EU-Kurzzeit-Vermietungsverordnung: Was Airbnb-Gastgeber und Ferienwohnungsvermieter jetzt tun müssen
Die Registrierungsnummer, die jetzt Pflicht ist
Wer eine Ferienwohnung, ein Gästezimmer oder eine Unterkunft über Airbnb, Booking.com oder ähnliche Plattformen anbietet, unterliegt seit dem 20. Mai 2026 der EU-Kurzzeit-Vermietungsverordnung (Verordnung EU 2024/1028). Das Kernstück: jede Unterkunftseinheit braucht eine behördliche Registrierungsnummer, und diese Nummer muss in jeder Anzeige stehen.
Das klingt zunächst nach einer Formalität. Die Konsequenz bei Nichtbeachtung ist jedoch sehr konkret: Plattformen müssen nicht-konforme Inserate auf behördliche Anordnung hin innerhalb von 10 Tagen entfernen. Spanien hat diesen Mechanismus bereits aktiviert und Airbnb im März 2026 mit 64 Millionen Euro bestraft, weil zehntausende Inserate ohne gültige Lizenz- oder Registrierungsnummer gelistet waren.
Was die Verordnung vorschreibt
Die Verordnung gilt für alle Vermietungen möblierter Unterkünfte, die:
- kürzer als 12 Monate dauern,
- gegen Entgelt angeboten werden und
- über eine Online-Plattform buchbar sind.
Ausgenommen sind ausdrücklich Hotels, Hostels, Campingplätze sowie Dauermieten ab 12 Monaten. Für alle anderen gilt: keine Ausnahme für Privatpersonen, kein Schwellenwert nach Umsatz oder Anzahl der Vermietungstage.
Die Pflichten für Gastgeber im Überblick:
- Registrierung: Eine Registrierungsnummer bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder Landesbehörde beantragen. Jede Unterkunftseinheit wird separat registriert — wer drei Wohnungen vermietet, braucht drei Nummern.
- Anzeigepflicht: Die Registrierungsnummer muss in jeder Plattform-Anzeige gut sichtbar erscheinen.
- Aktualität: Änderungen an den Angaben müssen der Behörde gemeldet werden.
Was Plattformen ab September 2026 tun
Für Vermieter besonders relevant: Ab September 2026 sind Airbnb und Co. verpflichtet, monatlich Aktivitätsdaten — Gästezahlen, Belegungszeiten, Unterkunftsinformationen — an die Bundesnetzagentur als zentralen deutschen Datenpunkt (Single Digital Entry Point, SDEP) zu übermitteln. Die Bundesnetzagentur leitet die Daten an die Gemeinden weiter.
Was das bedeutet: Plattformen haben einen starken Eigenanreiz, nur noch registrierte Inserate zu listen. Die Meldepflicht betrifft jeden Eintrag. Nicht-registrierte Angebote können die Plattform in Erklärungsnöte gegenüber den Behörden bringen. Die Folge ist absehbar: Plattformen werden Inserate ohne gültige Registrierungsnummer zunehmend aktiv aussortieren, bevor eine Behörde es anordnet.
In Deutschland hat das Bundesministerium das KVDG (Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz) als nationales Umsetzungsgesetz verabschiedet. Bußgelder für Plattformen können nach dem KVDG bis zu 100.000 Euro betragen.
Warum der Hochsommer 2026 der falsche Zeitpunkt zum Abwarten ist
Die Verordnung ist seit Mai 2026 anwendbar. Wer sich jetzt registriert, hat die Nummer rechtzeitig, bevor die monatlichen Plattform-Meldungen im September beginnen. Wer wartet, riskiert, genau in der stärksten Buchungsphase des Jahres aus den Suchergebnissen zu fallen.
Die Registrierung selbst ist für einen einzelnen Gastgeber überschaubar: ein Antrag bei der Gemeindeverwaltung, Angabe der Unterkunft und des eigenen Status. Der Aufwand ist begrenzt — sofern die Gemeinde ein digitales Verfahren anbietet. In einigen Bundesländern ist das bereits der Fall, in anderen noch nicht.
Was das für Zulieferer der Plattformwirtschaft heißt
Die Verordnung trifft nicht nur direkt vermietende Gastgeber. Auch Hausverwalter, die Eigentümern die Kurzzeitvermietung organisieren, Property-Management-Unternehmen und Anbieter, die mehrere Einheiten über eine einzige Plattform listen, sind betroffen. Jede Einheit braucht eine eigene Nummer. Bei zehn Wohnungen heißt das: zehn separate Registrierungsverfahren.
Für gewerbliche Anbieter lohnt sich der Blick auf die Umsetzungsfortschritte der jeweiligen Bundesländer, da das Antragsverfahren dezentral bei den Kommunen liegt und je nach Standort unterschiedlich weit digitalisiert ist.
Weitere EU-Regulierungen, die Dienstleistungs- und Plattformbetriebe treffen: DAC7 und Plattform-Meldepflichten sowie die EU-Plattformarbeitsrichtlinie.
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Häufige Fragen
Für wen gilt die EU-Kurzzeit-Vermietungsverordnung?+
Was ist die Registrierungspflicht und wie erhalte ich eine Registrierungsnummer?+
Was passiert, wenn ich keine Registrierungsnummer habe?+
Was melden Plattformen ab September 2026 an die Bundesnetzagentur?+
Gilt die Verordnung auch, wenn ich nur gelegentlich ein Zimmer vermiete?+
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Melde dich für die Macher-Session an- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1028 (Volltext)
- EUR-Lex: Zusammenfassung der VO (EU) 2024/1028
- Bundesnetzagentur: Kurzzeitvermietung
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 23. August 2026.