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F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573: Was KMU bis Januar 2027 wissen müssen

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573: Kältemittel-Statusvergleich R404A, R410A, R32, R290 plus Betreiberpflichten auf tiefblauem Hintergrund mit gelbem Akzent

Kein Ersatz wie-für-wie ab 2027

Die meisten kleinen Betriebe merken davon nichts — bis sie eine defekte Klimaanlage ersetzen müssen. Dann stellt sich heraus: Das Gerät, das bisher drin hing, gibt es ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr neu zu kaufen.

Die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase), in Kraft seit dem 11. März 2024, setzt einen stufenweisen Ausstieg aus klimaschädlichen Kältemitteln durch. Sie ersetzt die VO (EU) Nr. 517/2014 und verschärft sowohl die Produktverbote als auch die Betreiberpflichten erheblich. Die deutsche Durchführungsverordnung wurde 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Was ab 1. Januar 2027 verboten ist

Die entscheidende Änderung betrifft neue Geräte. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen in der EU keine neuen stationären Klimaanlagen mehr verkauft oder eingebaut werden, wenn das enthaltene Kältemittel einen GWP-Wert über 750 hat:

Welche Kältemittel das trifft

R410A (GWP 2.088): Das meistverbreitete Kältemittel in kleinen und mittleren Split-Klimaanlagen liegt weit über dem Grenzwert von 750 und ist damit in neuen Single-Split-Geräten ab 2027 verboten. Millionen von Bestandsgeräten in deutschen Büros, Restaurants und Läden nutzen dieses Kältemittel.

R404A (GWP 3.922): In neuen gewerblichen Kälteanlagen bereits seit dem 1. Januar 2025 verboten.

R32 (GWP 675): Liegt unter dem Grenzwert von 750 und ist in neuen Split-Geräten weiterhin erlaubt. Viele Hersteller stellen bereits auf R32 um.

R290 (Propan, GWP 3): Natürliches Kältemittel ohne F-Gas-Problematik. Bereits heute in vielen Kleingeräten verfügbar.

HFKW-Phase-Down: Servicekosten steigen

Neben den Produktverboten ist die Mengenreduzierung das zweite große Problem für Betriebe mit Bestandsanlagen. Die erlaubte Gesamtmenge an HFKW auf dem EU-Markt halbiert sich 2027 im Vergleich zu 2025/2026.

Das bedeutet: Auch wer eine bestehende R410A-Anlage weiter betreiben darf, muss mit deutlich höheren Preisen für Kältemittel rechnen — weil weniger davon auf den Markt darf, die Nachfrage für den Service bestehender Anlagen aber bestehen bleibt.

Betreiberpflichten gelten schon heute

Viele KMU wissen nicht, dass sie bereits heute unter die F-Gase-Verordnung fallen. Die Betreiberpflichten hängen von der Füllmenge in CO₂-Äquivalenten ab:

Dichtheitsprüfung:

Ein Rechenbeispiel: 2,5 kg R410A entsprechen 2,5 × 2.088 / 1.000 = rund 5,2 Tonnen CO₂-Äquivalent. Schon ein mittelgroßes Büroklimagerät kann damit die Dichtheitsprüfungspflicht auslösen.

Weitere Pflichten:

Was jetzt zu tun ist

Drei konkrete Schritte für Betriebe:

1. Kältemittel in allen Anlagen ermitteln: Welches Kältemittel steckt in der Klimaanlage, im Kühlraum, in der Kühlvitrine? Typenschild oder Wartungsprotokoll prüfen. R410A-Bestandsanlagen können weiter betrieben werden, aber der Service wird teurer und Ersatz wie-für-wie ist ab 2027 nicht mehr möglich.

2. Betreiberpflichten klären: CO₂-Äquivalent der eigenen Anlagen ausrechnen lassen (Füllmenge × GWP-Wert / 1.000). Liegt das Ergebnis über 5 Tonnen, muss ein zertifizierter Kälteanlagenbauer jährlich prüfen. Wer das bisher nicht hatte, sollte das nachholen.

3. Ersatzplanung starten: Wer in den nächsten Jahren neue oder Ersatz-Klimageräte einplant, sollte jetzt auf R32- oder R290-Geräte setzen — und Angebote einholen, solange R410A-Geräte noch verfügbar sind (bis Ende 2026).

Keine Ausnahme für KMU

Die F-Gase-Verordnung kennt keine Bagatellgrenze für kleine Betriebe. Wer eine Klimaanlage, einen Kühlraum oder eine Kühlvitrine mit F-Gas-Kältemittel betreibt, ist verpflichtet — unabhängig von der Unternehmensgröße.

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Häufige Fragen

Welche Klimaanlagen sind ab Januar 2027 verboten?+
Neue Single-Split-Klimaanlagen mit bis zu 3 kg Füllmenge dürfen ab dem 1. Januar 2027 nur noch mit Kältemitteln mit einem GWP-Wert von maximal 750 betrieben werden. Das bedeutet konkret: R410A (GWP 2.088) darf in neuen Split-Geräten nicht mehr eingebaut werden. Neue Luft-Wasser-Systeme und Monoblock-Geräte bis 12 kW sind auf GWP maximal 150 begrenzt. Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben werden — aber Wartung und Nachfüllung werden teurer.
Was bedeutet das HFKW-Kontingent 2027 für die Servicekosten?+
Die erlaubte Gesamtmenge an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) auf dem EU-Markt halbiert sich 2027 im Vergleich zum Niveau von 2025/2026. Da die Nachfrage nach Kältemitteln für den Service bestehender Anlagen bestehen bleibt, steigen die Preise für R410A und andere HFKW-Kältemittel erheblich. Unternehmen mit Bestandsanlagen müssen höhere Servicekosten einplanen.
Ab wann gilt die Dichtheitsprüfungspflicht für Betriebe?+
Die Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitsprüfung gilt bereits heute. Die Häufigkeit richtet sich nach der Füllmenge in CO₂-Äquivalenten: Ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent ist eine jährliche Prüfung durch einen zertifizierten Kälteanlagenbauer vorgeschrieben. Wichtig: Schon 2,5 kg R410A entsprechen rund 5 Tonnen CO₂-Äquivalent — viele kleine Klimageräte fallen also bereits darunter. Ab 500 Tonnen CO₂-Äquivalent ist eine quartalsweise Prüfung plus ein Leckage-Erkennungssystem Pflicht.
Welche Betriebe sind von der F-Gase-Verordnung besonders betroffen?+
Betroffen ist jeder Betrieb, der Anlagen mit fluorierten Kältemitteln betreibt: Gastronomie und Hotellerie mit Kühlsystemen und Klimaanlagen, Einzelhandel mit Kühlvitrinen und Tiefkühltheken, Büros und Produktionsstätten mit Split-Klimageräten sowie die Lebensmittelproduktion mit gewerblichen Kälteanlagen. Die Verordnung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße — es gibt keine KMU-Ausnahme.
Was passiert bei Verstößen gegen die F-Gase-Verordnung?+
Verstöße gegen die Betreiberpflichten der F-Gase-Verordnung werden in Deutschland nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) — umgesetzt im BGBl 2026 — mit Bußgeldern belegt. Wer unzertifiziertes Personal mit der Wartung von F-Gas-Anlagen beauftragt, gegen die Dokumentationspflicht verstößt oder die Dichtheitsprüfungsintervalle nicht einhält, riskiert entsprechende Sanktionen.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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