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Neue EU-Produkthaftung 2026: Software, Apps und KI haften wie Geräte

Von Joe Martin · · Regulierung

Infografik: Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 ab 9. Dezember 2026 — Software, Apps und KI-Systeme erstmals als Produkte, 500-Euro-Grenze und 85-Millionen-Deckel entfallen, Flow-Diagramm betroffene Unternehmenstypen

Das EU-Produkthaftungsrecht ist 40 Jahre alt — und gilt ab Dezember 2026 neu. Richtlinie (EU) 2024/2853 schreibt die Grundregeln um: Software, Apps und KI-Systeme werden zu haftbaren Produkten, die bisherigen Haftungsgrenzen verschwinden, und der Nachweis eines Fehlers wird für Kläger erheblich einfacher.

Was ist die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie?

Die Richtlinie (EU) 2024/2853, verabschiedet am 23. Oktober 2024 und im EU-Amtsblatt am 18. November 2024 veröffentlicht, ersetzt die Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG von 1985. Die neue Richtlinie gilt für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. Deutschland muss sie bis zu diesem Datum umsetzen — das Umsetzungsgesetz lag im Juli 2026 noch nicht final verabschiedet vor.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz richtet sich an alle Glieder der Lieferkette:

Eine Ausnahme für KMU oder kleine Unternehmen gibt es nicht.

Was ändert sich konkret?

Keine Bagatellgrenze mehr

Das bisherige Produkthaftungsrecht verlangte mindestens 500 Euro Sachschaden, bevor eine Klage möglich war. Diese Untergrenze entfällt ersatzlos — auch Kleinstschäden sind ab Dezember 2026 klagbar.

Keine Haftungsobergrenze mehr

Der bisherige Deckel von 85 Millionen Euro bei Personenschäden einer gleichartigen Schadenserie wird abgeschafft. Die Haftung ist damit unbegrenzt. Für unversicherte oder unterversicherte KMU kann das existenzielle Folgen haben.

Beweislast sinkt für Kläger

Drei gesetzliche Vermutungsregeln erleichtern den Klageweg erheblich:

Für technisch hochkomplexe Produkte reicht darüber hinaus Plausibilität — der Kläger muss keinen vollständigen Beweis führen.

Offenlegungspflicht — interne Dokumente werden anfordbar

Neu im deutschen Recht: Wenn ein Kläger einen Anspruch ausreichend plausibel macht, kann das Gericht das beklagte Unternehmen verpflichten, relevante Beweismittel offenzulegen — interne Fehlerberichte, Testprotokolle, technische Dokumentation. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes können gesondert geschützt werden. Die praktische Konsequenz: Interne Kommunikation zu bekannten Produktproblemen sollte jetzt als Geschäftsgeheimnis klassifiziert und dokumentiert werden, bevor ein Rechtsstreit entsteht.

Software, Apps und KI — was Entwickler wissen müssen

Bisher unterlagen Software und digitale Dienste kaum der Produkthaftung. Das ändert sich grundlegend:

Ausnahme: Open-Source-Software, die nicht kommerziell entwickelt und bereitgestellt wird, ist ausgenommen. Wer jedoch Open-Source-Komponenten kommerziell in eigene Produkte integriert, haftet für Fehler dieser Komponenten.

Was jetzt zu tun ist

Für KMU — egal ob Hersteller, Importeur, Händler oder Softwareentwickler — gilt:

Das deutsche Umsetzungsgesetz (Modernisierung des Produkthaftungsrechts) befand sich im Juli 2026 noch im parlamentarischen Verfahren. Die EU-Frist gilt trotzdem: 9. Dezember 2026.

Weiterführende Themen

Wer sich mit verwandten EU-Regulierungen befassen möchte: Die EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR regelt seit Dezember 2024 Meldepflichten und Haftung für Online-Händler. Der Cyber Resilience Act bringt ab 2027 Cybersicherheits-Anforderungen für vernetzte Produkte. Und der EU AI Act verpflichtet KI-Anbieter ab August 2026 zur Transparenz gegenüber Nutzern.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie?+
Die Richtlinie (EU) 2024/2853 gilt für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. Ältere Produkte unterliegen weiterhin dem alten Produkthaftungsgesetz von 1989. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen — das deutsche Umsetzungsgesetz war im Juli 2026 noch nicht final verabschiedet.
Haftet Software unter der neuen Produkthaftungsrichtlinie?+
Ja. Die Richtlinie 2024/2853 erfasst erstmals ausdrücklich Software, Apps, Firmware, SaaS-Lösungen, KI-Systeme und digitale Dienste als Produkte. Auch Fehler durch Software-Updates nach der Markteinführung und das Unterlassen sicherheitskritischer Updates können Haftung auslösen. Nicht kommerziell bereitgestellte Open-Source-Software ist ausgenommen.
Welche Haftungsgrenzen entfallen durch die neue Produkthaftungsrichtlinie?+
Zwei wesentliche Grenzen werden abgeschafft: erstens der bisherige Selbstbehalt von 500 Euro Sachschaden, der Kleinstschäden von Klagen ausschloss; zweitens die Haftungsobergrenze von 85 Millionen Euro bei Personenschäden. Die Haftung ist nach neuem Recht unbegrenzt. Für KMU ohne ausreichende Produkthaftpflichtversicherung kann das existenzbedrohend werden.
Wie ändert sich die Beweislast für Geschädigte?+
Die neue Richtlinie enthält drei gesetzliche Vermutungsregeln: Verweigert das Unternehmen die Offenlegung von Unterlagen, gilt der Produktfehler als vermutet. Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften oder offensichtlicher Fehlfunktion wird der Fehler ebenfalls vermutet. Ist ein Fehler belegt und entspricht der Schaden dem typischen Bild, gilt der Kausalzusammenhang als vermutet. Für technisch hochkomplexe Produkte reicht bereits Plausibilität.
Gilt die neue Produkthaftungsrichtlinie auch für kleine Unternehmen und KMU?+
Ja, ohne Ausnahme. Die Richtlinie 2024/2853 kennt keine Sonderregelung für kleine oder mittlere Unternehmen. Hersteller, Importeure, Händler, Software-Entwickler und Online-Marktplatz-Betreiber sind unabhängig von ihrer Unternehmensgröße betroffen — sofern sie Produkte ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr bringen.

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Über den Autor

Joe Martin baut seit über 45 Jahren Unternehmen — als Gründer, als Verkäufer eigener Firmen und als Berater für Startups und Banken. Er ist Autor von vier Büchern und entwickelt heute KI-Software. In der offenen Macher-Session beantwortet er reale Unternehmer-Fragen — kein Theorie-Kurs. Mehr über Joe Martin →

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