EnEfG/EDL-G: Energieaudit-Pflicht für KMU ab 2026
Am 24. Juni 2026 hat das Bundeskabinett die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) beschlossen. Die wichtigste Änderung für kleine und mittlere Unternehmen: Die KMU-Ausnahme von der Energieaudit-Pflicht entfällt. Künftig zählt nur noch der Energieverbrauch.
Was sich ändert
Bisher waren kleine und mittlere Unternehmen vom Energieaudit befreit. Die Novelle streicht diese Ausnahme. Ab jetzt gilt: Wer im Durchschnitt der letzten drei Jahre mehr als 2,77 GWh verbraucht hat, muss ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen lassen — egal ob KMU oder Großkonzern.
Frist für das erste Audit: Spätestens 11. Oktober 2026.
Wiederholung: Alle vier Jahre.
Ausnahme: Unternehmen mit zertifiziertem Energiemanagementsystem (ISO 50001 oder EMAS) sind vom Audit befreit.
Wer ist betroffen?
2,77 GWh klingt viel — sind aber nur rund 230.000 kWh pro Monat. Betroffen sind energieintensive Produktionsbetriebe, metallverarbeitende Unternehmen, Bäckereien mit mehreren Filialen, Handwerksbetriebe mit stromhungrigen Maschinen.
Die neue Schwelle trifft auch mittelständische Betriebe, die bisher unter dem KMU-Privileg ausgenommen waren.
Was das für dich heißt
Das erste Audit muss bis spätestens 11. Oktober 2026 abgeschlossen sein. Danach alle vier Jahre wiederholen.
Zusätzlich: Unternehmen zwischen 2,77 und 23,6 GWh müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Audit einen Umsetzungsplan für identifizierte Effizienzmaßnahmen erstellen und im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Ab 23,6 GWh wird ein vollwertiges Energiemanagementsystem (ISO 50001) Pflicht — Frist: 11. Oktober 2027.
Kosten für ein Audit: Zwischen 2.000 und 10.000 Euro je nach Betriebsgröße und Komplexität.
Fair gesagt
Energieeffizienz ist wichtig — und wer seinen Verbrauch kennt, kann sparen. Viele Unternehmen entdecken durch Audits tatsächlich lohnende Effizienzpotenziale.
Die alte BAFA-Förderung (bis zu 80 Prozent Zuschuss für KMU-Energieaudits) läuft mit der Novelle allerdings aus.
Der eigentliche Haken
Das Kabinett hat die Novelle am 24. Juni 2026 beschlossen — jetzt läuft das parlamentarische Verfahren. Die Frist (11. Oktober 2026) ist schon gesetzt, noch bevor das Gesetz final im Bundesrat ist.
Viele Betriebe wissen noch gar nicht, dass sie auditpflichtig werden. Wer seinen Drei-Jahres-Durchschnitt nicht kennt, sollte jetzt rechnen. Wer die Frist verpasst, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Und: Die EU-Umsetzungsfrist (11. Oktober 2025) hat Deutschland bereits gerissen. Die Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet — der Druck auf schnelle Umsetzung steigt.
Für Unternehmer: Weiterführende Grundlagen
Die EnEfG/EDL-G-Novelle ist nicht die einzige Energieregulierung, die KMU trifft. Wer Gewerbeimmobilien besitzt, sollte parallel die EU-Gebäudeenergierichtlinie (EPBD) im Blick haben — sie bringt Solarpflicht ab 31. Dezember 2026 und Sanierungspflicht ab 2030. Wer in kritischen Infrastrukturen arbeitet, ist von NIS-2 (Cybersicherheitspflicht) betroffen. Der gemeinsame Nenner: EU-Regulierung kommt in Wellen, und die Fristen warten nicht.
Häufige Fragen
Wer ist ab 2026 zur Energieaudit-Pflicht verpflichtet?+
Bis wann muss das erste Energieaudit durchgeführt werden?+
Gibt es Ausnahmen von der Audit-Pflicht?+
Was kostet ein Energieaudit?+
Was passiert bei Nichterfüllung der Audit-Pflicht?+
Du willst wissen, was das für deinen Betrieb bedeutet?
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Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 1. Juli 2026.