LkSG: Warum KMU-Zulieferer das Lieferkettengesetz trifft, obwohl es nicht für sie gilt
Der Fragebogen, den du nicht ablehnen kannst
Ein Betrieb mit 25 oder 50 Beschäftigten fällt nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Trotzdem landet der Lieferketten-Fragebogen des Großkunden im Postfach — mit Rückmeldefrist, Code-of-Conduct-Anlage und der Bitte um Bestätigung der eigenen Prozesse.
Das ist kein Missverständnis, sondern die eingebaute Funktionsweise des Gesetzes. Das LkSG verpflichtet große Unternehmen, ihre gesamte Lieferkette zu prüfen. Prüfen können sie nur, indem sie fragen — bei ihren Zulieferern.
Wen das LkSG direkt verpflichtet
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (BGBl. 2021 I S. 2959) gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten im Inland. Seit dem 1. Januar 2024 liegt die Schwelle bei 1.000 Beschäftigten.
Diese Unternehmen müssen:
- ein Risikomanagement für Menschenrechts- und Umweltrisiken einrichten
- regelmäßig und anlassbezogen Risikoanalysen durchführen
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen
- ein Beschwerdeverfahren bereitstellen
- die Erfüllung dieser Pflichten dokumentieren und jährlich bei der BAFA berichten
Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 8 Millionen Euro oder 2 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Jahresumsatzes, wobei die umsatzbezogene Grenze erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro greift.
Warum es KMU trotzdem trifft
Die Pflicht des Großkunden endet nicht an seiner Werkstür. Er muss die Risiken in seiner Lieferkette kennen — also bei denen, die ihn beliefern. Für den KMU-Zulieferer entsteht daraus ein indirekter, aber sehr konkreter Anforderungsdruck:
- Fragebögen zu Arbeitsbedingungen, Vorlieferanten, Herkunftsländern
- Code-of-Conduct-Vereinbarungen als Anlage zum Liefervertrag
- Vertragsklauseln mit Zusicherungen, Auskunfts- und Kontrollrechten
- Audit-Anfragen oder die Pflicht, Zertifikate beizubringen
Das Druckmittel ist nicht das Gesetz, sondern der Auftrag. Wer nicht liefert, was der Großkunde für seine eigene Dokumentation braucht, riskiert die Geschäftsbeziehung. Compliance wird über den Markt durchgesetzt, nicht über eine Behörde.
Die Grenze, die viele nicht kennen: § 9 LkSG
Das Gesetz überträgt die Pflichten ausdrücklich nicht eins zu eins nach unten. Maßstab jeder Anforderung ist die Angemessenheit. Nach § 9 LkSG darf das verpflichtete Unternehmen bei mittelbaren Zulieferern angemessene Präventionsmaßnahmen verankern — bemessen an vier Kriterien:
- Art und Umfang der Geschäftstätigkeit
- Einflussvermögen auf den unmittelbaren Verursacher
- Schwere und Wahrscheinlichkeit der Verletzung
- eigener Verursachungsbeitrag
Daraus folgt praktisch: Ein Handwerksbetrieb mit 30 Beschäftigten und einer überschaubaren Vorkette schuldet keinem Großkunden ein Lieferketten-Managementsystem im Format eines Konzerns. Anforderungen, die außer Verhältnis zu Größe und tatsächlichem Einfluss stehen, sind vom LkSG nicht gedeckt — sie sind verhandelbar.
Das hilft aber nur, wer die Grenze kennt und benennen kann. Wer jeden Fragebogen ungeprüft ausfüllt, baut sich Zusicherungen ein, für die er später einstehen muss.
Was die BAFA seit 2026 tatsächlich macht
Die BAFA hat den Schwerpunkt von der Berichtsentgegennahme auf die inhaltliche Prüfung verlagert und geht dabei risikobasiert vor: Sie prüft dort genauer, wo Branche, Beschaffungsregion oder Hinweise auf Verstöße ein erhöhtes Risiko nahelegen. Der Ansatz ist dialogisch angelegt — Beratung und Nachbesserung stehen vor der Sanktion.
Für Zulieferer bedeutet das: Der Prüfdruck bei den Großkunden steigt und wandert als Nachfragedruck in die Lieferkette. Die Fragebögen werden nicht weniger, sondern präziser.
Und dann kommt die CSDDD
Die europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) ist beschlossen, aber noch nicht anwendbar. Sie greift stufenweise ab 2029 und setzt mit rund 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz deutlich höhere Schwellen an als das LkSG. Das deutsche Gesetz verschwindet dadurch nicht automatisch.
Für KMU-Zulieferer heißt das: erst einmal ein System, das über den Auftraggeber wirkt — später womöglich zwei Ebenen mit derselben Logik und wachsendem Dokumentationsaufwand. Details zur europäischen Ebene: CSDDD — die EU-Lieferkettenrichtlinie.
Was jetzt zu tun ist
Bestandsaufnahme der Kunden. Welche deiner Auftraggeber liegen über 1.000 Beschäftigten? Von genau dort kommen die Anforderungen — und nur dort sind sie im LkSG verankert.
Antworten einmal sauber vorbereiten. Ein kurzes Dokument zu Arbeitsbedingungen, Vorlieferanten und Herkunftsländern beantwortet die meisten Fragebögen. Einmal erstellt, spart es bei jedem weiteren Kunden Zeit.
Vertragsklauseln lesen, bevor du unterschreibst. Zusicherungen über die gesamte Vorkette, unbegrenzte Auditrechte oder Freistellungen sind der Punkt, an dem aus fremder Pflicht dein Haftungsrisiko wird.
Unverhältnismäßiges zurückweisen — mit Begründung. § 9 LkSG ist das Argument. Es wirkt besser als pauschale Ablehnung, weil es die Pflicht des Kunden anerkennt und nur deren Reichweite begrenzt.
Berichtspflichten aus anderen Richtungen laufen parallel dazu: CSRD — Nachhaltigkeitsbericht und die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) treffen Zulieferer über denselben Mechanismus — Nachweispflicht des Großen, Datenbeschaffung beim Kleinen.
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Häufige Fragen
Gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch für kleine Unternehmen?+
Was darf ein Großkunde von mir als Zulieferer verlangen?+
Wie hoch sind die Bußgelder nach dem LkSG?+
Was prüft die BAFA und ab wann?+
Was ist der Unterschied zwischen LkSG und CSDDD?+
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Melde dich für die Macher-Session an- BAFA — Überblick Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- BAFA — FAQ Lieferketten
- BAFA — Berichtspflicht nach LkSG
- ZDH — Handwerk und Lieferkettengesetz
- IHK Halle-Dessau — LkSG-Praxisleitfaden für KMU
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 21. August 2026.