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EU-Medizinprodukteverordnung MDR: EUDAMED-Pflicht November 2026 und Zertifizierungsfristen 2027 — was KMU-Hersteller jetzt tun müssen

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik EU-MDR KMU-Fristen 2027: EUDAMED-Pflicht 27.11.2026, Klasse III und IIb implantierbar bis 31.12.2027, Klasse IIa und IIb nicht-implantierbar bis 31.12.2028. 93 % der Medizintechnik-Hersteller sind KMU.

Die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR, Verordnung (EU) 2017/745) ist seit dem 26. Mai 2021 vollständig in Anwendung. Sie ersetzte die alte Medizinprodukte-Richtlinie (MDD, 93/42/EWG) und stellt deutlich höhere Anforderungen an Hersteller, Importeure und bevollmächtigte Vertreter. Für Produkte, die unter der alten MDD vermarktet wurden, gibt es gestaffelte Übergangsfristen — doch viele dieser Fristen laufen jetzt ab.

Zwei dringende Fristen: November 2026 und Ende 2027

Die Medizintechnik-Compliance-Landschaft verdichtet sich im Herbst 2026 zu zwei zeitkritischen Pflichten, die KMU gleichzeitig treffen.

EUDAMED-Registrierungspflicht bis 27. November 2026

Per Kommissionsbeschluss (EU) 2025/2371 vom 27. November 2025 hat die Europäische Kommission vier Module der EU-Medizinprodukte-Datenbank EUDAMED als vollständig funktionsfähig erklärt. Seit dem 28. Mai 2026 ist die EUDAMED-Registrierung für alle neu in Verkehr gebrachten Produkte Pflicht.

Für Altprodukte — Geräte, die noch unter MDD-Übergangsregelungen vermarktet werden — gilt eine erweiterte Frist bis 27. November 2026. Das ist in weniger als zwölf Wochen. Ohne gültige EUDAMED-Registrierung verliert ein Produkt nach diesem Datum seine Rechtsgrundlage für den EU-Vertrieb. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kann dann Verkaufsverbote und Marktrücknahmen anordnen.

Hersteller, die noch nicht registriert sind, sollten sofort handeln. Die Registrierung erfordert die Einrichtung eines Wirtschaftsakteurskontos (SRN), die UDI-Datenpflege und die Hinterlegung von Zertifikatsdaten — ein Prozess, der bei größeren Portfolios mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

MDR-Zertifizierungsfristen bis 2027 und 2028

Verordnung (EU) 2023/607 legt gestaffelte Übergangsfristen für Altprodukte fest:

Wichtig: Diese Fristen gelten nur, wenn Hersteller drei Eintrittsbedingungen erfüllt haben — alle mit bereits abgelaufenen Terminen: Qualitätsmanagementsystem nach MDR bis 26. Mai 2024 implementiert, formeller Antrag bei einer Benannten Stelle bis 26. Mai 2024 gestellt und schriftlicher Vertrag mit der Benannten Stelle bis 26. September 2024 abgeschlossen. Wer diese Fristen verpasst hat, fällt nicht mehr unter die Übergangsregelung und hätte bereits ab Mai 2024 MDR-konform sein müssen.

Was MDR-Konformität konkret erfordert

Die MDR-Konformitätsbewertung geht weit über das alte MDD-Niveau hinaus. Hersteller müssen aufbauen:

Für Klasse IIa und höher kommt die Bewertung durch eine Benannte Stelle hinzu.

Benannte Stellen: Der systemische Engpass

Die Kapazität akkreditierter Benannter Stellen ist das Kernproblem der MDR-Umsetzung. Derzeit gibt es in der EU nur rund 51 MDR-akkreditierte Benannte Stellen — verglichen mit etwa 80 unter der alten MDD-Richtlinie. Über 15.000 Anträge sind noch in Bearbeitung; Klasse-IIb/III-Produkte warten durchschnittlich 12 bis 30 Monate auf ihre Bewertung.

2026 und 2027 verschärft sich die Lage weiter: Die ersten MDR-Zertifikate aus 2021 und 2022 kommen zur Verlängerung, was bestehende Kapazität für Neuanträge entzieht. Wer jetzt noch keinen Vertrag mit einer Benannten Stelle hat, kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr rechtzeitig vor den Fristen durch.

KMU tragen die größte Last

Die Zahlen sind ernüchternd. Rund 93 Prozent der rund 13.500 deutschen Medizintechnik-Hersteller sind KMU. Laut MedTech Europe MDR/IVDR Survey 2024 haben 54 Prozent der befragten Hersteller bereits Produkte wegen der MDR vom EU-Markt genommen oder planen dies konkret. Die Compliance-Kosten für eine einzelne MDR-Zertifizierung können bis zu 500.000 Euro betragen — für ein KMU mit mehreren Produktlinien eine existenzielle Belastung. KMU tragen nach Branchenberechnungen etwa das Dreifache der relativen Kostenlast großer Hersteller.

Das Ergebnis: Spezialprodukte für Pädiatrie, seltene Erkrankungen und Nischenbereiche verschwinden aus dem EU-Markt, weil sich die Zertifizierung für kleine Stückzahlen nicht mehr rechnet.

Konsequenzen bei Verstößen

Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) sieht bei Verstößen Bußgelder bis zu 30.000 Euro (§94 MPDG, Ordnungswidrigkeit) sowie Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (§92 MPDG) vor. Produkte ohne MDR-Zertifizierung dürfen nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr neu in den EU-Markt gebracht werden. Bereits verteilte Bestände können bis zur Erschöpfung weiter genutzt werden — Nachbestellungen sind nicht mehr möglich.

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Häufige Fragen

Gilt die EU-Medizinprodukteverordnung MDR für alle Hersteller — auch für kleine Unternehmen?+
Ja, die MDR gilt ohne KMU-Ausnahme für alle Hersteller, Importeure und in der EU ansässigen bevollmächtigten Vertreter. Rund 93 Prozent der deutschen Medizintechnik-Hersteller sind KMU — sie sind von den Anforderungen genauso betroffen wie Großkonzerne, tragen die Compliance-Kosten jedoch ohne die Skaleneffekte großer Unternehmen.
Was ist EUDAMED und warum ist die November-2026-Frist so wichtig?+
EUDAMED (European Database on Medical Devices) ist die zentrale EU-Datenbank für Medizinprodukte. Seit dem 28. Mai 2026 müssen alle neu in Verkehr gebrachten Produkte dort registriert sein. Für Altprodukte — Geräte, die noch unter den alten MDD-Übergangsregelungen vermarktet werden — gilt eine verlängerte Frist bis 27. November 2026. Ohne Eintrag in EUDAMED verliert ein Produkt ab diesem Tag seine Rechtsgrundlage für den EU-Vertrieb, und das BfArM kann Verkaufsverbote anordnen.
Welche MDR-Zertifizierungsfristen gelten für welche Geräteklassen?+
Die Übergangsfristen nach Verordnung (EU) 2023/607 sind gestaffelt: Klasse III (Hochrisiko, z.B. Herzklappen) und implantierbare Klasse-IIb-Geräte (z.B. Herzschrittmacher) müssen bis 31. Dezember 2027 MDR-zertifiziert sein. Klasse-IIb-Geräte (nicht-implantierbar, z.B. Beatmungsgeräte), Klasse IIa (z.B. Infusionspumpen) und bestimmte Klasse-I-Geräte (steril, messend, wiederverwendbar chirurgisch) haben Frist bis 31. Dezember 2028. Diese Fristen gelten nur, wenn die Eintrittsbedingungen erfüllt wurden.
Was passiert, wenn ein KMU-Hersteller die MDR-Fristen verpasst?+
Das nationale Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) sieht bei Verstößen Bußgelder bis zu 30.000 Euro (Ordnungswidrigkeit nach §94 MPDG) und in schwerwiegenden Fällen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (§92 MPDG) vor. Das BfArM kann Verkaufsverbote, Produktrückrufe und Marktrücknahmen anordnen. Produkte ohne MDR-Zertifizierung dürfen nach dem Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr neu in den EU-Markt gebracht werden.
Warum ist die Benannte-Stellen-Kapazität ein Problem für KMU?+
Für die MDR-Zertifizierung von Klasse-IIa- und höheren Produkten ist eine akkreditierte Benannte Stelle zwingend. In der EU gibt es derzeit nur rund 51 MDR-akkreditierte Benannte Stellen — gegenüber etwa 80 unter der alten MDD-Richtlinie. Über 15.000 Anträge sind noch in Bearbeitung; Bearbeitungszeiten für Klasse-IIb/III-Produkte liegen bei 12 bis 30 Monaten. Gleichzeitig müssen 2026 und 2027 erste MDR-Zertifikate verlängert werden, was den Kapazitätsengpass weiter verschärft.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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