen: Der bürokratische Aufwand aus Zollanmeldung, Sicherheiten und ab 2028 dem neuen Datenhub trifft Solo-Händler härter als große Plattformen mit eigener Zollabteilung.

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Häufige Fragen

Ab wann ist die 150-Euro-Zollfreigrenze abgeschafft?+
Seit dem 1. Juli 2026. Die Verordnung (EU) 2026/382 (Änderung der Verordnung 1186/2009) hat die zollfreie Wertgrenze von 150 Euro pro Sendung gestrichen. Seitdem unterliegt jede Warensendung aus einem Drittland grundsätzlich dem Zoll — unabhängig vom Warenwert.
Wie hoch ist der neue Pauschalzoll und wie wird er berechnet?+
Übergangsweise gilt für Fernabsatz-Sendungen bis 150 Euro ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenposition. Maßgeblich ist die Zolltarif-Position, nicht das einzelne Stück: Enthält ein Paket zum Beispiel Socken, Kabelbinder und Hosen, sind das drei Warenpositionen und damit 9 Euro. Die Pauschale gilt bis zum 1. Juli 2028.
Was passiert nach dem 1. Juli 2028?+
Die 3-Euro-Pauschale läuft am 1. Juli 2028 aus. Danach greift der reguläre Zollsatz je nach Warenart. Zusätzlich startet der EU-Zolldatenhub für den E-Commerce, über den die Zolldaten zentral erfasst werden.
Was bedeutet der deemed importer für Online-Händler und Plattformen?+
Ab dem 1. Juli 2028 gelten Plattformen und Fernabsatz-Verkäufer als Einführer der Ware (deemed importer). Sie haften dann für die Zollformalitäten und die Zollzahlung — nicht mehr der Endkunde. Wer über einen eigenen Shop oder eine Plattform in die EU verkauft, trägt die Zollverantwortung selbst.
Gilt die Zollpflicht auch für kleine Unternehmen?+
Ja. Es gibt keine KMU-Ausnahme. Die Zollpflicht knüpft an die Einfuhr aus Drittländern an, nicht an die Unternehmensgröße. Auch Solo-Selbständige, kleine Online-Shops und Dropshipper sind betroffen, sobald sie Waren aus Nicht-EU-Ländern beziehen.
Welche Formalitäten brauche ich als importierendes Unternehmen?+
Nach Angaben der deutschen Zollverwaltung benötigen Unternehmen für den laufenden Import in der Regel eine Aufschub-Bewilligung nach Artikel 110 b des Unionszollkodex sowie eine Zoll-Gesamtsicherheit. Die Abwicklung läuft über die IT-Verfahren ATLAS IMPOST beziehungsweise ATLAS Zollbehandlung. Erste Anlaufstelle ist das zuständige Zollamt.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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