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Regulierung

Heizkostenverordnung: Alte Zähler müssen bis 31.12.2026 fernablesbar sein

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik zur Heizkostenverordnung: Heizkörper mit funkendem Heizkostenverteiler und drei Hinweisen. Bis 31.12.2026 alte Zähler und Heizkostenverteiler nachrüsten oder austauschen. Sonst darf jeder Nutzer seinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen. Nutzer monatlich über den Verbrauch informieren. Nächste Stufe: Geräte, die bis 1.12.2022 eingebaut wurden, müssen nach dem 31.12.2031 an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein.

Wer Heizkosten nach Verbrauch auf mehrere Nutzer verteilt, hat nur noch bis zum 31. Dezember 2026 Zeit. Dann müssen alle alten Wärmezähler, Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler aus der Ferne ablesbar sein. Das regelt § 5 Abs. 3 der Heizkostenverordnung. Die Pflicht trifft nicht nur große Wohnungsunternehmen. Sie trifft jeden Gebäudeeigentümer mit zentraler Heizung und mehreren Nutzern, also auch den Handwerksbetrieb, die Arztpraxis oder das Familienunternehmen mit einem vermieteten Haus. Es zählt nicht die Größe des Betriebs, sondern ob die Heizkosten verteilt werden.

Was die Heizkostenverordnung verlangt

Die Pflicht zur Fernablesung kam mit der Novelle der Heizkostenverordnung im Dezember 2021. Seitdem gilt:

Was das für kleine Eigentümer bedeutet

Verpasst der Eigentümer die Frist, darf jeder Nutzer seinen Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 3 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1). Dasselbe gilt, wenn die monatliche Verbrauchsinformation fehlt oder unvollständig ist. Bei mehreren Mietparteien und mehreren Abrechnungsjahren summiert sich das. Hinzu kommen die Kosten für Nachrüstung oder Austausch, die zunächst der Eigentümer trägt. Laut Haus & Grund müssen Vermieter die Maßnahme ihren Mietern vorher ankündigen.

Fair gesagt

Die Pflicht kommt nicht überraschend. Seit fast fünf Jahren dürfen nur noch fernablesbare Geräte eingebaut werden. Wer in dieser Zeit ohnehin getauscht hat, ist bereits durch. Und Mieter sehen ihren Verbrauch monatlich statt einmal im Jahr. Das hilft beim Sparen.

Der eigentliche Haken

Mit der Frist zum Jahresende ist das Thema nicht erledigt. Fernablesbare Geräte, die bis zum 1. Dezember 2022 eingebaut wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2031 an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein. Wer jetzt günstig nachrüstet, ohne auf diese Anbindung zu achten, riskiert in fünf Jahren den nächsten Austausch.

Was jetzt zu tun ist

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Häufige Fragen

Bis wann müssen Heizkostenverteiler fernablesbar sein?+
Geräte zur Verbrauchserfassung, die bis zum 1. Dezember 2021 eingebaut wurden und nicht fernablesbar sind, müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. So steht es in § 5 Abs. 3 der Heizkostenverordnung. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Geräte eingebaut werden.
Wer ist von der Pflicht betroffen?+
Der Gebäudeeigentümer, der die Kosten einer zentralen Heizungs- oder Warmwasseranlage auf mehrere Nutzer verteilt. Das betrifft auch kleine Betriebe, die ein Gebäude mit Mietern besitzen. Es kommt nicht auf die Größe des Unternehmens an.
Was passiert, wenn die Zähler nicht rechtzeitig umgerüstet sind?+
Nach § 12 Abs. 1 der Heizkostenverordnung darf jeder Nutzer seinen Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 3 Prozent kürzen, wenn der Eigentümer keine fernablesbare Ausstattung installiert hat.
Was muss die monatliche Verbrauchsinformation enthalten?+
Wo fernablesbare Geräte verbaut sind, müssen Nutzer monatlich informiert werden: Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, Vergleich mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie mit einem Durchschnittsnutzer (§ 6a). Fehlt die Information, gilt ebenfalls das Kürzungsrecht von 3 Prozent.
Muss ich nach 2026 noch einmal nachrüsten?+
Möglicherweise. Fernablesbare Geräte, die bis zum 1. Dezember 2022 eingebaut wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2031 sicher an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können (§ 5 Abs. 4). Seit dem 1. Dezember 2022 dürfen nur noch Geräte eingebaut werden, die das bereits können.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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