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Registrierkassenpflicht ab 2028: Was kleine Betriebe mit offener Ladenkasse jetzt wissen müssen

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik Kassenpflicht ab 2028 als Entscheidungsbaum: Gesamtumsatz über 100.000 Euro im Jahr? Wenn nein, keine Pflicht. Wenn ja: Barumsatz höchstens 12.000 Euro? Wenn ja, ausgenommen. Wenn nein, Pflicht ab 1. Januar 2028 zur elektronischen Kasse mit zertifizierter TSE. Dazu der Hinweis auf den elektronischen Beleg statt Papierbon-Pflicht.

Die offene Ladenkasse soll für viele kleine Betriebe ab 2028 Geschichte sein. Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Entwurf des Zweiten Kassengesetzes beschlossen. Danach muss jeder Betrieb mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr ab dem 1. Januar 2028 ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen. Das sind rund 8.300 Euro Umsatz im Monat. Gezählt wird der gesamte Umsatz, nicht nur das Bargeld. Damit trifft die Pflicht genau die Betriebe, die bisher mit Geldkassette und Zählprotokoll arbeiten: Wochenmarktstände, Hofläden, Imbisse, Kioske und kleine Handwerksbetriebe mit Barverkauf.

Was der Entwurf vorsieht

Der Regierungsentwurf trägt den Titel „Gesetz zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen". Das Bundesfinanzministerium hatte den Referentenentwurf am 7. August 2026 vorgelegt. Die Kernpunkte:

Was das für kleine Betriebe bedeutet

Laut IHK Köln sind in Deutschland noch rund 115.000 offene Ladenkassen im Einsatz. Wer über der Umsatzgrenze liegt und mehr als 12.000 Euro im Jahr bar einnimmt, muss bis 2028 auf ein TSE-Kassensystem umstellen. Das heißt: Kasse anschaffen, TSE einrichten, Mitarbeitende schulen und den Kassenabschluss neu organisieren.

Auch wer schon eine elektronische Kasse hat, ist betroffen. Der elektronische Beleg wird Pflicht. Kassensysteme müssen dafür einen QR-Code, eine E-Mail-Ausgabe oder eine ähnliche Lösung anbieten. Wer eine Kasse hat, sollte beim Anbieter klären, ob das System das kann.

Fair gesagt

Das Ziel des Gesetzes ist nachvollziehbar. Steuerhinterziehung an der Bargeldkasse verschafft unehrlichen Betrieben einen Preisvorteil gegenüber den ehrlichen. Und die Papierbon-Pflicht, die seit 2020 gilt, soll wegfallen. Kunden können einen Papierbeleg aber weiterhin verlangen.

Der eigentliche Haken

Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, und die Ausnahmeverordnung fehlt. Wer jetzt eine Kasse kauft, investiert auf Grundlage eines Entwurfs. Wer bis Ende 2027 wartet, konkurriert mit allen anderen Betrieben um Termine bei Kassenanbietern und Steuerberatern. Die DIHK warnt bereits vor einer neuen Bürokratiewelle.

Was jetzt zu tun ist

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Häufige Fragen

Ab wann gilt die Registrierkassenpflicht?+
Nach dem Regierungsentwurf des Zweiten Kassengesetzes, den das Bundeskabinett am 23. September 2026 beschlossen hat, ab dem 1. Januar 2028. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
Für wen gilt die Kassenpflicht?+
Für Betriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro im Kalenderjahr. Maßgeblich ist der gesamte Umsatz, nicht nur der Barumsatz. Betroffene müssen ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen.
Gibt es Ausnahmen von der Kassenpflicht?+
Ja. Betriebe mit höchstens 12.000 Euro Barumsatz im Kalenderjahr sind ausgenommen. Weitere Ausnahmen, etwa für bestimmte Branchen, soll eine Rechtsverordnung regeln. Diese Verordnung liegt noch nicht vor.
Fällt die Bonpflicht weg?+
Die Pflicht, einen Papierbon auszugeben, soll zum 1. Januar 2028 entfallen. Stattdessen müssen Betriebe einen elektronischen Beleg in einem standardisierten Datenformat bereitstellen, zum Beispiel per QR-Code, E-Mail oder NFC. Kunden können einen Papierbeleg weiterhin verlangen.
Ist die offene Ladenkasse ab 2028 verboten?+
Nicht für alle. Wer höchstens 100.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr macht oder höchstens 12.000 Euro bar einnimmt, darf nach dem Entwurf weiter mit offener Ladenkasse arbeiten. Alle anderen brauchen ab 2028 eine elektronische Kasse mit TSE.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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