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ViDA 2028: EU-Mehrwertsteuerreform zwingt Plattformen und EU-Händler zur Umrüstung

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik ViDA — Drei Säulen der EU-Mehrwertsteuerreform: Echtzeit-Meldepflicht ab 2030, Plattformhaftung ab 2028, OSS-Erweiterung ab 2027

Was ist ViDA?

Die Europäische Union hat mit der Richtlinie (EU) 2025/516 — kurz ViDA (VAT in the Digital Age) die größte Mehrwertsteuerreform seit Jahrzehnten verabschiedet. Der Rat der EU hat die Richtlinie am 11. März 2025 angenommen; sie wurde am 25. März 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist seit dem 14. April 2025 in Kraft.

ViDA ändert die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (2006/112/EG) in drei Säulen:

Deutschland muss ViDA bis zum 31. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen — das sind noch vier Monate.

Säule 1: Echtzeit-Meldepflicht für intra-EU B2B (ab 01.07.2030)

Ab dem 1. Juli 2030 gilt für alle intra-EU B2B-Transaktionen: Strukturierte elektronische Rechnungen müssen in Echtzeit digital gemeldet werden. Das klassische Rechnungs-PDF per E-Mail ist für grenzüberschreitende Unternehmensgeschäfte innerhalb der EU dann nicht mehr zulässig.

Erlaubte Formate basieren auf dem europäischen Standard EN 16931 — also XRechnung oder ZUGFeRD in aktueller Version. Nur maschinenlesbare, strukturierte Daten werden akzeptiert.

Wen betrifft das? Jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen B2B in andere EU-Länder liefert. Es gibt keine Mindestgröße und keine Ausnahme nach Branche. Ein Handwerksbetrieb, der gelegentlich in Österreich oder Polen tätig ist, ist genauso betroffen wie ein mittelständischer Exporteur.

Was das für die Praxis bedeutet: ERP-Systeme und Buchhaltungssoftware müssen auf strukturierte Rechnungsformate umgestellt werden. Erfahrungsgemäß dauert das mit Anbieterauswahl, Integration, Tests und Schulung ein bis zwei Jahre. Wer 2030 ready sein will, muss spätestens 2028 beginnen.

Mitgliedstaaten, die bereits nationale digitale Transaktionsmeldepflichten eingeführt haben (z. B. Frankreich), müssen ihre Systeme bis spätestens 01.01.2035 mit dem EU-weiten Modell in Einklang bringen.

Säule 2: Plattformen werden zum Steuerschuldner ihrer Nutzer (ab 01.07.2028)

Die einschneidendste Änderung für Plattformbetreiber und ihre Anbieter: Ab dem 1. Juli 2028 werden Plattformen für Kurzzeitvermietung (Aufenthalte von maximal 30 aufeinanderfolgenden Nächten pro Gast) und für Personenbeförderung auf der Straße zum sogenannten deemed supplier.

Das bedeutet im Klartext: Die Plattform gilt steuerrechtlich als Leistungserbringer und muss die Mehrwertsteuer auf alle über sie vermittelten Umsätze selbst abführen — auch wenn der eigentliche Anbieter ein kleiner Privatvermieter oder ein selbstständiger Fahrer ist, der die Leistung erbringt.

Ausnahme: Der Anbieter kann sich der Übernahme der Steuerpflicht durch die Plattform entziehen, indem er der Plattform eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorlegt und erklärt, die Mehrwertsteuer selbst anzumelden und abzuführen.

Konsequenz für Plattformbetreiber: Wer bis 2028 keine rechtskonforme Steuerlösung für seine Anbieter-Basis implementiert hat, haftet für die Mehrwertsteuer der gesamten Nutzerbasis. Das betrifft auch kleinere Vermittlungsplattformen, nicht nur Großkonzerne wie Airbnb oder Uber.

Konsequenz für kleine Vermieter: Wer seine Ferienwohnung oder ein Zimmer über eine Plattform anbietet, muss entscheiden, ob er eine USt-ID vorlegt und selbst Mehrwertsteuer erklärt — oder die Steuerlast der Plattform überlässt, was Auswirkungen auf seinen Preis und seine Netto-Einnahmen haben kann.

Die Mitgliedstaaten dürfen die Umsetzung der Plattformregelung auf eigene Kosten bis spätestens 01. Januar 2030 verschieben.

Säule 3: Erweitertes OSS-Verfahren (ab 01.01.2027)

Ab dem 1. Januar 2027 wird das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) erheblich ausgeweitet. Bisher konnten über OSS vor allem B2C-Fernverkäufe und bestimmte Dienstleistungen zentral gemeldet werden. Künftig umfasst das Verfahren mehr Umsatzkategorien.

Was das für Händler bedeutet: Wer heute noch in mehreren EU-Ländern Umsatzsteuer-Registrierungen unterhält und regelmäßig verschiedene nationale Steuererklärungen abgibt, kann ab 2027 mehr Umsätze über eine einzige zentrale Meldung in einem Mitgliedstaat abwickeln. Der Verwaltungsaufwand für grenzüberschreitende EU-Geschäfte sinkt.

Das IOSS-Verfahren (Import One-Stop-Shop) für Warensendungen unter 150 Euro wird ebenfalls angepasst und erweitert.

Der eigentliche Haken für KMU

ViDA klingt nach einem Problem für Großkonzerne — ist es aber nicht. Die Echtzeit-Meldepflicht ab 2030 betrifft jeden Betrieb, der B2B ins EU-Ausland liefert. Die Plattformhaftung ab 2028 trifft auch regionale Vermittler und kleine Vermietungsplattformen.

Das zentrale Problem für KMU ist der Zeithorizont. Vier Monate bis zur deutschen Umsetzungspflicht. Zwei Jahre bis zur Plattformhaftung. Vier Jahre bis zur Echtzeit-Meldepflicht. Das klingt nach viel — ist es aber nicht, wenn IT-Systeme, Prozesse und steuerliche Strukturen von Grund auf angepasst werden müssen. Wer mit der Planung wartet, baut unter maximalem Zeitdruck um.

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Häufige Fragen

Was ist ViDA und seit wann gilt es?+
ViDA steht für VAT in the Digital Age — die Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates der EU vom 11. März 2025. Sie wurde am 25. März 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist seit dem 14. April 2025 in Kraft. Deutschland muss ViDA bis zum 31. Dezember 2026 in nationales Recht (UStG) umsetzen.
Ab wann müssen Plattformen die MwSt. ihrer Nutzer abführen?+
Ab dem 1. Juli 2028 werden Plattformen für Kurzzeitvermietung (bis 30 Nächte pro Gast) und für Personenbeförderung auf der Straße zum sogenannten 'deemed supplier'. Sie müssen die Mehrwertsteuer auf die über sie vermittelten Leistungen selbst abführen — auch wenn der Anbieter ein kleiner privater Vermieter oder Fahrer ist. Ausnahme: Der Anbieter hinterlegt eine gültige Umsatzsteuer-ID und erklärt sich selbst steuerpflichtig.
Gilt die Echtzeit-Meldepflicht auch für kleine Unternehmen?+
Ja. Die Pflicht zur strukturierten E-Rechnung in Echtzeit für intra-EU B2B-Transaktionen (Säule 1, ab 01.07.2030) enthält keine Ausnahme nach Betriebsgröße. Jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen B2B in andere EU-Länder liefert, ist betroffen — unabhängig davon, ob es zwei oder zweitausend Mitarbeiter hat.
Was ändert sich für Händler, die das OSS-Verfahren nutzen?+
Ab dem 1. Januar 2027 wird das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ausgeweitet. Mehr grenzüberschreitende EU-Umsätze können dann zentral in einem einzigen Mitgliedstaat gemeldet werden, statt in jedem EU-Land, in dem Umsätze anfallen, eine eigene Umsatzsteuerregistrierung zu unterhalten. Das entlastet vor allem Händler, die bisher mehrere Mehrwertsteuernummern in der EU brauchten.
Warum muss Deutschland schon Ende 2026 handeln, wenn die Pflichten erst 2028 oder 2030 gelten?+
Deutschland hat als EU-Mitglied die Pflicht, ViDA bis zum 31. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen. Das betrifft vor allem die OSS-Erweiterung (ab 01.01.2027) und die Grundlagen der Plattformregelung. Für Unternehmen gilt: IT-Systeme für strukturierte Rechnungsformate und steuerliche Compliance-Lösungen für Plattformen brauchen Vorlaufzeit von ein bis zwei Jahren — wer 2030 oder 2028 ready sein will, muss spätestens 2027 beginnen.

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Quellen

Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 28. August 2026.

Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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