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EU-Kurzzeit-Vermietungsverordnung: Was Airbnb-Gastgeber und Ferienwohnungsvermieter jetzt tun müssen

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik EU-Kurzzeitvermietungsverordnung 2024/1028: drei Schritte Registrieren, Nummer anzeigen, Plattform meldet ab September 2026 an Bundesnetzagentur, Airbnb-Strafe Spanien 64 Millionen Euro

Die Registrierungsnummer, die jetzt Pflicht ist

Wer eine Ferienwohnung, ein Gästezimmer oder eine Unterkunft über Airbnb, Booking.com oder ähnliche Plattformen anbietet, unterliegt seit dem 20. Mai 2026 der EU-Kurzzeit-Vermietungsverordnung (Verordnung EU 2024/1028). Das Kernstück: jede Unterkunftseinheit braucht eine behördliche Registrierungsnummer, und diese Nummer muss in jeder Anzeige stehen.

Das klingt zunächst nach einer Formalität. Die Konsequenz bei Nichtbeachtung ist jedoch sehr konkret: Plattformen müssen nicht-konforme Inserate auf behördliche Anordnung hin innerhalb von 10 Tagen entfernen. Spanien hat diesen Mechanismus bereits aktiviert und Airbnb im März 2026 mit 64 Millionen Euro bestraft, weil zehntausende Inserate ohne gültige Lizenz- oder Registrierungsnummer gelistet waren.

Was die Verordnung vorschreibt

Die Verordnung gilt für alle Vermietungen möblierter Unterkünfte, die:

Ausgenommen sind ausdrücklich Hotels, Hostels, Campingplätze sowie Dauermieten ab 12 Monaten. Für alle anderen gilt: keine Ausnahme für Privatpersonen, kein Schwellenwert nach Umsatz oder Anzahl der Vermietungstage.

Die Pflichten für Gastgeber im Überblick:

Was Plattformen ab September 2026 tun

Für Vermieter besonders relevant: Ab September 2026 sind Airbnb und Co. verpflichtet, monatlich Aktivitätsdaten — Gästezahlen, Belegungszeiten, Unterkunftsinformationen — an die Bundesnetzagentur als zentralen deutschen Datenpunkt (Single Digital Entry Point, SDEP) zu übermitteln. Die Bundesnetzagentur leitet die Daten an die Gemeinden weiter.

Was das bedeutet: Plattformen haben einen starken Eigenanreiz, nur noch registrierte Inserate zu listen. Die Meldepflicht betrifft jeden Eintrag. Nicht-registrierte Angebote können die Plattform in Erklärungsnöte gegenüber den Behörden bringen. Die Folge ist absehbar: Plattformen werden Inserate ohne gültige Registrierungsnummer zunehmend aktiv aussortieren, bevor eine Behörde es anordnet.

In Deutschland hat das Bundesministerium das KVDG (Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz) als nationales Umsetzungsgesetz verabschiedet. Bußgelder für Plattformen können nach dem KVDG bis zu 100.000 Euro betragen.

Warum der Hochsommer 2026 der falsche Zeitpunkt zum Abwarten ist

Die Verordnung ist seit Mai 2026 anwendbar. Wer sich jetzt registriert, hat die Nummer rechtzeitig, bevor die monatlichen Plattform-Meldungen im September beginnen. Wer wartet, riskiert, genau in der stärksten Buchungsphase des Jahres aus den Suchergebnissen zu fallen.

Die Registrierung selbst ist für einen einzelnen Gastgeber überschaubar: ein Antrag bei der Gemeindeverwaltung, Angabe der Unterkunft und des eigenen Status. Der Aufwand ist begrenzt — sofern die Gemeinde ein digitales Verfahren anbietet. In einigen Bundesländern ist das bereits der Fall, in anderen noch nicht.

Was das für Zulieferer der Plattformwirtschaft heißt

Die Verordnung trifft nicht nur direkt vermietende Gastgeber. Auch Hausverwalter, die Eigentümern die Kurzzeitvermietung organisieren, Property-Management-Unternehmen und Anbieter, die mehrere Einheiten über eine einzige Plattform listen, sind betroffen. Jede Einheit braucht eine eigene Nummer. Bei zehn Wohnungen heißt das: zehn separate Registrierungsverfahren.

Für gewerbliche Anbieter lohnt sich der Blick auf die Umsetzungsfortschritte der jeweiligen Bundesländer, da das Antragsverfahren dezentral bei den Kommunen liegt und je nach Standort unterschiedlich weit digitalisiert ist.

Weitere EU-Regulierungen, die Dienstleistungs- und Plattformbetriebe treffen: DAC7 und Plattform-Meldepflichten sowie die EU-Plattformarbeitsrichtlinie.

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Häufige Fragen

Für wen gilt die EU-Kurzzeit-Vermietungsverordnung?+
Die Verordnung (EU) 2024/1028 gilt seit dem 20. Mai 2026 für alle, die möblierte Unterkünfte für weniger als 12 Monate über Online-Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder Vrbo vermieten. Es gibt keine Ausnahme für Privatpersonen und kein Mindestvolumen — auch ein einzelnes Zimmer fällt darunter. Ausgenommen sind Hotels, Hostels, Campingplätze und Mietverhältnisse von 12 Monaten oder länger.
Was ist die Registrierungspflicht und wie erhalte ich eine Registrierungsnummer?+
Jede Unterkunftseinheit, die kurzfristig vermietet wird, benötigt eine eindeutige Registrierungsnummer von der zuständigen Gemeindeverwaltung oder der zuständigen Behörde des Bundeslandes. Jede Einheit wird separat registriert. Die Registrierungsnummer muss anschließend in jeder Online-Anzeige sichtbar sein. Wenden Sie sich für die Antragstellung an Ihre Gemeindeverwaltung; in einigen Bundesländern gibt es dafür bereits digitale Verfahren.
Was passiert, wenn ich keine Registrierungsnummer habe?+
Plattformen wie Airbnb müssen ab Mai 2026 prüfen, ob Inserate eine gültige Registrierungsnummer enthalten. Fehlt die Nummer, müssen Plattformen das Inserat auf behördliche Anordnung hin innerhalb von 10 Tagen entfernen. Spanien hat Airbnb im März 2026 mit einer Strafe von 64 Millionen Euro belegt, weil tausende Inserate ohne gültige Lizenznummer gelistet waren. Vermieter ohne Registrierung riskieren den Verlust ihrer Plattform-Sichtbarkeit.
Was melden Plattformen ab September 2026 an die Bundesnetzagentur?+
Ab September 2026 sind Plattformen verpflichtet, monatlich Aktivitätsdaten an die Bundesnetzagentur als zentralen Datenpunkt (Single Digital Entry Point, SDEP) zu übermitteln. Diese Daten umfassen unter anderem Gästezahlen, Belegungszeiten und Angaben zu den Unterkünften. Die Bundesnetzagentur leitet die Daten an die zuständigen Gemeinden weiter, die damit den lokalen Mietmarkt überwachen können.
Gilt die Verordnung auch, wenn ich nur gelegentlich ein Zimmer vermiete?+
Ja. Die Verordnung (EU) 2024/1028 kennt keine Bagatellgrenze und keine Ausnahme für gelegentliche oder private Vermietungen. Sobald die Vermietung über eine Online-Plattform und gegen Entgelt erfolgt und die Mietdauer unter 12 Monaten liegt, greift die Registrierungspflicht. Auch eine einzige Wohnung, die nur an einzelnen Wochenenden vermietet wird, fällt darunter.

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Quellen

Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 23. August 2026.

Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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