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PSD3 & PSR: EU-Zahlungsdienstereform trifft auch Online-Händler — was KMU 2028 erwartet

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik PSD3 & PSR EU-Zahlungsdienstereform: Vergleich Zahlungsdienstleister (PSP) vs. KMU-Händler (Non-PSP). Zeitstrahl: Polit. Einigung Nov 2025, ECON Mai 2026, OJ ausstehend, Anwendungspflicht Mitte 2028.

PSD3 und PSR: Die EU reformiert das Zahlungsrecht

PSD3 und PSR werden häufig als Reform für Banken und Fintechs beschrieben — und das stimmt für das Schwergewicht der Pflichten. Wer aber einen Online-Shop betreibt, Rückerstattungen per Banküberweisung abwickelt oder einen eigenen Checkout-Flow betreibt, bekommt die Auswirkungen dieser Reform trotzdem zu spüren.

Zwei EU-Rechtsakte lösen gemeinsam die bisherige Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ab: Die PSR (Payment Services Regulation) ist eine direkt anwendbare Verordnung, die keinen nationalen Umsetzungsakt braucht. Die PSD3 ist eine Richtlinie, die Deutschland innerhalb von 21 Monaten nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (OJ) in nationales Recht überführen muss. Stand September 2026 steht diese OJ-Veröffentlichung noch aus. Die frühestmögliche Anwendungspflicht liegt bei Mitte 2028.

Was sich für Online-Händler ändert

Für KMU-Händler, die keine Zahlungsdienstleister-Lizenz halten, sind drei Punkte direkt relevant:

IBAN-Namensverifizierung bei Rückerstattungen

Wer Retouren per Banküberweisung erstattet, muss künftig prüfen, ob IBAN und Kontoinhaber übereinstimmen — das sogenannte Verification of Payee-Verfahren. Das ist ein echter neuer Schritt im Retourenprozess. Plugin-basierte Payment-Lösungen regeln die meisten Checkout-Zahlungen automatisch, aber die IBAN-Verifikation bei ausgehenden Überweisungen kommt fast immer aus dem eigenen ERP oder Warenwirtschaftssystem. Wer also manuelle oder systemgestützte Rückerstattungen per Banküberweisung abwickelt, muss diesen Prozessschritt spätestens vor Anwendungsbeginn integrieren.

SCA/3DS2 Checkout-Updates

Das Framework für starke Kundenauthentifizierung (SCA) wird mit PSD3/PSR erweitert. Neue Auslöser — darunter Token-Erstellung und Änderungen von Kontaktdaten — müssen im Checkout-Flow abgebildet werden. Wer einen eigenen Checkout oder ein selbst konfiguriertes Payment-Plugin betreibt, muss sicherstellen, dass diese Trigger korrekt verarbeitet werden. Standardisierte Payment-Integrationen (z. B. über Stripe, Adyen oder PayPal) erhalten diese Updates in der Regel automatisch.

BNPL-Entlastung für Händler

Positiv: Buy-Now-Pay-Later wird durch PSD3/PSR eindeutig als Verbraucherkredit eingestuft. Die Compliance-Pflichten treffen den BNPL-Anbieter — nicht den Händler, der BNPL lediglich als Zahlungsoption in seinen Shop einbindet. Das nimmt Händlern eine Grauzone, die bisher für Unsicherheit gesorgt hatte.

Wer die eigentliche Last trägt

Die schwerwiegendsten Pflichten richten sich an Zahlungsdienstleister, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute: Sie müssen bis Mitte 2028 ihre Zulassungen erneuern, schärfere Betrugspräventionspflichten erfüllen, neue Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen einhalten und ein härteres Sanktionsumfeld einkalkulieren. Für Fintechs, die unter PSD2 lizenziert wurden, ist die Transition ein erheblicher Aufwand.

Gewöhnliche KMU-Händler ohne PSP-Lizenz stehen dagegen vergleichsweise gut da: keine Neuzulassung, keine direkte Lizenzmigration. Der Handlungsbedarf beschränkt sich auf die Anpassung bestimmter operativer Prozesse — und das erst ab Mitte 2028.

Was KMU jetzt tun sollten

Vor der OJ-Veröffentlichung besteht kein akuter Handlungsbedarf. Wer aber Rückerstattungen per Banküberweisung abwickelt oder einen selbst verwalteten Checkout betreibt, sollte die technische Machbarkeit der IBAN-Verifikation und der erweiterten SCA-Trigger jetzt prüfen — Implementierungen in ERP-Systemen und Warenwirtschaft brauchen oft mehr Vorlauf als erwartet.

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*Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben basieren auf dem Rechtsstand September 2026.*

Häufige Fragen

Müssen KMU-Online-Händler wegen PSD3 und PSR ihre Zahlungsprozesse sofort umstellen?+
Nein. Vor der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (OJ), die noch aussteht, besteht kein Handlungsbedarf. Die frühestmögliche Anwendungspflicht liegt bei Mitte 2028 — 21 Monate nach OJ-Publikation.
Was ändert sich konkret für Online-Shops durch PSD3 und PSR?+
Zwei Hauptpunkte: Erstens müssen Rückerstattungen per Banküberweisung künftig eine IBAN-Namensverifizierung (Verification of Payee) durchlaufen — ein neuer Schritt im Retourenprozess. Zweitens werden SCA/3DS2-Trigger erweitert, was Anpassungen im Checkout-Flow erfordert.
Betrifft PSD3 auch BNPL-Anbieter wie Klarna oder Ratenzahlung?+
Ja, aber für Händler als Entlastung: Buy-Now-Pay-Later wird eindeutig als Verbraucherkredit eingestuft. Die Compliance-Pflichten treffen den BNPL-Anbieter, nicht den Händler, der BNPL lediglich als Zahlungsoption einbindet.
Was ist der Unterschied zwischen PSR und PSD3?+
Die PSR (Payment Services Regulation) ist eine EU-Verordnung, die nach Veröffentlichung direkt gilt — ohne nationalen Umsetzungsakt. Die PSD3 ist eine Richtlinie, die Deutschland innerhalb von 21 Monaten nach OJ-Publikation in nationales Recht umsetzen muss.
Wer ist am stärksten von PSD3 und PSR betroffen?+
Primär Zahlungsdienstleister (PSP), Kreditinstitute, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute. Sie müssen bis Mitte 2028 ihre Zulassungen erneuern, schärfere Betrugspräventionspflichten erfüllen und ein härteres Sanktionsumfeld einkalkulieren. Für gewöhnliche KMU-Händler sind die Auswirkungen vergleichsweise moderat.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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