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Regulierung

NIS-2-Richtlinie: Cybersicherheit wird Chefsache — mit persönlicher Haftung

Von Joe Martin · · Regulierung

NIS-2-Richtlinie: Vergleich wichtige und besonders wichtige Einrichtungen — Schwellenwerte, Aufsicht, Bußgelder, Pflichten

Am 6. Dezember 2025 ist das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten — ohne Übergangsfrist. Was vorher nur große Infrastrukturbetreiber traf, gilt jetzt für rund 29.500 Unternehmen in Deutschland — darunter viele kleinere und mittlere Betriebe.

Was sich ändert

Die Richtlinie erweitert den Kreis der „kritischen Einrichtungen" drastisch: Betroffen sind jetzt 18 Sektoren — von Energie, Gesundheit und Transport über Lebensmittelproduktion und Chemie bis zum verarbeitenden Gewerbe.

Die Schwelle liegt bei mindestens 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz. Wer darüber liegt und in einem der regulierten Sektoren tätig ist, fällt unter NIS-2 — ohne dass das BSI Bescheid gibt. Unternehmen müssen selbst prüfen, ob sie betroffen sind.

Was das für dich heißt

Drei Pflichten kommen auf dich zu:

Die Geschäftsführung haftet persönlich — auch mit ihrem Privatvermögen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt. D&O-Versicherungen decken das oft nicht ab.

Fair gesagt

Cybersicherheit ist kein Nice-to-have mehr. Angriffe auf Lieferketten, Ransomware, Datendiebstahl — die Bedrohungslage ist real. Wer kritische Infrastruktur betreibt oder in sensiblen Branchen tätig ist, sollte sich schützen.

Der eigentliche Haken

Das Gesetz kam ohne Übergangsfrist. Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie betroffen sind — weil das BSI sie nicht informiert. Wer die Registrierungsfrist verpasst hat oder Sicherheitslücken nicht behebt, riskiert Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro (besonders wichtige Einrichtungen) oder 7 Millionen Euro (wichtige Einrichtungen). Im Wiederholungsfall droht der Geschäftsführung ein Berufsverbot.

Und: IT-Sicherheit kostet. Systeme nachzurüsten, Prozesse zu dokumentieren, externe Audits einzukaufen — das schlägt vor allem bei kleineren Betrieben ins Budget.

Für Unternehmer: Weiterführende Grundlagen

NIS-2 ist eine von mehreren regulatorischen Pflichten, die beim Unternehmensaufbau relevant werden. Wer eine Firma gründet in einem der 18 regulierten Sektoren, sollte NIS-2-Compliance von Anfang an mitplanen. Auch wer sich selbstständig macht und mit der Zeit wächst: Die Schwellenwerte von 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz rücken mit jedem Schritt näher. Wer ein Startup gründet in einem regulierten Bereich, sollte die NIS-2-Pflichten früh kennen — sie treffen schneller als erwartet.

Häufige Fragen

Wer ist von NIS-2 betroffen?+
Unternehmen in 18 regulierten Sektoren mit mindestens 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz — insgesamt rund 29.500 Betriebe in Deutschland. Besonders wichtige Einrichtungen sind es ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Euro Umsatz. Das BSI informiert nicht aktiv: Jedes Unternehmen muss selbst prüfen, ob es unter NIS-2 fällt.
Welche Pflichten gelten unter NIS-2 konkret?+
Drei Kernpflichten: Registrierung beim BSI (Frist war der 6. März 2026), Meldung von Sicherheitsvorfällen (Erstmeldung binnen 24 Stunden, Zwischenbericht nach 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat) und dokumentiertes Risikomanagement nach IT-Grundschutz.
Haftet die Geschäftsführung persönlich?+
Ja. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haftet die Geschäftsführung nach § 38 BSIG persönlich — auch mit dem Privatvermögen, inklusive Beweislastumkehr. Im Wiederholungsfall droht ein Berufsverbot. D&O-Versicherungen decken das oft nicht ab.
Wie hoch sind die Bußgelder bei NIS-2-Verstößen?+
Besonders wichtige Einrichtungen riskieren bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des Jahresumsatzes, wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 % des Umsatzes.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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