GPSR: EU-Produktsicherheitsverordnung — Neue Pflichten für alle Produktverkäufer
Seit 13. Dezember 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/988 — die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Sie ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie und trifft jeden, der Produkte verkauft: Hersteller, Importeure, Online-Händler, Marktplatzhändler.
Was sich geändert hat
Die GPSR gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten — ohne nationale Umsetzung. Sie ersetzt die Produktsicherheitsrichtlinie (RL 2001/95/EG) und das darauf aufbauende alte deutsche Produktsicherheitsgesetz.
Die entscheidende Neuerung: Die Verordnung zieht den Kreis der haftenden Wirtschaftsakteure deutlich weiter. Wer Produkte importiert, für die kein in der EU ansässiger Hersteller erreichbar ist, übernimmt automatisch dessen volle Haftung. Das betrifft besonders Händler, die Ware aus Asien oder anderen Drittländern beziehen und direkt an Endkunden verkaufen.
Das neue deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), veröffentlicht in BGBl. 2026 I Nr. 29 und in Kraft seit 19. Februar 2026, setzt den nationalen Bußgeldrahmen: 32 Tatbestände mit Sanktionen von 10.000 bis 100.000 Euro.
Was das für dich heißt
Für Online-Händler: Jedes neue Produktangebot muss seit 13. Dezember 2024 direkt im Shop enthalten:
- Name, Handelsname oder Handelsmarke des Herstellers
- Postanschrift des Herstellers
- E-Mail-Adresse des Herstellers
- Produktabbildung (Foto, Illustration oder Piktogramm)
- Sicherheits- und Warnhinweise in der Landessprache
Ein Link auf eine externe Seite oder ein PDF genügt nicht. Die Angaben müssen eindeutig und gut sichtbar direkt im Angebot erscheinen (Art. 19 GPSR).
Für Importeure: Wer Produkte aus Nicht-EU-Ländern einführt, muss sicherstellen, dass der Hersteller eine EU-ansässige Kontaktperson (Bevollmächtigten) benennt. Gibt es keine solche Person, gilt der Importeur selbst als Hersteller — mit allen Pflichten: Risikoanalyse, technische Dokumentation, Unfallmeldung.
Für alle Wirtschaftsakteure: Interne Verfahren zur Produktsicherheit sind Pflicht. Dazu kommt die technische Dokumentation mit einer Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
Unfallmeldepflicht: Hersteller müssen Unfälle im Zusammenhang mit ihren Produkten über das EU Safety Business Gateway an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden melden.
Fair gesagt
Produktsicherheitsregeln sind berechtigt. Defekte Konsumgüter kosten Leben. Die Pflicht, Hersteller außerhalb der EU in die Verantwortung zu nehmen, war seit Jahren überfällig — das System der Produkthaftung funktioniert nur, wenn ein verantwortlicher Akteur erreichbar ist.
Der eigentliche Haken
Den Aufwand tragen fast ausschließlich die kleinen, ehrlichen Händler. Wer über Amazon oder eBay verkauft, riskiert zusätzlich zum Bußgeld den Marktplatz-Ausschluss — auch wenn das Produkt selbst völlig sicher ist und nur die Angaben im Listing fehlen. Großkonzerne haben Compliance-Teams; der Händler mit acht Mitarbeitern baut Prozesse aus dem Stand auf.
Hinzu kommt: Die Dokumentationspflicht (10 Jahre) trifft besonders Importeure, die bislang keine technischen Unterlagen über ihre Lieferanten geführt haben. Die Nachforderung dieser Dokumente rückwirkend ist in vielen Fällen kaum möglich.
Für Unternehmer: Weiterführende Grundlagen
Die GPSR betrifft jeden, der Produkte verkauft — ob stationärer Händler, Online-Shop oder Marktplatzhändler. Wer eine Firma gründet und physische Produkte anbietet, muss die GPSR-Compliance von Anfang an einplanen. Auch wer sich selbstständig macht und Waren importiert, sollte die Importeurshaftung kennen. Wer als Einzelunternehmer wächst und in den Online-Handel einsteigt, trägt die volle Verantwortung — auch für die Produkte seiner Lieferanten.
Häufige Fragen
Wer ist von der GPSR betroffen?+
Was müssen Online-Händler ab sofort in ihre Produktangebote schreiben?+
Was passiert, wenn kein EU-Hersteller erreichbar ist?+
Welche Strafen drohen bei Nichterfüllung?+
Wie lange müssen technische Unterlagen aufbewahrt werden?+
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Melde dich für die Macher-Session an- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR)
- Händlerbund: GPSR — Produktsicherheitsverordnung
- KPMG Law: GPSR — Das bedeutet die neue EU-Produktsicherheitsverordnung
- Noerr: Regierungsentwurf zur Änderung des deutschen Produktsicherheitsgesetzes
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 5. Juli 2026.