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GPSR: EU-Produktsicherheitsverordnung — Neue Pflichten für alle Produktverkäufer

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik: GPSR EU-Produktsicherheitsverordnung — Zeitstrahl 2023-2026, Herstellerangaben im Shop Pflicht, Bußgelder bis 100.000 Euro (ProdSG 2026)

Seit 13. Dezember 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/988 — die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Sie ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie und trifft jeden, der Produkte verkauft: Hersteller, Importeure, Online-Händler, Marktplatzhändler.

Was sich geändert hat

Die GPSR gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten — ohne nationale Umsetzung. Sie ersetzt die Produktsicherheitsrichtlinie (RL 2001/95/EG) und das darauf aufbauende alte deutsche Produktsicherheitsgesetz.

Die entscheidende Neuerung: Die Verordnung zieht den Kreis der haftenden Wirtschaftsakteure deutlich weiter. Wer Produkte importiert, für die kein in der EU ansässiger Hersteller erreichbar ist, übernimmt automatisch dessen volle Haftung. Das betrifft besonders Händler, die Ware aus Asien oder anderen Drittländern beziehen und direkt an Endkunden verkaufen.

Das neue deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), veröffentlicht in BGBl. 2026 I Nr. 29 und in Kraft seit 19. Februar 2026, setzt den nationalen Bußgeldrahmen: 32 Tatbestände mit Sanktionen von 10.000 bis 100.000 Euro.

Was das für dich heißt

Für Online-Händler: Jedes neue Produktangebot muss seit 13. Dezember 2024 direkt im Shop enthalten:

Ein Link auf eine externe Seite oder ein PDF genügt nicht. Die Angaben müssen eindeutig und gut sichtbar direkt im Angebot erscheinen (Art. 19 GPSR).

Für Importeure: Wer Produkte aus Nicht-EU-Ländern einführt, muss sicherstellen, dass der Hersteller eine EU-ansässige Kontaktperson (Bevollmächtigten) benennt. Gibt es keine solche Person, gilt der Importeur selbst als Hersteller — mit allen Pflichten: Risikoanalyse, technische Dokumentation, Unfallmeldung.

Für alle Wirtschaftsakteure: Interne Verfahren zur Produktsicherheit sind Pflicht. Dazu kommt die technische Dokumentation mit einer Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.

Unfallmeldepflicht: Hersteller müssen Unfälle im Zusammenhang mit ihren Produkten über das EU Safety Business Gateway an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden melden.

Fair gesagt

Produktsicherheitsregeln sind berechtigt. Defekte Konsumgüter kosten Leben. Die Pflicht, Hersteller außerhalb der EU in die Verantwortung zu nehmen, war seit Jahren überfällig — das System der Produkthaftung funktioniert nur, wenn ein verantwortlicher Akteur erreichbar ist.

Der eigentliche Haken

Den Aufwand tragen fast ausschließlich die kleinen, ehrlichen Händler. Wer über Amazon oder eBay verkauft, riskiert zusätzlich zum Bußgeld den Marktplatz-Ausschluss — auch wenn das Produkt selbst völlig sicher ist und nur die Angaben im Listing fehlen. Großkonzerne haben Compliance-Teams; der Händler mit acht Mitarbeitern baut Prozesse aus dem Stand auf.

Hinzu kommt: Die Dokumentationspflicht (10 Jahre) trifft besonders Importeure, die bislang keine technischen Unterlagen über ihre Lieferanten geführt haben. Die Nachforderung dieser Dokumente rückwirkend ist in vielen Fällen kaum möglich.

Für Unternehmer: Weiterführende Grundlagen

Die GPSR betrifft jeden, der Produkte verkauft — ob stationärer Händler, Online-Shop oder Marktplatzhändler. Wer eine Firma gründet und physische Produkte anbietet, muss die GPSR-Compliance von Anfang an einplanen. Auch wer sich selbstständig macht und Waren importiert, sollte die Importeurshaftung kennen. Wer als Einzelunternehmer wächst und in den Online-Handel einsteigt, trägt die volle Verantwortung — auch für die Produkte seiner Lieferanten.

Häufige Fragen

Wer ist von der GPSR betroffen?+
Alle Unternehmen, die Verbraucherprodukte herstellen, importieren, vertreiben oder handeln — egal ob kleines Online-Unternehmen oder Großkonzern. Ausgenommen sind Arzneimittel, Lebensmittel, lebende Organismen, Luftfahrzeuge und Antiquitäten.
Was müssen Online-Händler ab sofort in ihre Produktangebote schreiben?+
Gemäß Art. 19 GPSR muss jedes neue Produktangebot direkt (nicht als Link) enthalten: Name des Herstellers, Postanschrift und E-Mail-Adresse sowie eine Produktabbildung und Warnhinweise in der Landessprache.
Was passiert, wenn kein EU-Hersteller erreichbar ist?+
Wer Produkte importiert, für die kein in der EU ansässiger Hersteller erreichbar ist, gilt selbst als Hersteller — mit voller Produkthaftung. Importeure müssen entweder einen EU-Bevollmächtigten des Herstellers benennen oder die Herstellerpflichten selbst übernehmen.
Welche Strafen drohen bei Nichterfüllung?+
Das neue deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG, in Kraft seit 19. Februar 2026) sieht 32 Bußgeldtatbestände vor — Bußgelder von 10.000 bis 100.000 Euro pro Verstoß. Zusätzlich können Amazon und eBay Händler bei fehlenden GPSR-Angaben vom Marktplatz ausschließen.
Wie lange müssen technische Unterlagen aufbewahrt werden?+
Hersteller müssen technische Dokumentation — dazu gehören Risikoanalyse, Testberichte und Produktbeschreibungen — mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts aufbewahren.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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