PPWR ab 12. August 2026: Was Händler und Hersteller jetzt tun müssen
Am 12. August 2026 tritt Verordnung (EU) 2025/40 — die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) — in Kraft. Kein Aufschub, kein Übergangsjahr. Ein Bündnis von Branchenverbänden hatte eine Verschiebung auf Januar 2027 gefordert; die EU-Kommission hat abgelehnt und im März 2026 ein abschließendes Guidance-Dokument veröffentlicht. Wer Verpackungen in der EU in Verkehr bringt, muss ab diesem Datum vier unmittelbare Pflichten erfüllen — unabhängig von der Betriebsgröße.
Was die PPWR ist und für wen sie gilt
Die EU-Verpackungsverordnung ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie von 1994 und gilt als direkt anwendbare EU-Verordnung in allen 27 Mitgliedstaaten — ohne nationales Umsetzungsgesetz. Betroffen ist, wer Verpackungen erstmals in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringt: Hersteller, Importeure, Online-Händler, Marktplatz-Händler. Eine generelle KMU-Ausnahme gibt es nicht.
Vier Sofortpflichten ab dem 12. August 2026
Herstellerregister-Registrierung
Wer Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich im nationalen Herstellerregister des jeweiligen EU-Mitgliedstaats registrieren. In Deutschland wird das bestehende LUCID-System (VerpackG) angepasst; die nationale Umsetzungsgesetzgebung (VerpackG-Novelle) ist noch nicht abgeschlossen. Wer in mehreren EU-Ländern verkauft, benötigt eine Registrierung pro Land — Cross-Border-Händler stehen damit vor einem erheblichen Verwaltungsaufwand.
Konformitätserklärung und technische Dokumentation
Für jede Verpackungsart ist eine Konformitätserklärung mit technischen Unterlagen zu erstellen und auf Anforderung der Marktaufsichtsbehörden vorzulegen. Die Pflicht gilt je Verpackungstyp — nicht je Produkt, Lieferant oder Charge. Für Unternehmen mit mehreren Versandverpackungsarten bedeutet das: eine Erklärung je Art.
PFAS-Verbot bei Lebensmittelkontaktverpackungen
Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen per- und polyfluorierte Substanzen (PFAS) unterhalb der in der Verordnung festgelegten Grenzwerte halten. PFAS wurden bisher in fetthaltigen Lebensmittelverpackungen (Fast-Food-Verpackungen, Mikrowellenbehälter, Backpapier) eingesetzt. Hersteller solcher Verpackungen müssen bis zum Stichtag auf PFAS-freie Alternativen umgestellt haben.
Hohlboden- und Doppelwand-Verbot
Verpackungen, die durch Doppelwände, Hohlböden oder andere Konstruktionen das tatsächliche Füllvolumen für den Käufer täuschend vergrößern, sind verboten. Das betrifft insbesondere Schachteln und Behälter in Lebensmittel, Kosmetik und Geschenkartikel-Segmenten, die optisch mehr Inhalt versprechen, als tatsächlich enthalten ist.
Was Marktplatz-Händler wissen müssen
Art. 45 PPWR verpflichtet Online-Marktplätze ausdrücklich dazu, die Registrierungs- und EPR-Angaben ihrer Händler einzuholen und zu prüfen. Plattformen wie Amazon sind damit berechtigt — und faktisch gezwungen — nicht registrierte Händlerangebote zu sperren. Für Marktplatz-Händler ohne Registrierung droht damit ab dem 12. August 2026 eine Angebotssperre.
Was erst ab 2030 gilt
Die PPWR enthält auch Vorgaben, die erst mit erheblichem Vorlauf in Kraft treten. Ab dem 1. Januar 2030 gelten: maximaler Leerraum von 50 Prozent bei Verkaufsverpackungen (Art. 24), Mindestanteile an Post-Consumer-Recyclat für Kunststoffverpackungen von 10 bis 35 Prozent je Kategorie (Art. 7) sowie Format-Verbote nach Anhang V. Die vollständige Kennzeichnungspflicht mit standardisierten Sortierhinweis-Piktogrammen gilt ab dem 12. August 2028 oder 24 Monate nach Veröffentlichung der Durchführungsakte — je nachdem, was später eintritt.
Praktische Schritte für KMU
Wer die unmittelbaren Pflichten noch nicht erfüllt hat, sollte in den nächsten Tagen drei Dinge klären: Erstens, ob eine Registrierungspflicht besteht (= Verpackungen erstmals im EU-Markt). Zweitens, welche Verpackungsarten betrieben werden und ob Konformitätserklärungen je Typ vorliegen. Drittens, ob Lebensmittelkontaktverpackungen PFAS-frei sind. Wer saubere, gängige Verpackungen ohne täuschende Konstruktionen einsetzt und die Registrierung rasch nachholt, ist kurzfristig auf der sicheren Seite — die härteren Design-Pflichten kommen erst 2030.
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Häufige Fragen
Wer ist ab dem 12. August 2026 von der PPWR betroffen?+
Was muss ab dem 12. August 2026 konkret getan werden?+
Wurde die PPWR nicht verschoben — gilt der 12. August 2026 wirklich?+
Was droht, wenn ein Unternehmen ab dem 12. August 2026 nicht registriert ist?+
Welche Pflichten gelten erst ab dem 1. Januar 2030?+
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Melde dich für die Macher-Session an- Verordnung (EU) 2025/40 — EUR-Lex
- EU-Kommission Guidance PPWR März 2026
- IHK Schleswig-Holstein — Pflichten der EU-Verpackungsverordnung ab 12. August 2026
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2. August 2026.