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EWKFondsG: Kaffeebecher, Takeaway-Boxen, Kunststofftüten — wer zahlt die Einwegplastik-Abgabe?

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik EWKFondsG — Einwegplastik-Abgabesätze 2026: Tabelle mit Produktkategorien von Getränkebechern bis Tabakfiltern, Registrierungspflicht und Bußgeld bis 100.000 Euro

Was ist das Einwegkunststofffondsgesetz?

Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) wurde am 15. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 124) verkündet. Die Registrierungs- und Abgabepflichten gelten seit dem 1. Januar 2024. Grundlage ist die EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EU-RL 2019/904), die Deutschland verpflichtet, Produzenten von Einwegkunststoffprodukten an den Kosten der Beseitigung von Einwegplastik in der Umwelt zu beteiligen.

Die Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV, BGBl. 2023 I Nr. 274) legt die konkreten Abgabesätze pro Produktkategorie fest und ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Der Fonds ist transparent: Die eingenommenen Abgaben fließen an Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die Straßen, Parks, Gewässer und Strände von Einwegkunststoff reinigen — Kosten, die zuvor allein von Steuerzahlern getragen wurden.

Wer ist betroffen?

Betroffen ist jeder, der gewerbsmäßig eine der neun Produktkategorien des EWKFondsG erstmals auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt. Das Gesetz kennt keine Umsatzschwelle und keine KMU-Ausnahme. Auch Kleinstbetriebe sind verpflichtet, sofern sie die betroffenen Produkte erstmals in Deutschland bereitstellen.

Betroffene Produktkategorien und Abgabesätze

Die Abgabesätze nach EWKFondsV-Anlage (gültig ab 01.01.2024):

Nicht betroffen sind reine Händler, die fertig verpackte Ware nur weiterverkaufen, ohne die Verpackung selbst erstmals in Verkehr zu bringen. Lebensmittelbehälter und Folienverpackungen über 500 g sind seit November 2025 ebenfalls ausgenommen.

Typisch betroffene KMU-Sektoren

Das Umweltbundesamt hat festgestellt, dass rund 55.000 Unternehmen abgabepflichtig sind — elfmal mehr als ursprünglich geschätzt. Besonders betroffen sind:

Registrierung, Meldung und Fristen

Registrierungspflicht (DIVID)

Vor der erstmaligen Inverkehrbringung muss jedes betroffene Unternehmen sich auf der DIVID-Plattform des Umweltbundesamts unter einwegkunststofffonds.de registrieren. Benötigt wird ein ELSTER-Organisationszertifikat mit gültiger Steuernummer. Ausländische Hersteller ohne deutschen Sitz müssen einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten benennen.

Wer nicht registriert ist, darf die betroffenen Produkte nicht in Verkehr bringen. Das Gesetz sieht ein Vertriebsverbot vor (§ 9 EWKFondsG).

Jährliche Mengenmeldung und Zahlung

Jedes Jahr bis zum 15. Mai ist die im Vorjahr in Verkehr gebrachte Gesamtmenge pro Produktkategorie zu melden. Das UBA berechnet daraus die Abgabe und erteilt einen Bescheid, der innerhalb eines Monats zu begleichen ist. Bei fehlender Meldung kann das UBA die Abgabe schätzen.

Ab einer Jahresgesamtmenge von 100 kg ist zusätzlich eine externe Prüfung der Mengenmeldung durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer Pflicht.

Sanktionen bei Verstößen

Das EWKFondsG sieht empfindliche Sanktionen vor (§ 26 EWKFondsG):

Vollzugsbehörde ist das Umweltbundesamt. Handelsplattformen, die Angebote nicht registrierter Hersteller vermitteln, können ebenfalls in die Pflicht genommen werden (§ 9 Abs. 3 und 4 EWKFondsG).

Was jetzt zu tun ist

Das Gesetz gilt seit Januar 2024. Wer noch nicht registriert ist, holt das sofort unter einwegkunststofffonds.de nach. Die nächste reguläre Meldefrist für die 2026er Daten ist der 15. Mai 2027 — aber rückwirkend können nicht gemeldete Vorjahre durch UBA-Schätzung aufgerollt werden.

Feuerwerkshersteller haben bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, sich für die ab 2026 geltende Abgabepflicht auf Feuerwerkskörper zu registrieren.

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Häufige Fragen

Wer muss sich beim Einwegkunststofffonds registrieren?+
Jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt — als Hersteller, Importeur oder Abfüller. Es gibt keine Umsatzschwelle und keine KMU-Ausnahme. Auch ein kleines Café, das Kaffeebecher out of house verkauft, ist grundsätzlich betroffen, wenn es die Becher selbst beschafft und erstmals in Verkehr bringt.
Wie hoch sind die Abgabesätze und wie wird die Abgabe berechnet?+
Die Abgabesätze sind nach Produktkategorie gestaffelt: Getränkebecher inkl. Deckel kosten 1,236 €/kg, Tüten und Folienverpackungen mit Lebensmitteln 0,876 €/kg, Lebensmittelbehälter 0,177 €/kg. Am höchsten ist der Satz für Tabakprodukte mit Kunststofffiltern (8,972 €/kg). Die Abgabe errechnet sich aus der jährlich gemeldeten Masse in Kilogramm multipliziert mit dem Abgabesatz. Das Umweltbundesamt erteilt daraufhin einen Bescheid.
Bis wann muss ich die Mengenmeldung abgeben?+
Die jährliche Mengenmeldung für das Vorjahr ist bis 15. Mai beim Umweltbundesamt über die DIVID-Plattform (einwegkunststofffonds.de) einzureichen. Ab einer Jahresgesamtmenge von 100 kg ist zusätzlich eine externe Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater Pflicht. Das UBA schickt nach der Meldung den Abgabebescheid, der innerhalb eines Monats zu begleichen ist.
Was passiert, wenn ich mich nicht registriere?+
Nicht registrierte Unternehmen dürfen die betroffenen Einwegkunststoffprodukte rechtlich nicht mehr in Verkehr bringen (Vertriebsverbot nach § 9 EWKFondsG). Zusätzlich droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro für Nichtregistrierung oder fehlerhaften Vertrieb. Bei fehlender Mengenmeldung kann das UBA die Abgabe schätzen und rückwirkend festsetzen.
Gilt das auch für Online-Händler, die Waren verpackt versenden?+
Es kommt darauf an, wer die Verpackung erstmals in Verkehr bringt. Hersteller oder Importeure der Einwegkunststoffverpackung sind abgabepflichtig — nicht automatisch der Händler, der fertig verpackte Ware weiterverkauft. Wer jedoch selbst lose Lebensmittel in Folien oder Kunststoffbehälter abfüllt und so verpackt in Verkehr bringt, gilt als Hersteller im Sinne des EWKFondsG und ist registrierungs- und abgabepflichtig.

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Quellen

Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 30. August 2026.

Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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