Textil-EPR ab 2028: Wer Kleidung und Schuhe verkauft, zahlt bald für die Entsorgung
Wer Kleidung, Schuhe oder Heimtextilien verkauft, kennt die Kostenseite bisher als Einkauf, Lager und Versand. Bald kommt ein neuer Posten dazu: die Entsorgung der Ware am Ende ihres Lebens. Mit der Richtlinie (EU) 2025/1892 hat die EU eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien beschlossen. Sie ändert die Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und verlagert die Kosten für Sammlung und Verwertung von Alttextilien auf diejenigen, die die Ware in Verkehr bringen — auch auf kleine Betriebe.
Was sich ändert
Die Novelle wurde am 26. September 2025 im Amtsblatt der EU verkündet und ist am 16. Oktober 2025 in Kraft getreten. Sie verpflichtet jeden Mitgliedstaat, eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien einzuführen. Das Prinzip ist aus anderen Bereichen bekannt — etwa bei Verpackungen oder Elektrogeräten: Wer ein Produkt auf den Markt bringt, trägt die Verantwortung und die Kosten für dessen Entsorgung.
Erfasst werden nach Anhang IVc der Richtlinie:
- Bekleidung und Accessoires
- Schuhe
- Heimtextilien
- weitere textilbezogene Erzeugnisse
Als Hersteller gilt dabei, wer die Ware erstmals in einem EU-Mitgliedstaat in Verkehr bringt. Das umfasst Hersteller, Importeure und bestimmte Händler — ausdrücklich auch den Fernabsatz. Ein kleiner Online-Shop, der T-Shirts oder Sneaker aus dem Ausland bezieht und in Deutschland verkauft, fällt darunter. Ausgenommen sind Gebrauchtwaren-Händler und Maßschneider.
Was das für dich heißt
Zwei Pflichten stehen im Zentrum:
- Registrierung: Betroffene Unternehmen müssen sich in ein Herstellerregister eintragen.
- Gebühren: Sie zahlen laufende finanzielle Beiträge an eine Herstellerverantwortungsorganisation, bemessen an der in Verkehr gebrachten Menge.
Diese Beiträge werden ökomoduliert. Das heißt: Langlebige, reparierbare und gut recyclingfähige Textilien werden mit niedrigeren Gebühren belegt, kurzlebige Wegwerf-Mode mit höheren. Wer auf Qualität und Kreislauffähigkeit setzt, zahlt weniger — wer auf Masse und schnelle Wegwerfware setzt, mehr.
Die Fristen im Überblick:
- 16.10.2025 — die Richtlinie ist in Kraft.
- 17.06.2027 — die Mitgliedstaaten müssen sie in nationales Recht umgesetzt haben.
- 17.04.2028 — ab diesem Datum müssen funktionsfähige EPR-Systeme für Textilien bestehen.
Fair gesagt
Das Ziel der Regelung ist berechtigt. In der EU fallen jährlich mehrere Millionen Tonnen Alttextilien an, von denen bislang nur ein kleiner Teil sinnvoll verwertet wird. Es ist ökonomisch schlüssig, die Kosten der Entsorgung denen zuzuordnen, die die Ware in Umlauf bringen — und nicht allein der Allgemeinheit. Die Ausnahme für Gebrauchtwaren-Händler und Maßschneider zeigt, dass der Gesetzgeber die kleinen, kreislauforientierten Akteure nicht zusätzlich belasten will. Und die Vorgabe, dass Herstellerverantwortungsorganisationen KMU nicht unverhältnismäßig belasten dürfen, ist ausdrücklich in der Richtlinie verankert.
Der eigentliche Haken
Die deutsche Umsetzung steht noch nicht. Offen sind zentrale Punkte: der genaue sachliche Anwendungsbereich, wer im Detail zahlungspflichtig ist und wie Online-Handel und Plattformen eingebunden werden. Kleine Betriebe planen damit gegen ein bewegliches Ziel. Klar ist die Richtung — Registrierung, Mengenmeldung und Gebühren kommen; unklar sind die Details, die erst mit dem nationalen Umsetzungsgesetz bis Mitte 2027 feststehen.
Das Risiko liegt im Timing: Wer die Mengenerfassung seiner Textilien erst dann aufsetzt, wenn das Gesetz steht, hat keine belastbaren Daten für die erste Meldung. Sinnvoll ist, schon jetzt zu erfassen, welche Mengen an Bekleidung, Schuhen und Heimtextilien pro Jahr in Verkehr gebracht werden — das ist die Grundlage jeder späteren Gebührenmeldung.
Was du jetzt tun kannst
- Prüfe, ob du als Hersteller, Importeur oder Händler von Textilien in Verkehr bringst — das entscheidet über die Betroffenheit.
- Beginne mit einer sauberen Mengenerfassung deiner Textil-, Schuh- und Heimtextilsortimente.
- Behalte das deutsche Umsetzungsgesetz im Blick, das bis 17. Juni 2027 kommen muss.
- Denke bei Sortiment und Einkauf mit: Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit senken künftig die Gebühren.
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Häufige Fragen
Was regelt die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien?+
Wer gilt als Hersteller und ist damit betroffen?+
Welche Produkte werden erfasst?+
Welche Pflichten kommen konkret auf Unternehmen zu?+
Bis wann müssen Unternehmen die Pflichten umsetzen?+
Gibt es eine Ausnahme für kleine Unternehmen?+
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Melde dich für die Macher-Session an- Bayerisches Landesamt für Umwelt / Umweltpakt Bayern — Änderung der Abfallrahmenrichtlinie zu Textilien
- VDI Zentrum Ressourceneffizienz — Novelle der EU-Abfallrahmenrichtlinie
- Kopp-Assenmacher Rechtsanwälte — Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 27. September 2026.