Neue EU-Produkthaftung 2026: Software, Apps und KI haften wie Geräte
Das EU-Produkthaftungsrecht ist 40 Jahre alt — und gilt ab Dezember 2026 neu. Richtlinie (EU) 2024/2853 schreibt die Grundregeln um: Software, Apps und KI-Systeme werden zu haftbaren Produkten, die bisherigen Haftungsgrenzen verschwinden, und der Nachweis eines Fehlers wird für Kläger erheblich einfacher.
Was ist die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie?
Die Richtlinie (EU) 2024/2853, verabschiedet am 23. Oktober 2024 und im EU-Amtsblatt am 18. November 2024 veröffentlicht, ersetzt die Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG von 1985. Die neue Richtlinie gilt für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. Deutschland muss sie bis zu diesem Datum umsetzen — das Umsetzungsgesetz lag im Juli 2026 noch nicht final verabschiedet vor.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz richtet sich an alle Glieder der Lieferkette:
- Hersteller physischer und digitaler Produkte — erstmals ausdrücklich einschließlich Software, Apps, SaaS-Lösungen, KI-Systeme und Firmware
- Importeure, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern einführen und damit für fehlende EU-Hersteller einstehen
- Händler, die auf Anfrage keinen EU-Haftenden innerhalb eines Monats benennen können
- Online-Marktplatz-Betreiber, wenn sie Drittanbieter-Produkte so präsentieren, dass Verbraucher sie als Lieferanten wahrnehmen
- Fulfillment-Dienstleister, wenn kein Importeur oder Bevollmächtigter in der EU vorhanden ist
- Wiederaufbereiter und Modifier, die ein Produkt wesentlich verändern
Eine Ausnahme für KMU oder kleine Unternehmen gibt es nicht.
Was ändert sich konkret?
Keine Bagatellgrenze mehr
Das bisherige Produkthaftungsrecht verlangte mindestens 500 Euro Sachschaden, bevor eine Klage möglich war. Diese Untergrenze entfällt ersatzlos — auch Kleinstschäden sind ab Dezember 2026 klagbar.
Keine Haftungsobergrenze mehr
Der bisherige Deckel von 85 Millionen Euro bei Personenschäden einer gleichartigen Schadenserie wird abgeschafft. Die Haftung ist damit unbegrenzt. Für unversicherte oder unterversicherte KMU kann das existenzielle Folgen haben.
Beweislast sinkt für Kläger
Drei gesetzliche Vermutungsregeln erleichtern den Klageweg erheblich:
- Verweigert das beklagte Unternehmen die Offenlegung von Unterlagen, gilt der Produktfehler als vermutet.
- Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften oder offensichtlicher Fehlfunktion wird der Fehler ebenfalls vermutet.
- Ist ein Fehler belegt und entspricht der Schaden dem typischen Bild, gilt auch der Kausalzusammenhang als vermutet.
Für technisch hochkomplexe Produkte reicht darüber hinaus Plausibilität — der Kläger muss keinen vollständigen Beweis führen.
Offenlegungspflicht — interne Dokumente werden anfordbar
Neu im deutschen Recht: Wenn ein Kläger einen Anspruch ausreichend plausibel macht, kann das Gericht das beklagte Unternehmen verpflichten, relevante Beweismittel offenzulegen — interne Fehlerberichte, Testprotokolle, technische Dokumentation. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes können gesondert geschützt werden. Die praktische Konsequenz: Interne Kommunikation zu bekannten Produktproblemen sollte jetzt als Geschäftsgeheimnis klassifiziert und dokumentiert werden, bevor ein Rechtsstreit entsteht.
Software, Apps und KI — was Entwickler wissen müssen
Bisher unterlagen Software und digitale Dienste kaum der Produkthaftung. Das ändert sich grundlegend:
- Betriebssysteme, Firmware und Apps gelten als Produkte
- KI-Systeme sind als Unterfall von Software ausdrücklich erfasst
- SaaS-Lösungen und Cloud-Dienste fallen ebenfalls unter die Richtlinie
- Updates, die nach der Markteinführung Fehler einführen, können Haftung auslösen
- Das Unterlassen sicherheitskritischer Updates ist ein Haftungsrisiko
Ausnahme: Open-Source-Software, die nicht kommerziell entwickelt und bereitgestellt wird, ist ausgenommen. Wer jedoch Open-Source-Komponenten kommerziell in eigene Produkte integriert, haftet für Fehler dieser Komponenten.
Was jetzt zu tun ist
Für KMU — egal ob Hersteller, Importeur, Händler oder Softwareentwickler — gilt:
- Produkthaftpflichtversicherung überprüfen und anpassen: Deckungssumme, Einschluss neuer Produktkategorien wie Software und KI
- Lieferkette dokumentieren: Wer ist Hersteller? Gibt es einen EU-Importeur? Kann der Händler den Haftenden innerhalb eines Monats benennen?
- Interne Fehlerberichte und Testergebnisse als Geschäftsgeheimnisse klassifizieren, bevor ein Streitfall entsteht
- Software-Entwickler: Fehler-Tracking und Release-Prozesse auf das neue Haftungsregime anpassen
- Importeure: Prüfen, ob Hersteller-Dokumentation ausreicht, um bei Produktfehlern die Haftung auf den Hersteller zu verweisen
Das deutsche Umsetzungsgesetz (Modernisierung des Produkthaftungsrechts) befand sich im Juli 2026 noch im parlamentarischen Verfahren. Die EU-Frist gilt trotzdem: 9. Dezember 2026.
Weiterführende Themen
Wer sich mit verwandten EU-Regulierungen befassen möchte: Die EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR regelt seit Dezember 2024 Meldepflichten und Haftung für Online-Händler. Der Cyber Resilience Act bringt ab 2027 Cybersicherheits-Anforderungen für vernetzte Produkte. Und der EU AI Act verpflichtet KI-Anbieter ab August 2026 zur Transparenz gegenüber Nutzern.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie?+
Haftet Software unter der neuen Produkthaftungsrichtlinie?+
Welche Haftungsgrenzen entfallen durch die neue Produkthaftungsrichtlinie?+
Wie ändert sich die Beweislast für Geschädigte?+
Gilt die neue Produkthaftungsrichtlinie auch für kleine Unternehmen und KMU?+
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Melde dich für die Macher-Session an- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/2853 — Volltext
- BMJV: Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
- CMS Law: Erweiterte Produkthaftung ab Ende 2026
- GVW: Reform des Produkthaftungsrechts — Referentenentwurf im Überblick
Hinweis: Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 10. Juli 2026.