EU-Zollreform 2026: Die 150-Euro-Zollfreigrenze ist weg — was Online-Händler jetzt wissen müssen
Wer Waren aus Nicht-EU-Ländern bezieht — zum Weiterverkauf, für den eigenen Shop oder als Dropshipper — hatte bis Mitte 2026 eine bequeme Grenze: Sendungen bis 150 Euro Warenwert kamen zollfrei ins Land. Diese Grenze ist seit dem 1. Juli 2026 Geschichte. Mit der Verordnung (EU) 2026/382 hat die EU die 150-Euro-Zollfreigrenze abgeschafft. Seitdem unterliegt grundsätzlich jede Warensendung aus einem Drittland dem Zoll — auch die günstige Kleinsendung.
Was sich seit dem 1. Juli 2026 ändert
Die Reform greift in drei Stufen. Der erste Schritt betrifft jeden Import sofort:
- Wegfall der Freigrenze: Die zollfreie Wertgrenze von 150 Euro pro Sendung ist gestrichen (Verordnung (EU) 2026/382, Änderung der Verordnung 1186/2009).
- Pauschalzoll übergangsweise: Für Fernabsatz-Sendungen bis 150 Euro gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenposition. Mehrere Warenarten in einem Paket bedeuten mehrere 3-Euro-Posten.
- Befristung: Diese Pauschale läuft bis zum 1. Juli 2028. Danach greift der reguläre Zollsatz je nach Warenart.
Wer ist betroffen?
Es gibt keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Die Zollpflicht knüpft an die Einfuhr aus Drittländern an, nicht an die Unternehmensgröße. Betroffen sind damit:
- Online-Händler, die Waren aus Drittstaaten beziehen und weiterverkaufen
- Importeure jeder Größe, auch Solo-Selbständige
- Dropshipper, die direkt aus Nicht-EU-Ländern versenden lassen
- Plattform-Verkäufer, die grenzüberschreitend in die EU verkaufen
Die wichtigsten Termine im Überblick
| Datum | Was gilt | |---|---| | 1. Juli 2026 | 150-Euro-Freigrenze weg; 3 Euro Pauschalzoll je Warenposition | | bis 1. Juli 2028 | 3-Euro-Pauschale übergangsweise für Sendungen bis 150 Euro | | 1. Juli 2028 | EU-Zolldatenhub für E-Commerce; deemed importer haftet | | bis 1. März 2034 | Zolldatenhub stufenweise für alle Warenbewegungen |
Der zweite Schritt ab 2028: Zolldatenhub und Deemed Importer
Ab dem 1. Juli 2028 wird der EU-Zolldatenhub für den E-Commerce operativ. Über diese zentrale Plattform sollen die Zolldaten künftig digital erfasst und ausgetauscht werden. Für alle Warenbewegungen wird der Hub stufenweise bis zum 1. März 2034 ausgerollt. Begleitend nimmt die neue EU-Zollbehörde EUCA mit Sitz in Lille ihren Vollbetrieb ab 2028 auf.
Die zweite große Änderung ist der deemed importer: Plattformen und Fernabsatz-Verkäufer gelten dann als Einführer der Ware und haften für Zollformalitäten und Zollzahlung — nicht mehr der Endverbraucher. Wer über einen eigenen Shop oder eine Plattform in die EU verkauft, trägt die Zollverantwortung damit selbst.
Was jetzt zu tun ist
Unternehmen, die Waren aus Drittländern beziehen, sollten jetzt:
- Alle Bezugsquellen außerhalb der EU auf die neue Zollpflicht prüfen
- Eine Aufschub-Bewilligung nach Artikel 110 b Unionszollkodex und eine Zoll-Gesamtsicherheit beim zuständigen Zollamt klären
- Die IT-Anbindung über ATLAS IMPOST beziehungsweise ATLAS Zollbehandlung vorbereiten
- Kalkulation und Lieferzeiten an den neuen Pauschalzoll anpassen
- Die Umstellung auf den Zolldatenhub und die Deemed-Importer-Haftung für 2028 einplanen
Fair eingeordnet
Die Reform hat einen nachvollziehbaren Kern: Bisher kamen Milliarden Billigpakete zollfrei aus Drittländern in die EU, während der heimische Handel seine Waren voll verzollt. Das erklärte Ziel ist fairerer Wettbewerb. Der Haken für die Kleinen: Der bürokratische Aufwand aus Zollanmeldung, Sicherheiten und ab 2028 dem neuen Datenhub trifft Solo-Händler härter als große Plattformen mit eigener Zollabteilung.
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Häufige Fragen
Ab wann ist die 150-Euro-Zollfreigrenze abgeschafft?+
Wie hoch ist der neue Pauschalzoll und wie wird er berechnet?+
Was passiert nach dem 1. Juli 2028?+
Was bedeutet der deemed importer für Online-Händler und Plattformen?+
Gilt die Zollpflicht auch für kleine Unternehmen?+
Welche Formalitäten brauche ich als importierendes Unternehmen?+
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Melde dich für die Macher-Session an- Zoll.de — Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze (Deutsche Zollverwaltung)
- Europäische Kommission, Access2Markets — EU applies €3 customs duty per item on low-value e-commerce consignments
- Rat der EU — EU customs: Council and Parliament agree on landmark reform (26.03.2026)
- Rat der EU — Modernising the EU customs union
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 25. September 2026.