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BFSG: Seit 28. Juni muss dein Online-Shop barrierefrei sein

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — seit 28. Juni 2025 Pflicht für Online-Shops und digitale Dienste, WCAG 2.1 AA, Bußgeld bis 100.000 Euro, Ausnahme nur für Kleinstunternehmen

Website oder Online-Shop? Seit dem 28. Juni 2025 muss er barrierefrei sein — und wer das verschlafen hat, bekam im August die Abmahnung. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist da, ohne Schonfrist und ohne große Vorwarnung.

Was sich ändert

Das BFSG setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher, diese barrierefrei zu gestalten. Betroffen ist fast jeder, der online an Endkunden verkauft oder digitale Services anbietet:

Maßstab ist im Kern WCAG 2.1 Level AA: Alternativtexte für Bilder, Bedienbarkeit per Tastatur, ausreichende Kontraste, Screenreader-Unterstützung und eine klare Struktur. Technisch anspruchsvoll — rechtlich Pflicht.

Was das für dich heißt

Ausgenommen sind allein Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich: weniger als 10 Mitarbeiter UND höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Wer also 11 Mitarbeiter hat, steht vor der vollen Pflicht — die Grenze ist hart.

Fehlt die Barrierefreiheit, drohen Bußgelder bis 100.000 Euro, dazu Untersagung oder Rücknahme nicht-konformer Angebote durch die Marktüberwachung der Länder. Und seit August 2025 rollen die Abmahnwellen: Kanzleien fordern Hunderte Euro Vergleichsgebühr, die technische Nachrüstung kostet schnell Tausende.

Fair gesagt

Barrierefreiheit ist richtig. Wer digitale Angebote für alle nutzbar macht — auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder Motorikeinschränkungen — gewinnt Kunden und handelt inklusiv. Die Technik ist ausgereift, Checklisten und Prüf-Tools gibt es, und ein barrierefreier Shop ist meist auch ein besser bedienbarer Shop.

Der eigentliche Haken

Die Umsetzung kostet. Viele kleine Shops haben ihre Website selbst gebastelt oder günstig bauen lassen — jetzt braucht es WCAG-Know-how, ein Audit und Nachbesserungen. Wer im Juni noch nichts wusste, bekam im August die Abmahnung: null Aufklärung, null Schonfrist, null Nachsicht.

Die Pflicht traf damit ausgerechnet die, die am wenigsten Ressourcen für rechtliche Dauerbeobachtung haben. Kleinstbetriebe sind raus, aber direkt darüber beginnt die volle Haftung. Die Grenze ist hart, die Kosten sind real, die Durchsetzung ist da.

Für Unternehmer: Weiterführende Grundlagen

Das BFSG ist nicht die einzige digitale Pflicht, die gerade auf kleine Betriebe einprasselt. Wer einen Online-Shop betreibt, sollte parallel die NIS-2-Cybersicherheitspflicht und den Cyber Resilience Act im Blick haben — beide verschärfen die Anforderungen an digitale Produkte und IT-Sicherheit. Wer Chatbots oder KI-Funktionen einsetzt, ist zusätzlich von der Transparenzpflicht des EU AI Act betroffen. Der gemeinsame Nenner: Digitalisierung wird reguliert, und die Fristen warten nicht.

Häufige Fragen

Seit wann gilt das BFSG?+
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Für neu angebotene Produkte und Dienstleistungen gibt es keine generelle Übergangsfrist — nur eng begrenzte Bestandsschutzregeln für bestimmte Altgeräte und Selbstbedienungsterminals laufen noch bis 2030.
Welche Unternehmen sind von der Pflicht ausgenommen?+
Nur Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich mit weniger als 10 Mitarbeitern UND höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Wichtig: Diese Ausnahme gilt ausschließlich für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Ab 10 Mitarbeitern greift die volle Pflicht.
Was bedeutet barrierefrei konkret?+
Maßstab ist im Kern WCAG 2.1 Level AA (über die Norm EN 301 549): Alternativtexte für Bilder, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, ausreichende Farbkontraste, Screenreader-Unterstützung und eine klare, logische Seitenstruktur.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?+
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können nicht-konforme Angebote untersagen und Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. Zusätzlich sind seit August 2025 wettbewerbsrechtliche Abmahnwellen dokumentiert, bei denen Kanzleien Vergleichsgebühren fordern.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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