BFSG: Seit 28. Juni muss dein Online-Shop barrierefrei sein
Website oder Online-Shop? Seit dem 28. Juni 2025 muss er barrierefrei sein — und wer das verschlafen hat, bekam im August die Abmahnung. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist da, ohne Schonfrist und ohne große Vorwarnung.
Was sich ändert
Das BFSG setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher, diese barrierefrei zu gestalten. Betroffen ist fast jeder, der online an Endkunden verkauft oder digitale Services anbietet:
- Online-Shops und E-Commerce
- Buchungs- und Bezahltools
- E-Book-Plattformen und E-Reader
- Bankdienstleistungen, Telekommunikation, Personenbeförderung
Maßstab ist im Kern WCAG 2.1 Level AA: Alternativtexte für Bilder, Bedienbarkeit per Tastatur, ausreichende Kontraste, Screenreader-Unterstützung und eine klare Struktur. Technisch anspruchsvoll — rechtlich Pflicht.
Was das für dich heißt
Ausgenommen sind allein Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich: weniger als 10 Mitarbeiter UND höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Wer also 11 Mitarbeiter hat, steht vor der vollen Pflicht — die Grenze ist hart.
Fehlt die Barrierefreiheit, drohen Bußgelder bis 100.000 Euro, dazu Untersagung oder Rücknahme nicht-konformer Angebote durch die Marktüberwachung der Länder. Und seit August 2025 rollen die Abmahnwellen: Kanzleien fordern Hunderte Euro Vergleichsgebühr, die technische Nachrüstung kostet schnell Tausende.
Fair gesagt
Barrierefreiheit ist richtig. Wer digitale Angebote für alle nutzbar macht — auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder Motorikeinschränkungen — gewinnt Kunden und handelt inklusiv. Die Technik ist ausgereift, Checklisten und Prüf-Tools gibt es, und ein barrierefreier Shop ist meist auch ein besser bedienbarer Shop.
Der eigentliche Haken
Die Umsetzung kostet. Viele kleine Shops haben ihre Website selbst gebastelt oder günstig bauen lassen — jetzt braucht es WCAG-Know-how, ein Audit und Nachbesserungen. Wer im Juni noch nichts wusste, bekam im August die Abmahnung: null Aufklärung, null Schonfrist, null Nachsicht.
Die Pflicht traf damit ausgerechnet die, die am wenigsten Ressourcen für rechtliche Dauerbeobachtung haben. Kleinstbetriebe sind raus, aber direkt darüber beginnt die volle Haftung. Die Grenze ist hart, die Kosten sind real, die Durchsetzung ist da.
Für Unternehmer: Weiterführende Grundlagen
Das BFSG ist nicht die einzige digitale Pflicht, die gerade auf kleine Betriebe einprasselt. Wer einen Online-Shop betreibt, sollte parallel die NIS-2-Cybersicherheitspflicht und den Cyber Resilience Act im Blick haben — beide verschärfen die Anforderungen an digitale Produkte und IT-Sicherheit. Wer Chatbots oder KI-Funktionen einsetzt, ist zusätzlich von der Transparenzpflicht des EU AI Act betroffen. Der gemeinsame Nenner: Digitalisierung wird reguliert, und die Fristen warten nicht.
Häufige Fragen
Seit wann gilt das BFSG?+
Welche Unternehmen sind von der Pflicht ausgenommen?+
Was bedeutet barrierefrei konkret?+
Welche Strafen drohen bei Verstößen?+
Du willst wissen, was das für deinen Betrieb bedeutet?
In der Macher-Session sprechen wir über genau solche Themen — konkret, ohne Theorie-Kurs.
Melde dich für die Macher-Session an- gesetze-im-internet.de: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act)
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- IT-Recht-Kanzlei: BFSG-Pflichten und Abmahnrisiko für Online-Shops
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 19. Juni 2026.