PFAS-Verbot Oktober 2026: Pizzakartons, Regenjacken, Imprägniersprays — wer haftet als Inverkehrbringer?
Was ist die Verordnung (EU) 2024/2462?
Die Verordnung (EU) 2024/2462 der Europäischen Kommission vom 19. September 2024 ergänzt Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 um Eintrag 79. Sie beschränkt die Verwendung von PFHxA (Undecafluorhexansäure), ihren Salzen und PFHxA-verwandten Stoffen in einer Reihe von Verbraucherprodukten. PFHxA gehört zur Gruppe der PFAS — per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen — die als Ewigkeitschemikalien bekannt sind, weil sie sich in der Umwelt und im menschlichen Körper praktisch nicht abbauen.
Die Verordnung trat formal am 10. Oktober 2024 in Kraft. Die eigentlichen Verbote werden gestaffelt wirksam: zunächst für Feuerlöschmittel ab April 2026, dann für die breite Masse der Konsumgüter ab 10. Oktober 2026 und für weitere Bekleidungsprodukte ab Oktober 2027.
Welche Produkte sind ab dem 10. Oktober 2026 betroffen?
Ab dem 10. Oktober 2026 dürfen folgende Produktkategorien nicht mehr in der EU neu in Verkehr gebracht werden, wenn sie PFHxA in Konzentrationen über den Grenzwerten enthalten:
- Textilien und Bekleidung einschließlich Accessoires mit Leder, Pelzen und Häuten: Dazu zählen Outdoorjacken, Membrantextilien, wasserdichte Oberbekleidung, Handtaschen aus Kunstleder und vergleichbare Artikel.
- Schuhwaren für Verbraucher: Jede Art von Endverbraucherschuhen, unabhängig vom Material.
- Papier und Karton als Lebensmittelkontaktmaterialien: Pizzakartons, beschichtete Einwegbecher, Fastfood-Verpackungen, Backpapier und andere Papierprodukte, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
- Gemische für Verbraucher: Imprägniersprays, Druckertinte, Reinigungsmittel, soweit sie für Verbraucher vermarktet werden.
- Kosmetika: Wasserfeste Produkte, Foundations, Sonnencremes und andere Kosmetika mit PFHxA-haltigen Inhaltsstoffen.
Ausnahmen
Von dem Verbot ausgenommen sind Medizinprodukte, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Bautextilien. Bereits vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebrachte Produkte dürfen weiter abverkauft werden — es gibt keinen Rückrufzwang für Lagerbestände.
Die Grenzwerte im Detail
Der Eintrag 79 des Anhangs XVII legt folgende Konzentrationsgrenzen im homogenen Material fest:
- 25 ppb (Mikrogramm je Kilogramm) für die Summe aus PFHxA und seinen Salzen
- 1.000 ppb für die Summe der PFHxA-verwandten Stoffe
Entscheidend ist der Gehalt im jeweiligen homogenen Materialbestandteil — bei mehrschichtigen Textilien also schichtweise. Lieferantenaussagen oder Herstellerkonformitätserklärungen allein genügen nicht als Nachweis; für rechtssichere Belege ist eine Analyse durch ein akkreditiertes Labor erforderlich.
Wer haftet? Die Inverkehrbringer-Regel
Das REACH-System weist die Verantwortung dem zu, der das Erzeugnis in der EU erstmals in Verkehr bringt. Das sind bei außereuropäischen Produkten die Importeure, bei EU-intern produzierten Waren die Hersteller. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße — keine KMU-Ausnahme, kein Mindestumsatz, keine Mindest-Mitarbeiterzahl.
Besonders wichtig: Wer selbst nie aktiv PFHxA eingekauft hat, kann dennoch betroffen sein. In der Textilindustrie wird PFHxA häufig durch sogenannte C6-Technologie bei der funktionellen Ausrüstung von Geweben eingesetzt — oft mehrere Lieferkettenstufen vor dem Importeur. Händler, die fertig konfektionierte Ware aus Drittländern einführen, müssen daher aktiv prüfen, ob ihre Lieferkette konform ist.
Was das für die Praxis bedeutet
Der Stichtag ist der 10. Oktober 2026 — rund fünf Wochen nach Redaktionsschluss dieses Beitrags. Für Unternehmen in den betroffenen Sektoren bedeutet das:
1. Sortiment prüfen
Welche Produkte im Sortiment könnten PFHxA enthalten? Funktionell ausgerüstete Textilien (wasserabweisend, schmutzabweisend), Schuhwaren, Lebensmittelverpackungen aus beschichtetem Papier und wasserfeste Kosmetika stehen unter besonderem Prüfverdacht.
2. Lieferanten anfragen
Eine schriftliche Anfrage an alle relevanten Lieferanten nach einer PFHxA-Freiheitserklärung ist der erste notwendige Schritt. Lieferanten, die keine belastbaren Aussagen machen können, sollten als Risiko eingestuft werden.
3. Laboranalyse veranlassen
Für Produkte ohne eindeutige Lieferantenbestätigung ist eine unabhängige Laboranalyse durch ein akkreditiertes Prüfinstitut der einzige rechtssichere Nachweis. Viele Textil- und Chemikalientestinstitute bieten entsprechende PFAS-Screenings an.
Kein aktives Behördenalert
Kein Unternehmen wird von Marktaufsichtsbehörden aktiv benachrichtigt, wenn seine Ware nicht konform ist. Die Prüflast liegt vollständig beim Inverkehrbringer. REACH-Verstöße können über RAPEX-Meldungen auffliegen und zu Marktrücknahmen, Bußgeldern und Rückforderungen führen.
Einordnung: Gezielte Beschränkung, kein PFAS-Totalverbot
PFHxA ist eine von rund 10.000 bekannten PFAS-Verbindungen. Die Verordnung (EU) 2024/2462 beschränkt gezielt diese Untergruppe — ein umfassendes Totalverbot aller PFAS in Konsumgütern ist ein separates, noch laufendes Verfahren bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Für viele der betroffenen Produktkategorien existieren heute bereits PFAS-freie Alternativen; der Markt hat sich in mehreren Bereichen bereits vor dem Stichtag umgestellt.
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Häufige Fragen
Welche Produkte sind ab dem 10. Oktober 2026 vom PFAS-Verbot betroffen?+
Wie hoch sind die Grenzwerte und wie werden sie gemessen?+
Wer haftet, wenn PFHxA im Produkt steckt — der Hersteller oder der Händler?+
Gibt es eine KMU-Ausnahme oder eine Übergangsfrist für kleine Unternehmen?+
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Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2. September 2026.